Der Publikationsfonds der TU Bergakademie Freiberg kann die Artikelbearbeitungsgebühren (APCs) in Open-Access-Zeitschriften für Sie übernehmen. Wir wenden dabei die von der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) empfohlenen Kriterien für Publikationsfonds an. Für die Jahre 2024 - 2026 stehen Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft aus dem Programm "Open-Access-Publikationskosten" zur Verfügung. Die Nutzung und die Förderbedingungen des Publikationsfonds werden von uns kontinuierlich ausgewertet, je nach Mittelverfügbarkeit müssen wir ggfs. Änderungen an den Förderbedingungen vornehmen.
Der Publikationsfonds steht Mitgliedern und Angehörigen der TU Bergakademie Freiberg entsprechend § 5 der Grundordnung sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, deren Aufenthalt mit einem Gastvertrag geregelt ist, zur Verfügung.
Fördervoraussetzungen
- Der „submitting author“ oder „corresponding author“ muss eindeutig der Technischen Universität Bergakademie Freiberg angehören. Bei Mehrautorenschaft muss die wissenschaftliche Leistung zum überwiegenden Teil an der TU Bergakademie Freiberg entstanden sein. Die TU-Affiliation der Autorin bzw. des Autors muss in der Veröffentlichung an 1. Stelle stehen.
- Der Artikel erscheint in einer Gold-OA-Zeitschrift, deren sämtliche Beiträge unmittelbar mit Erscheinen unter einer Creative-Commons-Lizenz entgeltfrei zugänglich sind. Bevorzugt ist die Lizenz CC-BY 4.0 zu vergeben. Bei Antragstellung für den Publikationsfonds muss die Lizenz bereits zur Information vorab angegeben werden. Informationen zur Lizenzvergabe gibt es in einem UB-Blogbeitrag.
- Die Förderung wird nicht gewährt für subskriptionspflichtige Zeitschriften mit einem Hybridmodell. Ebenfalls ausgeschlossen sind sogenannte Mirror-Journals, die nur Pendants einer etablierten Hybridzeitschrift sind. Die Zeitschrift muss im DOAJ (Directory of Open Access Journals) gelistet sein und wendet ein anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren an. Ist dies nicht der Fall (z.B. bei neuen und damit noch nicht indexierten Zeitschriften), müssen entsprechende angemessene Qualitätskriterien erfüllt sein und der Verlag muss Mitglied der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) sein.
- Die Gesamtkosten für den Artikel (inkl. 19% MwSt.) liegen bei maximal 2.500 € pro Artikel (netto: 2.100 €). ACHTUNG: Bei Rechnungen mit Auslandsbezug ist der Rechnungsbetrag ein Nettobetrag, entsprechend müssen 19% MwSt. zum Nettobetrag dazu gerechnet werden. Höhere Rechnungsbeträge werden nicht unterstützt, auch nicht mit Teilbeträgen. Einzige Ausnahme: Publikationen im Rahmen von DFG-Forschungsprojekten werden anteilig mit bis zu 2.500 € finanziert, sofern keine ausreichenden eigenen Drittmittel zur Verfügung stehen. Nur in diesen Fällen ist ein Splitting der Rechnung möglich. Unter Umständen sind Preisverhandlungen mit den Verlagen möglich, wir unterstützen dabei gern. Für Publikationen in Drittmittelprojekten sind die Autorinnen und Autoren verpflichtet, die Publikationskosten aus dafür ggfs. vorhandenen Drittmitteln zu begleichen. Zusatzkosten für schnelle Bearbeitung, Überlänge oder ähnliches werden nicht übernommen.
- Die Förderzusage erfolgt immer vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit zum Zeitpunkt der Rechnungstellung. Grundsätzlich sollte also jede Antragstellerin und jeder Antragsteller im Allgemeinen bereit sein, die Kosten unter Umständen auch selbst zu tragen.
- Um eine transparente Übersicht der geförderten Artikel zu gewährleisten, dürfen diese auf dem Dokumentenserver Qucosa seitens der Universitätsbibliothek eingestellt und archiviert werden.
- Die TU Bergakademie Freiberg wird am Projekt Open APC teilnehmen. Dabei sollen die Kosten für das Open-Access-Publizieren transparent zur Verfügung gestellt werden. Wir übermitteln dafür einmal jährlich die gezahlten Brutto-APCs und DOIs der durch den Fonds geförderten Publikationen. Mit der Einreichung eines Förderantrages erklären Sie im Namen aller Autorinnen und Autoren Ihr Einverständnis zu dieser Weitergabe.
Ablauf
- Eine formale Prüfung der Anfrage vorab, ob eine Open-Access-Publikation über den Publikationsfonds finanziert werden kann, ist möglich aber nicht zwingend. Eine verbindliche Zusage der Finanzierung kann vorab nicht gegeben werden.
- Sobald der Artikel zur Publikation akzeptiert wurde, können Sie über unser Antragsformular, einen Förderantrag an den Publikationsfonds stellen. Wir prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung über die formale Förderfähigkeit Ihres Antrages. Die Zusage erfolgt immer vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit zum Zeitpunkt der Rechnungstellung.
- Bitte informieren Sie den Verlag über die korrekte Rechnungsadresse.
Rechnungsadresse:
TU Bergakademie Freiberg
Universitätsbibliothek "Georgius Agricola"
Team Zeitschriften & E-Medien
Winklerstraße 3
09599 Freiberg/Sachs.
Die Rechnung soll alle notwendigen Pflichtangaben (siehe Merkblatt D4 / Intranet) und zusätzlich folgende Angaben enthalten:
- Titel und Autor:innen des Artikels
- Verlag und Zeitschrift
- bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer): Nettorechnung unter Angabe der UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, englisch: VAT) der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (UID: DE 141136178)
Die Universitätsbibliothek verwaltet den Open-Access-Publikationsfonds und berät auch zu allen sonstigen Fragen rund um das Thema Open Access.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.