Voraussetzungen für die Nutzung von Windows 10
Das Betriebssystem Microsoft Windows 10 darf von Mitarbeitern der TU Bergakademie Freiberg genutzt werden. Das erfolgt auf Basis des Landesvertrages Sachsen.
Dafür ist ein bereits lizenziertes Windows erforderlich, also ein vollqualifiziertes Windows-Betriebssystem ab Windows Vista.
Wichtig: Die Nutzung darf ausschließlich auf dienstlichen Geräten erfolgen.
Vorgehen für die Beschaffung
- Beschaffungswunsch dem URZ mitteilen (E-Mail an servicedesk [at] tu-freiberg [dot] de)
- Nutzungsbedingungen lesen und schriftlich anerkennen
- Windows 10-Datenträger wird als Download ausgehändigt
Hinweis: Dieses Vorgehen gilt auch für die Beschaffung der anderen dienstlichen Software-Produkte am URZ.
Nachbemerkungen zum Image von Windows 10
Windows 10 kommuniziert mit den Microsoft-Servern. Bei der Installation gibt es nur wenige Einstellungen, um diese Kontaktaufnahme zu unterbinden. Der Einsatz von Windows 10 kann daher gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen.
Sie erhalten ein Windows 10 Enterprise LTSC-Image. Die Stabsstelle Informationssicherheit der TU Dresden hat Richtlinien zur datenschutzkonformeren Nutzung von Windows 10 erarbeitet. Auf dieser Basis haben wir ein Image für die Nutzung an der TU Bergakademie Freiberg sowie an der TU Dresden erstellt.
Image: Windows 10 Enterprise LTSC
- bekommt nur Sicherheits-, jedoch keine Feature-Updates
- enthält als Browser den Internet-Explorer 11 (kein „Edge“)
- enthält keine „Cortana“ (Sprachassistentin)
- enthält keinen App-Store
Für Geräte die technisch bedingt die LTSC-Edition nicht installieren können (z.B. Microsoft Surface Tablets) oder wenn es dienstlich notwendig ist, z.B. auf Anwendungen aus dem Microsoft-Store zurückzugreifen, wird zusätzlich noch eine angepasste Enterprise Education Edition angeboten. Diese enthält ebenfalls die Änderungen, die in Zusammenarbeit mit der TU Dresden entstanden sind und auf dem o.g. Bezugsweg zu erhalten.