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Das Studium an der TU Bergakademie ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Bei besonderen persönlichen Herausforderungen kann den Studierenden eine individuelle Studiengestaltung durch das Teilzeitstudium ermöglicht werden.

Das Teilzeitstudium umfasst grundsätzlich 50% des für das Vollzeitstudium vorgesehenen Studien- und Prüfungsumfangs pro Semester. Ein Fachsemester im Vollzeitstudium entspricht zwei Fachsemestern im Teilzeitstudium. Im Teilzeitstudium erhöht sich die Regelstudienzeit entsprechend des Teilzeitfaktors

1. Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 20 h pro Woche

2. Schwangerschaft und Mutterschutz

3. Betreuung eines Kindes im Alter unter 12 Jahren

4. Pflege und Betreuung von Angehörigen

5. Behinderung, eine schwerwiegende oder chronische Erkrankung

6. Zugehörigkeit zum Bereich des Spitzensports

7. Mitarbeit an Projekten der TU Bergakademie Freiberg von herausgehobenem Interesse

 

Der Wegfall des Grundes für das Teilzeitstudium ist unverzüglich dem Studierendenbüro mitzuteilen. 

Das Teilzeitstudium wird grundsätzlich für zwei Semester, längstens bis zum Wegfall des Grundes gewährt. Eine wiederholte Antragsstellung ist möglich.

Die Beantragung eines Teilzeitstudiums ist möglich: 

  • Für Studienbewerber/innen mit der Bewerbung im APP-Portal/Zulassungsbüro 
  • Für Studierende im Studierendenbüro 

Vor der Antragstellung müssen sich Studienbewerber/innen und Studierende in der Fakultät bei der jeweiligen Studienfachberatung über die Voraussetzungen und Bedingungen des Teilzeitstudiums informieren und einen entsprechenden oder individuellen Studienablaufplan festlegen. Die Beratung muss auf dem Antragsformular bestätigt werden.

  • Antragsdokument 
  • Nachweis über den wichtigen Grund

Studienbewerber/innen: innerhalb der Bewerbungsfristen jedes Semesters für das folgende Semester

Studierende: innerhalb der Rückmeldefrist für das folgende Semester 

Der Semesterbeitrag und ggf. Gebühren müssen in voller Höhe entrichtet werden.

In Fragen der Studienfinanzierung soll vor Antragstellung eine Beratung durch das Studentenwerk in Anspruch genommen werden

Die Beantragung eines Teilzeitstudiums ist nur möglich, wenn dies die jeweilige Studienordnung vorsieht.

Die jeweiligen Studienordnungen finden Sie unter den Studienangeboten.

Die Ordnung über das Teilzeitstudium, Nr. 2 vom 11. Februar 2021 finden Sie im Downloadbereich unter 2021_2.pdf.

Downloads

Antragsformular und Ordnung über das Teilzeitstudium