Krankenversicherung
Studierende unter 30 Jahren müssen einen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen, um immatrikuliert werden zu können.
Unfallversicherungsschutz während des Studiums
Eingeschriebene Studierende der TU Bergakademie Freiberg sind bei studienbezogenen Tätigkeiten, die in unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Universität und ihren Einrichtungen (z. B. beim Bibliothekbesuch) stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der Unfallkasse Sachsen gesetzlich unfallversichert. Versichert sind bereits der Weg zur Immatrikulation und auch der Weg von der Exmatrikulation nach Hause.
Ebenfalls versichert sind auch offiziell organisierte Veranstaltungen der TU Bergakademie Freiberg, wie z. B. die Teilnahme am Hochschulsport und den Studententagen.
Der zuständige Unfallversicherungsträger ist die
Unfallkasse Sachsen
Postfach 42
01651 Meißen
Tel.: 03521 724-0
https://www.uksachsen.de/
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden.
Erleidet ein Student einen Unfall, so ist nach Möglichkeit ein Durchgangsarzt aufzusuchen.
Die Durchgangsärzte in Brand-Erbisdorf bzw. die Notaufnahme Freiberg sind:
- Dr. med. P. Mutze im Kreiskrankenhaus, Donatsring 20, Tel.: 03731-770-0
- Dr. med. Ulf Schneider, August-Bebel-Straße 42-43, 09618 Brand-Erbisdorf, Tel.: 037322-39758
- Dr. med. Volker Schorge, Dörnerzaunstraße 1, 09599 Freiberg, Tel.: 03731-2797-100
Dem zuständigen Arzt im Kreiskrankenhaus Freiberg ist der Name des Unfallversicherungsträgers (Unfallkasse Sachsen) zu nennen und es ist darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit der Studientätigkeit handelt.
Der Durchgangsarzt fertigt einen Durchgangsarztbericht an. Dieser Unfallbericht ist keine Unfallanzeige. Es muss in jedem Fall eine Unfallanzeige für Studierende ausgefüllt werden (betriebliche Unfallanzeige).
Betriebliche Unfallanzeige: „Unfallanzeige für Kinder in Tageseinrichtungen Schüler und Studierende“
Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich ihrem zuständigen Ansprechpartner oder der Stabsstelle Arbeitssicherheit. Füllen Sie das Formular aus und senden dieses an die Stabsstelle Arbeitssicherheit (nicht an die Unfallkasse Sachsen schicken)!!!
Jeder Unfall ist anzeigepflichtig!
Ausnahmen:
Bei betrieblichen Praktika ist in der Regel der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich. Der Betrieb ist Mitglied einer Berufsgenossenschaft und hat die Verpflichtung zur Einstellungsunterweisung, zur Bereitstellung von Körperschutzmitteln und zur Meldung von Unfällen. Absolviert z.B. ein Maschinenbaustudent sein Praktikum in einem Metallbetrieb, so ist hierfür die Berufsgenossenschaft Holz und Metall – BGHM zuständig.
Arbeits- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Grundpraktikum oder in einem Praxissemester müssen in der Verantwortung des Betriebes bearbeitet werden. Während einer betriebspraktischen Tätigkeit bzw. bei einem Studienaufenthalt im Ausland besteht keine gesetzliche Unfallversicherung. Dafür sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen bzw. die private Krankenversicherung erweitert werden, evtl. gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Haftpflichtversicherung.
Für Teilnehmer an von der TU Bergakademie Freiberg organisierten und geleiteten Exkursion ins Ausland besteht der Unfallversicherungsschutz insofern, dass Arztkosten nachträglich erstattet werden. Auch hier sollte eine private Reiseunfallversicherung abgeschlossen werden, um auch einen evtl. Rücktransport einzuschließen.
Als Diplomand unterliegt man nur dann der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Diplomtätigkeit auf dem Gelände bzw. in Räumen der TU Bergakademie Freiberg ausgeübt wird.
Unfälle im privaten Lebensbereich sind nicht über die Unfallkasse Sachsen versichert.
Weitere Informationen bzw. Rückfragen: