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Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, braucht die sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Dieses komplizierte Wort beschreibt eine einfache Sache: es ist der Schulabschluss, der Sie für ein Studium qualifiziert. In Deutschland ist das für ein Studium an einer Universität  die allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Wie erfahren Sie, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt wird? Eine erste Orientierung gibt die Zulassungsdatenbank des DAAD. Dort erfahren Sie, ob Ihr Abschluss:

  • für einen direkten allgemeinen Hochschulzugang ausreicht,
  • nur für einen fachgebundenen Hochschulzugang (das heißt nur für eine bestimmte Fächergruppe) ausreicht,
  • nur mit dem Nachweis von ein oder zwei erfolgreich abgeschlossenen Studienjahren im Heimatland ausreicht oder
  • nicht für den Hochschulzugang ausreicht

Die Zulassungsdatenbank des DAAD gibt einen Überblick. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.anabin.de (unter „Land wählen“ > „Zeugnisbewertung“).  ANABIN erfasst und bewertet für jedes Land die gängigen Schulzeugnisse. Es definiert, welcher ausländische Schulabschluss für ein Studium in Deutschland ausreicht und welcher nicht. Bei bestimmten Schulabschlüssen müssen zusätzlich Hochschulsemester oder sogar Studienabschlüsse absolviert sein, damit man in Deutschland studieren darf.

Falls Ihr Schulabschluss Sie nicht ausreichend für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland qualifiziert, besteht für Sie die Möglichkeit die Feststellungsprüfung abzulegen. Auf diese Prüfung können Sie sich selbstständig oder an einem Studienkolleg vorbereiten. 

Die Bewerbung um einen Diplom- oder Bachelorstudiengang an der TUBAF erfolgt online über das Bewerbungsportal von uni assist.

„Die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen – uni assist  ist ein von über 180 Hochschulen in Deutschland getragene Einrichtung zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen.“ (Quelle: uni assist)

Für die Prüfung Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Gebühr an uni-assist bezahlen. Die Zeugnisbewertung inklusive Prüfung der Bewerbungsunterlagen für die erste Bewerbung an einer Hochschule kostet 75,00 EUR. Die Prüfung für jede weitere Bewerbung an einer anderen Hochschule kostet jeweils 30,00 EUR. (Quelle: uni assist)

Jetzt bewerben!

Bewerber aus dem Ausland, die schon einmal an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren und dort studiert haben, müssen sich nicht über uni assist bewerben. Statt dessen können diese Bewerber das kostenfreie Bewerbungsverfahren über das Hochschulportal der TUBAF nutzen.

Alle Bachelor- und Diplomstudiengänge sowie zahlreiche Masterstudiengänge an der TU Bergakademie Freiberg werden in deutscher Sprache unterrichtet. Um für diese Studiengänge eine Zulassung zu erhalten, müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Hierfür gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Für die Aufnahme des Fachstudiums in deutscher Sprache ist das Zertifikat „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang – DSH-2“ oder ein gleichwertiges Sprachzertifikat (s. unten) erforderlich. Mit dem Prädikat DSH-1 in der DSH-Prüfung kann das Fachstudium nicht begonnen werden.
  • Bereits bei der Bewerbung muss eine Bewerberin / ein Bewerber Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen.
  • Sie können am Internationalen Universitätszentrum der TU Bergakademie Freiberg Intensivkurse Deutsch auf den Niveaustufen B2 und C1 besuchen.
  • Am Ende des C1-Deutsch-Intensivkurses können Sie vor Ort die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ablegen und das DSH-2 Zertifikat erlangen.
  • Alternativen zum DSH-Zertifikat: Sie müssen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang nicht ablegen, wenn Sie eines der nachfolgend genannten Sprachzertifikate oder Qualifikationen besitzen:
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Stufe II (DSD II)
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (Goethe-Institut)
    • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Teilbereichen
    • telc Deutsch C1 Hochschule
    • bestandener Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung des Studienkollegs (s. oben)

Unterrichtssprache Englisch: Generell werden alle Bachelor- und Diplomstudiengänge an der TUBAF in deutscher Sprache unterrichtet. Einzelne Lehrveranstaltungen in deutschsprachigen Studiengängen können in englischer Sprache gelehrt werden. Außerdem liegt bestimmte Fachliteratur nur in englischer Sprache vor. Daher wird empfohlen, dass auch Englischkenntnisse mindestens auf B2-Niveau vorhanden sind.

  • Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Schulzeugnis) sowie beglaubigte Übersetzung, falls erforderlich (s. „Beglaubigte Übersetzung“)
  • Beglaubigte Kopie des Nachweises erforderlicher Deutschkenntnisse (siehe "Sprachkenntnisse" oben)
  • falls vorhanden: Nachweis aller bisherigen Hochschulabschlüsse in beglaubigter Kopie und, falls erforderlich, beglaubigter Übersetzung (z. B. Bachelor-Zeugnis einschließlich Transcript of Records/Notenübersicht)
  • aktuelles Passfoto (wird für den Studierendenausweis benötigt und kann nachgereicht werden)

Beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung

Sämtliche Bildungsnachweise und Urkunden sind als amtlich beglaubigte Kopien
einzureichen. Fremdsprachige Nachweise sind außerdem in beglaubigter
deutscher oder englischer Übersetzung einzureichen.

Eine beglaubigte Kopie stellt in der Regel eine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land aus.

Was eine beglaubigte Übersetzung ist und wer eine solche erstellen darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Generell jedoch handelt es sich um eine Übersetzung mit offiziellem Charakter, da sie von einem fachmännischen Übersetzer angefertigt wird, der im entsprechenden Land vom jeweils zuständigen Verband oder Organ zugelassen wurde.

Überprüfung der Echtheit von Zeugnissen und Dokumenten

Die TU Bergakademie Freiberg behält es sich vor, die Echtheit Ihrer Bewerbungsunterlagen zu prüfen. Bringen Sie daher bitte sämtliche Bewerbungsunterlagen, die Sie zuvor an uni-assist schicken mussten, im Original oder in amtliche beglaubigter Kopie mit nach Freiberg.

Eine Bewerbung um einen Studienplatz an der TUBAF ist nur innerhalb eines bestimmten Bewerbungszeitraums möglich. Für unterschiedliche Bewerbergruppen gelten unterschiedliche Bewerbungszeiträume. Sie finden den für Sie zutreffenden Bewerbungszeitraum auf der Webseite „Bewerbung um einen Studienplatz".

Jetzt bewerben über uni assist

(Registrierung und ein persönliches uni assist-Konto sind erforderlich; das Konto muss für alle Bewerbungen verwendet werden, auch für mehrere Semester und an verschiedene Universitäten.)

Nachweis der Akademischen Prüfstellen (APS) in Indien, China und Vietnam

Seit dem 1. November 2022 müssen Studieninteressenten mit indischen Schul- oder Studienleistungen, die ein Studienkolleg, einen Bachelor- oder Masterstudiengang in Deutschland absolvieren möchten, bei der Beantragung ihres Visums eine APS-Bescheinigung vorlegen. Zukünftige Studierende, die ein aus europäischen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, und Doktoranden, deren Doktorvater keine APS-Bescheinigung für die Immatrikulation verlangt, sind von der Überprüfung ausgenommen.

Die Bewerbung erfolgt online: https://aps-india.de

Kontakt zur APS-Stelle in Neu Delhi:

Gate No. 3, DLTA Complex, R.K. Khanna Stadium, 1 Africa Avenue,  110029 New Delhi, India

Antragsteller aus der Volksrepublik China müssen mit ihren Antragsunterlagen die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking über die Überprüfung ihrer Leistungsnachweise einreichen. Ohne diese Bescheinigung werden die Anträge auf Zulassung zum Studium nicht bearbeitet.

Kontakt:

Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
Landmark Tower 2 / Büro 0311
8 Dongsanhuanbeilu Chaoyang Bezirk
100004 Beijing
CHINA

Telefon: +86 10 65 90 71 38
E-Mail-Adresse: kuaps [at] 163bj [dot] com (kuaps[at]163bj[dot]com)
Webseite: https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/chinaverfahren

Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 werden zum Studium an einer deutschen Hochschule nur solche vietnamesischen Studienbewerber zugelassen, die das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der deutschen Botschaft in Hanoi als Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums vorlegen können.

Weitere Informationen: https://vietnam.diplo.de/vn-de/willkommen/aktuelles/aps/1236800

Kontakt:

Deutsche Botschaft in Hanoi – APS
29 Tran Phu
Q. Ba Dinh, Hanoi
VIETNAM

Webseite: https://vietnam.diplo.de/vn-de

Kontakt

Bei weiteren Fragen zur Bewerbung, kontaktieren Sie uns gern!

Internationales Universitätszentrum "Alexander von Humboldt" (IUZ)
International Office: Akademiestraße 6, 09599 Freiberg, IUZ - Sprachen: Prüferstraße 2, 09599 Freiberg
international [at] tu-freiberg.de