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Jedes Telefon, welches einem Mitarbeiter zugeordnet ist, bekommt standardmäßig die Berechtigung, interne Gespräche sowie ins deutsche Festnetz und Mobilfunknetz zu führen.

Die TU Bergakademie Freiberg hat keine Telefonie-Flatrate.

Aus Kostengründen sind Verbindungen zu Sonderrrufnummern (0180-, 0900-, 0137-Rufnummmern) standardmäßig gesperrt. Ebenfalls standardmäßig gesperrt sind Anrufe ins Ausland.

Sollten Sie Gespräche zu den genannten Vorwahlen oder ins Ausland führen wollen, so müssen Sie dies beantragen.

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Ihren Namen
  • die Rufnummer, für die die Freischaltung erfolgen soll
  • Angabe, für welchen Bereich die Freischaltung erfolgen soll (z.B. 0180-Nummern, 0900-Nummern, 0137-Nummern, Ausland [Angabe der Länder, in die Gespräche zu erwarten sind])
  • geschäftlicher Zweck der Anrufe (z.B. internationales Projekt, Kommunikation mit Lieferanten im Ausland,...)
  • Angabe des zu erwartenden monatlichen Aufkommens an Gesprächen in die genannten Bereiche (durchschnittliche Anzahl Gespräche und Länge pro Gespräch)

Der Antrag muss vom Leiter Ihrer Struktureinheit unterschrieben und per Hauspost oder eingescannt auf elektronischem Weg (per Mail an servicedesk [at] tu-freiberg [dot] de) ans URZ gesendet werden. Ebenfalls möglich ist die digitale Übersendung mittels elektronischer Signatur.

Kundennutzen

  • Möglichkeit für Telefonate zu Sonderrufnummern (0180, 0900, 0137) sowie Auslandsgespräche nach Beantragung

Kontakt

IT Service Desk
Universitätsrechenzentrum
Bernhard-von-Cotta-Str. 1, 09599 Freiberg
servicedesk [at] tu-freiberg.de

Leistungsumfang

  • Telefonanschluss für Sonderrufnummern und Auslandsgespräche freischalten

Service-Erbringer

  • Universitätsrechenzentrum (URZ)

Anleitungen

  • Anleitungen folgen