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Diese Vereinbarung regelt die Aufgabenteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie legt Leistungsmerkmale und Bedingungen fest, die sich aus Betrieb und Nutzung eines Root VS ergeben.

Verantwortungsbereiche

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • Die Installation, Konfiguration und Wartung des Betriebssystems und der Anwendungssoftware
  • Die Sicherheit des installierten Betriebssystems und der Anwendungen, dazu muss der Auftraggeber ein ausführliches Sicherheitskonzept vorlegen.
  • Die Einhaltung der Lizenzbedingungen
  • Die Einholung aktueller Störungsmeldungen über die Website des URZ im Falle eines akuten Dienstversagens

Die Administrationsverantwortung für das Betriebssystem und die installierte Anwendungssoftware verbleibt beim Auftraggeber. Dieser verpflichtet sich, die installierten Softwarekomponenten für einen sicheren Betrieb zu konfigurieren und bei Bekanntwerden von Sicherheitslücken zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Eine zweckfremde Nutzung des Root-VS ist nicht erlaubt, ebenso die Weitergabe von Berechtigungen. Der interaktive Zugang ist so abzusichern, dass eine Nutzung nur durch den Auftraggeber möglich ist.

Der Auftragnehmer (Universitätsrechenzentrum) ist verantwortlich für:

  • Die Bereitstellung des virtual Servers (VS) mit einer durchschnittlichen Dienstverfügbarkeit von 99% p.a.
  • Die Ankündigung von geplanten Warungsarbeiten mit notwendiger Downtime.

Leistungsparameter

Campusnetz-Integration

  • Einordnung des VS in das Campusnetz
  • Freigabe der gewünschten Dienste/Ports (IP-Konnektivität) für den VS

Root VS mit vorinstalliertem Betriebssystem

  • aktuelle Linux Derivate und Windows Server Betriebssysteme
  • Anpassungen an den Betrieb in der virtuellen Infrastruktur des URZ