Das Berufungsverfahren kurz erklärt:
Den aktuellen Stand der laufenden Berufungsverfahren können Sie in unserem Berufungsmonitor einsehen. Das Berufungsverfahren an der TU Bergakademie Freiberg verläuft bis zur Erteilung eines Rufs in nachfolgend genannten Verfahrensschritten. Als rechtliche Grundlagen hierfür finden das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG), die Berufungsordnung der TU Bergakademie Freiberg bzw. die Tenure-Track-Ordnung der TU Bergakademie Freiberg Anwendung.
1. Ausschreibung der Professur
Auf Antrag der Fakultät beschließt das Rektorat den Ausschreibungstext für eine Professur bzw. Juniorprofessur. Gleichzeitig wird durch den Fakultätsrat nach Anhörung des Rektorates eine Berufungskommission eingesetzt und ein Vorsitzender von der Rektorin bestimmt.
Anschließend werden die Professorenstellen an der TU Bergakademie Freiberg international über verschiedene Fachzeitschriften und Onlineportale für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen ausgeschrieben.
Die aktuellen Ausschreibungen für Professorenstellen finden Sie hier.
2. Bewerberauswahl
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist hat die Berufungskommission 9 Monate Zeit einen begründeten Berufungsvorschlag zu erarbeiten. Dies erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Die Berufungskommission trifft zunächst eine Vorauswahl anhand festgelegter Auswahlkriterien. Anschließend werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zu einem wissenschaftlichen Vortrag und einer Lehrprobe (öffentlich) sowie einem Gespräch mit der Berufungskommission eingeladen. Danach werden für die Bewerberinnen und Bewerber, die die Berufungskommission in die engere Auswahl zieht, mindestens zwei externe Gutachten eingeholt.
3. Berufungsvorschlag
Der Berufungsvorschlag wird nach Auswertung der Gutachten durch die Berufungskommission erstellt und umfassend begründet. Anschließend entscheidet die Rektorin über den Fortgang des Verfahrens und der Fakultätsrat beschließt den Berufungsvorschlag der Rektorin.
4. Ruferteilung/Berufungsverhandlung
Die Rektorin erteilt einem der Listenplatzierten den Ruf und führt die Berufungsverhandlungen im Beisein des zuständigen Dekans bzw. der Dekanin und der Personaldezernentin. Dafür ist die Vorlage eines Lehr- und Forschungskonzeptes erforderlich. Anschließend wird den Bewerberinnen und Bewerber das Berufungsangebot zugesandt.