Allgemeines
- Die TU Bergakademie Freiberg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, für deren Beamte und Tarifbeschäftigte Umfang und Erstattung von Auslagen für Dienstreisen im Sächsischen Reisekostengesetz - SächsRKG und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift - VwV-SächsRKG geregelt sind.
- Reisen der Auszubildenden werden nach § 10 TVA-L BBiG abgefunden.
Formulare zum Download (uniintern)
Deutschland-Ticket als Jobticket
- Das SMF hat mit drei Anbietern einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen: Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), Verkehrsverbund Oberelbe GmbH (VVO), Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) sowie Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV), jeweils vertreten durch die DB Regio AG sowie die Länderbahn GmbH DLB.
- Alle drei Anbieter bieten das Ticket gleichrangig an; es unterscheidet sich nur der jeweilige Vertriebsweg. Das Deutschland-Ticket als Jobticket kann von allen Bediensteten bei den jeweils anbietenden Verbünden erworben werden. Die Bediensteten können selbst entscheiden, bei welchem Verkehrsunternehmen sie ihren Abonnementsvertrag abschließen.
- Alle Tickets werden ausschließlich als Handyticket vertrieben.
- Nähere Informationen zum Thema Jobticket fordern Sie bitte per E-Mail bei Frank Wehr an: Tel. 2562, jobticket [at] zuv [dot] tu-freiberg [dot] de (jobticket[at]zuv[dot]tu-freiberg[dot]de)
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