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Erfahren Sie hier, wie Sie sich bei uns als internationaler Studieninteressent auf unsere englisch- und deutschsprachigen Masterstudiengänge bewerben können.

Bewerbung um einen deutschsprachigen Masterstudiengang

Bachelorabschluss oder äquivalenter Hochschulabschluss

Die meisten Masterstudiengänge an der TU Bergakademie Freiberg sind sogenannte konsekutive Studiengänge, das heißt, sie bauen auf den entsprechenden Bachelorstudiengang an der TU Bergakademie Freiberg auf. Die Inhalte der Bachelorstudiengänge können Sie in der Prüfungs- und Studienordnung und im Modulhandbuch des jeweiligen Studienganges nachlesen.

Deutschkenntnisse

Um für deutschsprachige Masterstudiengänge eine Zulassung zu erhalten, müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Hierfür gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Für die Aufnahme des Fachstudiums in deutscher Sprache ist das Zertifikat „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang – DSH-2“ oder ein gleichwertiges Sprachzertifikat (s. unten) erforderlich. Mit dem Prädikat DSH-1 in der DSH-Prüfung kann das Fachstudium nicht begonnen werden.
  • Bereits bei der Bewerbung muss eine Bewerberin / ein Bewerber Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen.
  • Sie können am Internationalen Universitätszentrum der TU Bergakademie Freiberg Intensivkurse Deutsch auf den Niveaustufen B2 und C1 besuchen. Am Ende des C1-Deutsch-Intensivkurses können Sie vor Ort die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ablegen und das DSH-2 Zertifikat erlangen.
  • Alternativen zum DSH-Zertifikat: Sie müssen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang nicht ablegen, wenn Sie eines der nachfolgend genannten Sprachzertifikate oder Qualifikationen besitzen:
     
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Stufe II (DSD II)
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (Goethe-Institut)
    • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Teilbereichen
    • telc Deutsch C1 Hochschule

Englischkenntnisse

Unterrichtssprache Englisch: Generell werden alle Bachelor- und Diplomstudiengänge an der TUBAF in deutscher Sprache unterrichtet. Einzelne Lehrveranstaltungen in deutschsprachigen Studiengängen können in englischer Sprache gelehrt werden. Außerdem liegt bestimmte Fachliteratur nur in englischer Sprache vor. Daher wird empfohlen, dass auch Englischkenntnisse mindestens auf B2-Niveau vorhanden sind.

Die Bewerbung um einen Masterstudiengang erfolgt über das Hochschulportal der TUBAF.

Zunächst müssen Sie sich im System registrieren. Anschließend werden Sie vom System durch den Bewerbungsprozess geleitet.

Beglaubigte Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache ist für jedes Bewerbungsdokument erforderlich, wenn es nicht in mindestens einer dieser Sprachen vorliegt. Für die Bewerbung müssen Sie das betreffende Dokument in Originalsprache und in beglaubigter Übersetzung einreichen.
Was eine beglaubigte Übersetzung ist und wer eine solche erstellen darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Generell jedoch handelt es sich um eine Übersetzung mit offiziellem Charakter, da sie von einem fachmännischen Übersetzer angefertigt wird, der im entsprechenden Land vom jeweils zuständigen Verband oder Organ zugelassen wurde.

Beglaubigte Kopien

Eine beglaubigte Kopie stellt in der Regel eine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land aus.

Alle Bewerbungsfristen finden Sie auf unserer Webseite Bewerbung um einen Studienplatz.

Nachweis der Akademischen Prüfstellen (APS) in Indien, China und Vietnam

Seit dem 1. November 2022 müssen Studieninteressenten mit indischen Schul- oder Studienleistungen, die ein Studienkolleg, einen Bachelor- oder Masterstudiengang in Deutschland absolvieren möchten, bei der Beantragung ihres Visums eine APS-Bescheinigung vorlegen. Zukünftige Studierende, die ein aus europäischen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, und Doktoranden, deren Doktorvater keine APS-Bescheinigung für die Immatrikulation verlangt, sind von der Überprüfung ausgenommen.

Die Bewerbung erfolgt online: https://aps-india.de

Kontakt zur APS-Stelle in Neu Delhi:

Gate No. 3, DLTA Complex, R.K. Khanna Stadium, 1 Africa Avenue,  110029 New Delhi, India

Antragsteller aus der Volksrepublik China müssen mit ihren Antragsunterlagen die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking über die Überprüfung ihrer Leistungsnachweise einreichen. Ohne diese Bescheinigung werden die Anträge auf Zulassung zum Studium nicht bearbeitet.

Kontakt:

Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
Landmark Tower 2 / Büro 0311
8 Dongsanhuanbeilu Chaoyang Bezirk
100004 Beijing
CHINA

Telefon: +86 10 65 90 71 38
E-Mail-Adresse: kuaps [at] 163bj [dot] com (kuaps[at]163bj[dot]com)
Webseite: https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/chinaverfahren

Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 werden zum Studium an einer deutschen Hochschule nur solche vietnamesischen Studienbewerber zugelassen, die das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der deutschen Botschaft in Hanoi als Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums vorlegen können.

Weitere Informationen: https://vietnam.diplo.de/vn-de/willkommen/aktuelles/aps/1236800

Kontakt:

Deutsche Botschaft in Hanoi, APS
29 Tran Phu, Q. Ba Dinh
Hanoi
VIETNAM

Webseite: https://vietnam.diplo.de/vn-de

Kontakt

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern!

Internationales Universitätszentrum "Alexander von Humboldt" (IUZ)
International Office: Akademiestraße 6, 09599 Freiberg
IUZ - Sprachen: Prüferstraße 2, 09599 Freiberg
international [at] tu-freiberg.de