Bei der redaktionellen Pflege der Webseiten sind unabhängig von der Nutzung des zentralen CMS Drupal einige rechtliche Aspekte und Vorgaben zu berücksichtigen. Sie sind als Mindeststandard für die Webseiten an der TU Bergakademie Freiberg zu verstehen. Dadurch sollen die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Gesetzliche Vorgaben
Seit dem 01.01.2006 müssen sämtliche öffentlichen Webauftritte barrierefrei sein, also auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
Jeder hat ein Recht auf selbstbestimmte Anonymität im Internet. Jede Person darf also festlegen, mit welcher Veröffentlichung der eigenen Daten sie einverstanden ist.
Inhalte, die einem fremden Urheberrecht unterliegen, dürfen auf den eigenen Webseiten nicht veröffentlicht werden.
Verwendung
Das zentrale Web-Content-Management-System Drupal ist in der Form zu nutzen, wie es vom Universitätsrechenzentrum (URZ) der TU Bergakademie Freiberg zur Verfügung bereitgestellt wird. Technische Erweiterungen oder Anpassungen müssen mit dem zentralen Webkoordinator abgestimmt werden.
Corporate Design
Das Corporate Design der TU Bergakademie Freiberg ist verbindlich. Bei der Nutzung des zentralen Web-Content-Management-Systems wird das Corporate Design standardmäßig bereitgestellt. Abweichungen müssen mit der Öffentlichkeitsarbeitet abgestimmt werden.
Struktur und Usability
Die Inhalte müssen in einer klaren und einfachen Weise dargestellt werden. Der Style Guide soll eine bereichsübergreifende Usability erleichtern. Für die Fakultäts- und Institutsseiten stehen Vorlagen für die Navigationsstruktur bereit.