Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft des Studierenden an der TUBAF. Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters.
Gründe für die Exmatrikulation
Studierende werden exmatrikuliert unter anderem, wenn
- dies beantragt wird,
- die Abschlussprüfung bestanden wurde,
- ein weiterbildendes Studium, das keine Abschlussprüfung vorsieht, beendet hat,
- die Rückmeldung bestandskräftig versagt worden ist,
- die Abschlussprüfung oder einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis, der für das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist, endgültig nicht bestanden hat und nicht in einem anderen Studiengang immatrikuliert ist
Studierende können exmatrikuliert werden, wenn
- betreffende Tatsachen bekannt werden, die zur Versagung der Immatrikulation führen können,
- die Rückmeldung zum folgenden Semester nicht durchgeführt wurde
- das Studium in einem Studiengang trotz schriftlicher Aufforderung und Androhung der Exmatrikulation nicht unverzüglich aufgenommen wurde
Hinweis:
Durch die Exmatrikulation wird ein bestehendes Prüfungsverfahren nicht beendet, d.h. Prüfungsanmeldungen werden durch die Exmatrikulation nicht aufgehoben. Ebenso sind Wiederholungsprüfungen gemäß Regelungen der Prüfungsordnung abzuleisten. Andernfalls erlischt der Prüfungsanspruch.
Antragsdokumente
Bitte holen Sie alle erforderlichen Unterschriften (Universitätsbibliothek und Fakultät) ein. Der Studierendenausweis ist im Studierendenbüro abzugeben. Bei ordnungsgemäßer Abmeldung vom Studium erhalten Studierende eine Bescheinigung, die "Exmatrikulationsbescheinigung" über die Studienzeit an der TUBAF.