Das Letzte für die Opfer
Von 1948 bis 1957 zahlten die IG Farben i.A. (in Auflösung) jährlich 30 Millionen Mark für Pensionen an ehemalige leitende Angestellte, unter ihnen auch die Angeklagten des Nürnberger Prozesses. Das war Jahr für Jahr jene Summe, die in den 1960er Jahren durch das Wollheim-Abkommen aufgebracht worden war.
Dieses Abkommen zwischen dem ehemaligen I.G. Farben Zwangsarbeiter Norbert Wollheim (1913-1998), der Jewish Cleims Conference und den IG Farben i.A. kam nach einer Entschädigungsklage Wollheims erst auf Grund internationalen Drucks zustande. Etwa 6.500 ehemalige ZwangsarbeiterInnen der IG Farben erhieten eine einmalige Entschädigung zwischen 2.500 und 5.000 DM. Weitere Ansprüche sollen bei der endgültigen Auflösung der I.G. Farben i.A: befriedigt werden.
Am 10. November 2003 wird ihre Insolvenz bekannt gegeben. Zuvor war noch eine Stiftung mit einem Grundkapital von 500.00 DM gegründet worden. Aber an Entschädigung durch die IG Farben AG i.L. (in Liquidation) ist nicht zu denken. Das liquide Restvermögen wurde auf 21.000 Euro geschätzt. Der Aktienwert sank um 23 Prozent.
Das Vermögen der ehemaligen I.G. Farben-Tochter Interhandel gehört moralisch den überlebenden Zwangsarbeitern, denn sie sind die wichgtigsten Gläubiger des Konzerns!
~ Kurt Goldstein, Ehrenvorsitzender des internationalen Auschwitz Komitees, nachdem Aktionäre aus dem Umfeld einer weiteren, kurz zuvor nach US-amerikanischem Recht, gegründeten Stiftung, im Jahr 2004 eine 2 Milliarden-Dollar-Klage gegen die Schweizer Bank UBS einreichten. Diese hatte sich - als "Schweizer Bankgesellschaft" - das Vermögen von Interhandel, einer IG Farben-Tochter, einverleibt.