Durch ein Doppelabschluss, Dreifachabschluss oder Joint-Degree-Programm können teilnehmende Studierende mehrere Abschlüsse oder einen Joint Degree (ein gemeinsames Abschlusszeugnis der beteiligten Hochschulen) von unterschiedlichen Partnerhochschulen auf einmal erwerben.
Die Grundlage dafür ist ein aktives Abkommen zwischen der TUBAF und den Partneruniversitäten. Ein solches Abkommen regelt die Bewerbungsformalitäten einschließlich der Bewerbungsfristen.
Nominierung
Studierende in einem Doppelabschluss-Programm müssen rechtzeitig vor Semesterbeginn von ihrer Heimatuniversität nominiert werden. Bitte senden Sie die Nominierung entsprechend der geltenden Frist laut Doppelabschluss-Abkommen an den unten genannten Ansprechpartner an der TUBAF.
Mobilitätszertifikat für den Studienaufenthalt in Deutschland
Falls die Bewerberin/der Bewerber für das Doppelabschluss-Programm aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes stammt und über einen Aufenthaltstitel aus dem ersten EU-Land verfügt, besteht die Möglichkeit, ein Zertifikat nach EU Richtlinie 2016/801 (Mobilitätszertifikat) zu beantragen.
Das Mobilitätszertifikat ersetzt einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken.
Die Basis für ein Mobilitätszertifikat für Deutschland ist ein Aufenthaltstitel von einem anderen EU-Mitglieds-Staat.
Dessen Gültigkeitsdauer muss die geplante Aufenthaltsdauer in Deutschland einschließen.
(Beispiel: Der Aufenthaltstitel des ersten EU-Landes ist gültig bis 30.09.2024. In diesem Fall ist es nicht möglich, ein Mobilitätszertifikat für Deutschland für das Wintersemester 2024/2025 zu erhalten, da dieses Semester am 01.10.2024 beginnt.)
Die Antragstellung erfolgt online durch die TUBAF. Bitte kontaktieren Sie den unten aufgeführten Ansprechpartner.
Kontakt
Dienstag, 13 Uhr – 15:30 Uhr; Donnerstag, 9 Uhr – 11:30 Uhr und nach Vereinbarung