Ein Doppel- oder Trippel-Abschluss-Programm ("Mehrfach-Abschluss-Programm") ermöglicht es nominierten Studierenden, zwei oder sogar drei vollwertige Hochschulabschlüsse von unterschiedlichen Universitäten zu erlangen. Die Grundlage dafür ist ein aktives Abkommen zwischen der TUBAF und der jeweiligen Partneruniversität. Dieses Abkommen regelt die Bewerbungsformalitäten einschließlich der Bewerbungsfristen.
Nominierung
Eine Bewerbung beginnt in der Regel mit der Nominierung eines Kandidaten/einer Kandidatin durch die entsendende Universität. Bitte senden Sie die Nominierung entsprechend der geltenden Frist für das jeweilige Mehrfach-Abschluss-Programm laut Abkommen an den unten genannten Ansprechpartner.
Mobilitätszertifikat für den Studienaufenthalt in Deutschland
Falls die Bewerberin/der Bewerber für das Mehrfach-Abschluss-Programm aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes stammt und über einen Aufenthaltstitel aus dem ersten EU-Land verfügt, besteht die Möglichkeit, ein Mobilitätszertifikat zu beantragen. Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Mobilitätszertifikats für Deutschland ist, dass die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitel aus dem ersten EU-Land die geplante Aufenthaltsdauer an der TUBAF einschließt (Beispiel: Der Aufenthaltstitel des ersten EU-Landes ist gültig bis 30.09.2024. In diesem Fall ist es nicht möglich, ein Mobilitätszertifikat für Deutschland für das Wintersemester 2024/2025 zu erhalten, da dieses Semester am 01.10.2024 beginnt.)
Das Mobilitätszertifikat ersetzt den Aufenthaltstitel zu Studienzwecken.
Die Antragstellung erfolgt online durch die TUBAF. Bitte kontaktieren Sie den Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Sprechzeiten: Dienstag 13:00 - 15:30 Uhr, Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr