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Wenn es um die Finanzierung des Studiums geht, stehen Studierenden in Deutschland verschiedene Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine der bekanntesten Optionen ist das BAföG  (Bundesausbildungsförderungsgesetz), das finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses und/oder zinslosen Darlehens bietet.  In Deutschland gibt es 13 Begabtenförderungswerke, die Stipendien für Studierende vergeben. Die Begabtenförderungswerke teilen sich auf in politisch orientierte, konfessionell orientierte und politisch unabhängige Begabtenförderungswerke. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten wie das Deutschlandstipendium und Stipendien für internationale Studierende

BAföG und kurzfristiges Darlehen

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, regelt die Ausbildungsförderung für Studierende. Das 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde zum Wintersemester 2024/25 wirksam. Der Förderungshöchstbetrag beträgt 992 Euro. Neu hinzu gekommen ist eine Studienstarthilfe für Menschen aus einkommensschwachen Haushalte mit Sozialhilfebezug in Höhe von 1.000 Euro als Zuschuss.  

Mehr erfahren

Ob Sie BAföG bekommen, erfahren Sie, wenn Sie sich fachkundigen Rat bei den Mitarbeitern des BAföG-Amtes einholen 

BAföG-Amt Studentenwerk

Die Abfederung einer kurzzeitigen finanziellen Notlage bietet ein Darlehen des Studentenwerks Studierenden Unterstützung in schwierigen Zeiten. Diese Hilfe kann unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden gewährt werden und ist auch parallel zum BAföG bezogen werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Leistung, sodass die Vergabe in Einzelfällen geprüft wird.

Darlehen des Studentenwerks

Fördermöglichkeiten der Universität

Das Deutschlandstipendium ist eine einkommensunabhängige Förderung. Geförderte Studierende erhalten 300 Euro monatlich, maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Hälfte der Mittel für ein Stipendium kommt vom Bund, die andere Hälfte von privaten Geldgebern.

Mit einem Deutschlandstipendium werden Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger gefördert, deren Werdegang herausragende Leistungen im Studium und Beruf erwarten lässt.

Deutschlandstipendium

An der Universität gibt es eine Vielzahl von Stipendien und Preisen, die an Studierende verliehen werden. Dazu stellen die Universität, private Stifter, Unternehmen und Vereine Mittel zur Verfügung.

Der Verein Freunde und Förderer der TU Bergakademie Freiberg e.V. fördert Lehre, Wissenschaft und Forschung und insbesondere von Studierenden, Diplomand:innen und Doktorand:innen und unterstützt wissenschaftliche Kontakte und Kooperationen sowie Fachexkursionen und Praktika der Studierenden.

Freunde und Förderer der TU Bergakademie Freiberg e.V. 

Studienförderung des Bundes

Die Studienstiftung fördert Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten prägen und gestalten die Gesellschaft dabei auf vielfältige Weise mit und beweisen so auch: die typische Studienstiftlerin oder den typischen Studienstiftler gibt es nicht. 

Voraussetzung:

  • sehr gute Leistungen im Studium
  • hohes persönliches und ehrenamtliches Engagement

Bewerbung:
Selbstbewerbung bei der Studienstiftung

 Studienstiftung des Deutschen Volkes 

Das Aufstiegsstipendium des Bundes unterstützt Fachkräfte mit Berufserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Wer also bereits eine Berufsausbildung absolviert und Berufserfahrung gesammelt hat kann sich um das Stipendium bewerben.

Jährlich werden bis zu 1.500 Aufstiegsstipendien neu vergeben.

Aufstiegsstipendium des Bundes 

Begabtenförderungswerke

Neben der staatlichen Finanzierung durch BAföG, der Unterstützung von Zuhause, der Finanzierung des Studiums durch Studienstipendien von staatlichen oder privaten Stiftungen, vergeben auch weitere Stiftungen, Gewerkschaften und Kirchen Stipendien.

Avicenna-Studienwerk (muslimisch)

Voraussetzungen: Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG, muslimische Studierende, Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule, Studierende haben zum Zeitpunkt des Förderbeginns noch mindestens 4 Semester überdurchschnittliche schulische/akademische Leistungen, soziales Engagement, Sprachniveau von C1 

Bewerbung: Selbstbewerbung, Ende der Bewerbungsphase ist entweder der 1.4. oder 1.10. des Jahres

Cusanuswerk (katholisch)

Voraussetzungen: deutsche, katholische Studierende vom 2. Semester an und während der Promotion, fachliche Qualifikation; intensive Teilnahme an Problemen und Aufgaben der Kirche, Teilnahme an einer Ferienakademie ist Pflicht

Bewerbung: Selbstbewerbung oder Bewerbung durch Lehrer, Hochschullehrer, Pfarrer usw. bis zum 01.10. des Jahres

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (jüdisch)

Voraussetzungen: deutsche, jüdische Studierende, überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, Einsatz in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftlichen Umfeld; hohes Maß an Beteiligung  an der ideellen Förderung und Engagement innerhalb der stipendiatischen Strukturen

Bewerbung: Eigenbewerbung, bis 31.10. bzw. bis 30.4.

Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst

Voraussetzungen: deutsche, evangelische Studierende oder Kinder ausländischer Arbeitnehmer aus EG- bzw. EG-assoziierten Ländern, sofern sie die Hochschulzugangsberechtigung in der BRD erworben haben; hohe Bereitschaft zum fachübergreifenden wissenschaftlichen Studieren; Übernahme von Verantwortung als Christ, die Teilnahme an Ferienseminaren ist Pflicht

Bewerbung: nur Selbstbewerbung; bis 01.03. bzw. 01.09. des Jahres

Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD)

Voraussetzungen: deutsche und ausländische Studierende mit hervorragender fachlicher Qualifikation und fachübergreifendem, sozialem und politischem Engagement, Teilnahme an Ferienseminaren erwünscht

Bewerbung: Eigenbewerbung an die Stiftung jederzeit möglich (mit zwei Hochschullehrergutachten)

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP)

Voraussetzungen: Studierende und Promovierende mit überdurchschnittlichen Leistungen und aktivem gesellschaftspolitischem Engagement, Bewerbung als Abiturient:in oder auch als Erstsemester, Mindestförderdauer zwei Semester,

Bewerbung: Eigenbewerbung, bis 30.4. bzw. bis 31.10.

Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)

Voraussetzungen: Studierende und Promovierende mit überdurchschnittlichen Leistungen und aktivem gesellschaftspolitischem Engagement, Teilnahme Betreuungsseminaren erwünscht

Bewerbung: Eigenbewerbung

Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen)

Voraussetzungen: Deutsche, Bildungsinländer/innen im Erststudium, Bewerbung vor dem ersten Semester bis einschließlich 4. Fachsemester möglich, sehr gute Schul- bzw. Studienleistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse, überzeugende Begründung für die Bewerbung bei der Heinrich-Böll-Stiftung

Bewerbung: Eigenbewerbung, bis 1.3. bzw. 1.9.

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (CDU)

Voraussetzungen: deutsche und ausländische Studenten mit überdurchschnittlicher Begabung vom 1. Fachsemester; Höchstalter 32 Jahre

Hinweis: Teilnahme an Seminaren erwünscht

Bewerbung: Eigenbewerbung direkt an die Stiftung

Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke)

Voraussetzungen: Deutsche, Ausländer*innen mit BAföG-Berechtigung, Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben, sehr gute fachliche Leistungen, ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung, Studium in der Regelstudienzeit

Bewerbung: Eigenbewerbung, bis 1.4. bzw. 1.10.

Otto-Benecke-Stiftung

Voraussetzungen: Zuwanderer, die in der BRD ein Studium anstreben oder aufgenommen haben; Studenten aus der Dritten Welt, die zur Ausbildungsfortsetzung in Deutschland sind (nähere Einzelheiten teilt die Außenstelle Berlin mit).

Hans-Böckler-Stiftung (DGB)

Voraussetzungen: Studenten aus dem Arbeitnehmerbereich mit hoher fachlicher und persönlicher Qualifikation und gesellschaftspolitischem Verantwortungsbewusstsein

Bewerbung: Vorschläge aus dem Bereich einer DGB-Gewerkschaft

Studienförderwerk Klaus Murmann (Stiftung der deutschen Wirtschaft)

Voraussetzungen: deutsche Staatsangehörigkeit oder Ausländer:in im Sinne von § 8 BAföG, hohes gesellschaftliches Engagement,  Noten im oberen Drittel des Leistungsspiegels, hohe soziale Kompetenz, Interesse an gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Themen

Bewerbung: Eigenbewerbung, Studienstipendium: 30.5. bis 7.7., Promotionsstipendium: 1.6. bis 1.8.

Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden

Erasmus+ soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.

In der aktuellen Programmgeneration 2021 bis 2027 können noch mehr Studierende und Hochschulbeschäftigte einfacher als bisher an Erasmus+ teilnehmen. Besonders angesprochen sind alle, die bisher wegen ihrer persönlichen oder sozialen Situation oder wegen struktureller Faktoren nicht vom Programm erreicht wurden. Insgesamt soll der Zugang für alle Menschen und Organisationen erleichtert werden.

Das PROMOS-Teilstipendium richtet sich an Studierende mit sehr guten Noten und hohem außerfachlichen Engagement, die ins außereuropäische Ausland gehen wollen bzw. keine Förderung im Erasmus-Programm möglich ist oder kein Erasmus+ Vertrag mit einer europäischen Universität besteht. Im Rahmen des Programms sind Kurzaufenthalte von bis zu 6 Monaten möglich (Studienaufenthalte, Praktika sowie Fach- und Sprachkurse).

Stipendien für internationale Studierende

Das Internationale Universitätszentrum veröffentlicht regelmäßig Angebote der TUBAF und anderer Organisationen, die sich ausschließlich an internationale Studierende richten.

Die Studienabschlussbeihilfe ist ein Stipendium für internationale Studierende im letzten Semester ihres Studiums.
Die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Stipendiums sind gute Leistungen im Studium, ein Studienabschluss innerhalb von neun Monaten und finanzielle Bedürftigkeit.
Dieses Stipendium kann nur einmal gewährt werden. Über seine Vergabe entscheidet eine Auswahlkommission (IUZ-Beirat). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Studienabschlussbeihilfe besteht nicht.

Zur Webseite "Studienabschlussbeihilfe für internationale Studierende"

Die TU Bergakademie vergibt Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit, um internationale Studierende, die besondere Herausforderungen und Lebensumstände während des Studiums zu bewältigen haben, zu fördern. Die Mittel werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramm STIBET zur Verfügung gestellt.

Zur Webseite "Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit"