Die zentralen Gremien der Universität
Rektorat
Leitungsgremium der Universität mit Rektor, Prorektorin und den Prorektoren und dem Kanzler
Hochschulrat
Mitglieder des Hochschulrates sind Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Wissenschaft und Forschung
Senat
Dem Senat gehören Mitglieder aus allen Bereichen der Universität an.
Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat ist zuständig für die Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung und für die Wahl der Rektorin/des Rektors.
Fakultäten und Institute
In den sechs Fakultäten sind Wissenschaft und Forschung und das Studium angelegt.