Das Visumverfahren kann mehrere Monate dauern, daher empfehlen wir, das Visum rechtzeitig zu beantragen. In der Regel können Sie einen Termin für die Beantragung eines Visums vereinbaren, bevor Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten. Denken Sie jedoch daran, Ihr Zulassungsschreiben zum Termin mitzubringen.
Weitere Informationen zum Thema Visum für ein Studium Deutschland finden Sie auf den folgenden Webseiten:
- Visa-Navigator – Welches Visum brauche ich für Deutschland?
Quelle: Auswärtiges Amt - „Das richtige Visum beantragen“
Quelle: study-in-germany.de - Studentenvisum für Deutschland: Ein Leitfaden für internationale Studierende (2025)
Quelle: MyGermanUniversity.com - Visum zum Studieren
Quelle: make-in-in-germany.com
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts erfahren Sie, ob Sie ein Visum benötigen: Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Reisen Sie nicht mit einem 3-monatigen Visum (Tourist) in Deutschland ein, wenn Sie studieren möchten. Ein Touristenvisum kann nachträglich nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Staatsbürger von EU-Mitgliedsstaaten sowie von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz
Staatsbürger von EU-Mitgliedsstaaten sowie von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz
Als Staatsbürger der genannten Länder benötigen Sie für die Einreise nur einen gültigen Personalausweis oder einen vergleichbaren Identitätsnachweis.
Staatsbürger anderer Länder
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von der Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ab. Grundsätzlich ist für die Einreise ein Visum erforderlich, das vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Jedoch gibt es, je nach Aufenthaltsdauer und -zweck, Ausnahmen für bestimmte Länder.
Wenn Sie zu einem Studium oder Studienkolleg zugelassen sind, brauchen Sie ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken. Das Visum zu Studienzwecken wird in der Regel für die Dauer von drei Monaten erteilt. Sollte Ihr Studienaufenthalt länger dauern, müssen Sie bei der Ausländerbehörde in Ihrem deutschen Wohnort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenden Sie sich für weitere Informationen an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland. Dort hilft man Ihnen bei allen Fragen rund um den Visumsantrag. Die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthalts
Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der Europäischen Union müssen nachweisen, dass sie über genügend Geld für ein Leben in Deutschland verfügen. Dazu müssen sie beim Visums-Antrag einen Finanzierungsnachweis erbringen. Auch bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis am Studienort ist ein Finanzierungsnachweis erforderlich.
- Wieviel Geld muss mit dem Finanzierungsnachweis nachgewiesen werden? – "Meist wird verlangt, dass der so genannte Regelbedarf von rund 11.208 Euro für ein Jahr abgedeckt ist. Für weitere und verbindliche Informationen kontaktiere die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in deinem Heimatland." Quelle: https://www.study-in-germany.de (letzter Zugriff: 28.03.2025)
- „Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.“ Quelle: Auswärtiges Amt
Anbieter eines Sperrkontos
Expatrio, Fintiba und Coracle sind Beispiele für Anbieter eines Sperrkontos („blocked account„) für den Finanzierungsnachweis bei einem Visumsantrag.
Sie bieten darüber hinaus eine Reise-Krankenversicherung sowie eine Krankenversicherung während des Studiums in Deutschland an. Mit einem solchen Kombinationsangebot können Bewerber Zeit und Mühe sparen. Ein Kombinationsvertrag kann über das Internet vom Heimatland aus abgeschlossen werden.
Der DAAD rät daher dazu, bei der Einrichtung von Sperrkonten genaue Informationen über die angebotenen Leistungen einzuholen und bei Zweifeln oder Unklarheiten gegebenenfalls alternative Anbieter zu nutzen.
Bei dem Anbieter MyGermanUniversity finden Sie weitere Informationen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine Übersicht aller verfügbaren Anbieter für das Sperrkonto: www.mygermanuniversity.com/de/blocked-account-germany.
Akademischen Prüfstellen (APS) in Indien, China und Vietnam
Die Akademischen Prüfstellen (APS) in Indien, China und Vietnam überprüfen die formale Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an deutschen Hochschulen. Hierbei wird unter anderem die Echtheit von universitären Leistungsnachweise festgestellt, welche in diesen Ländern erworben wurden.
Studienbewerber aus Indien
Seit dem 1. November 2022 müssen Studieninteressenten mit indischen Schul- oder Studienleistungen, die ein Studienkolleg, einen Bachelor- oder Masterstudiengang in Deutschland absolvieren möchten, bei der Beantragung ihres Visums eine APS-Bescheinigung vorlegen. Zukünftige Studierende, die ein aus europäischen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, und Doktoranden, deren Doktorvater keine APS-Bescheinigung für die Immatrikulation verlangt, sind von der Überprüfung ausgenommen.
Die Bewerbung erfolgt online: https://aps-india.de
Kontakt zur APS-Stelle in Neu Delhi:
Gate No. 3, DLTA Complex, R.K. Khanna Stadium, 1 Africa Avenue, 110029 New Delhi, India
Studienbewerber aus China
Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
Landmark Tower 2 / Büro 0311
8 Dongsanhuanbeilu Chaoyang Bezirk
100004 Beijing
Webseite: https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/chinaverfahren
Studienbewerber aus Vietnam
Deutsche Botschaft in Hanoi – Akademische Prüfstelle
29 Tran Phu
Q. Ba Dinh
Hanoi
Webseite: https://vietnam.diplo.de/vn-de