Direkt zum Inhalt
Image
Erasmus+ Praktikum

Erasmus+ Praktikum im europäischen Ausland

Wenn der Auslandsaufenthalt anwendungsorientiert und nicht an die Semesterzeiten gebunden sein soll, dann ist ein Praktikum eine gute Wahl. Das Erasmus+ Programm fördert Praktika für Studierende sowie Graduierte kurz nach deren Abschluss. Aktuell, in der Pandemie, kann ein Graduiertenpraktikum innerhalb von 18 Monaten nach Exmatrikulation stattfinden. Ein Praktikum zählt in das persönliche Erasmus-Kontingent, das pro Studienphase 12 Monate beträgt (Diplom: 24 Monate).

Planen Sie ein Praktikum an einer Hochschule, ist das Internationale Universitätszentrum Ihr Ansprechpartner. Hier finden Sie alles Wichtige zu Förderbedingungen und Bewerbung. Informieren können Sie sich auch bei der NA (Nationale Agentur) DAAD, die die Umsetzung des Erasmus-Programms an den deutschen Hochschulen koordiniert.

Erfahren Sie mehr zu:

Sonderförderung für Studierende

Bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz bei einer ausländischen Firma ist i.d.R. hauptsächlich Ihre eigene Initiative gefragt. Es gibt auch ab und an Bekanntmachungen, Aushänge u. dgl. an diversen schwarzen Brettern, die Sie durchaus sorgfältig studieren sollten. Einige Hochschullehrer sind u.U. auch gern bei Ihrem Vorhaben behilflich, durch ihre Kontakte zur Industrie und Forschung im Ausland. Die Nachfrage könnte lohnend sein. Die Broschüre Wege ins Auslandspraktikum liefert Ihnen hilfreiche Tipps, die Ihnen bei der Suche nach einer Praktikumsstelle helfen könnte. Darunter ist z.B. das IAESTE-Programm (für Ingenieur- und Naturwissenschaften) oder auch AIESEC (für BWL).

Eine umfangreiche Übersicht über Praktikumsbörsen, Vermittlungsprogrammen und vielen weiteren Informationen bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst.

Oftmals gelingt es, eine Firma im Ausland zu finden, bei welcher man jedoch leider nur ein unbezahltes Praktikum absolvieren kann. Fördermöglichkeiten in diesem Fall bietet zum Beispiel das ERASMUS-Praktika Programm. Beim ERASMUS-Praktika-Programm wird unterschieden nach Praktika an Hochschulen und Praktika in Unternehmen. Für letztere ist nach wie vor das LEONARDO-Büro Sachsen zuständig.

  • Der Flyer "QualitätsCheck Auslandspraktikum" gibt Informationen, worauf man bei der Praktikumssuche achten soll.
  • Der DAAD stellt nützliche Informationen zu Praktika in Europa zusammen.
  • Erasmus-Praktika werden u. a. unter erasmusintern.org ausgeschrieben.
  • Eine hilfreiche Organisation zur Praktikums- oder Jobsuche in Frankreich bzw. zur Vorbereitung darauf bietet die Deutsch- Französische Jobbörse Connexion-Emploi.
  • Muster und Hinweise für Bewerbungen im englischsprachigen Raum finden Sie z.B. bei www.prospects.ac.uk oder den Career Services/Centres von Universitäten im englischsprachigen Raum.
  • Eine gute Vorbereitung für Studierende, Hochschulabsolventen und Schulabgänger auf eine Bewerbung im englischsprachigen Ausland sowie bei Institutionen oder Unternehmen mit Englisch als Verkehrssprache ist evtl. auch das English-language job application training programme der Ludwig-Maximilians-Universität München.
  • Praktika im Ausland - bei der Außenhandelskammer oder durch die Außenhandelskammer.
  • Broschüre "Wege ins Auslandspraktikum", herausgegeben u. a. vom DAAD

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass man für Praktika in Ländern außerhalb der EU ein Visum und ggf. eine Arbeitserlaubnis benötigt. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die erforderlichen Schritte bei den Konsularabteilungen der Botschaften.

Erasmus+ Praktika an Hochschulen

  • Sie sind regulär immatrikuliert an der TU Bergakademie
  • Sie haben das Erasmus-Kontingent von 12 Monaten pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion; Diplom: 24 Monate) noch nicht ausgeschöpft
  • Ein Praktikum ist ab dem 1. Fachsemester möglich

Bei einem Graduiertenpraktikum gilt Folgendes:

  • Sie bewerben sich innerhalb des letzten Studienjahres
  • Sie schließen das Praktikum innerhalb eines Jahres (aktuell, in der Pandemie: 18 Monate) nach Beendigung des Studiums ab
  • Das Praktikum wird auf das Zeitkontingent der letzten Studienphase angerechnet, d.h. Sie haben das Erasmus-Kontingent noch nicht ausgeschöpft
  • Vor Praktikumsstart haben Sie das Studium abgeschlossen (Verteidigung der Arbeit usw.), eine Exmatrikulation ist nicht nötig

  • Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum (inhaltlicher Bezug zum Studium)
  • 2 bis 12 Monate Dauer (Anrechnung auf persönliches Zeitkontingent)
  • Die Gasthochschule muss keine Erasmus-Partnerhochschule der TU Bergakademie Freiberg sein
  • Vollzeitpraktikum (mindestens 35 Wochenstunden)

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Betreuung an der Heimat- und Gasthochschule
  • Sprachliche Vorbereitung durch einen EU-Online-Sprachtest und wahlweise auch Sprachkurs
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Sonderförderung für bestimmte Zielgruppen

Über die Rechte und Pflichten von Erasmus-Studierenden und -Praktikanten informiert die Erasmus-Charta für Studierende, siehe Downloadbereich unten.

Die Erasmus+ Förderung versteht sich als Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten. Die Fördersätze basieren auf den Lebenshaltungskosten im Herkunfts- und Zielland. Es gibt drei Länderkategorien:

  • Gruppe 1: 750,00 EUR/Monat (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich)
  • Gruppe 2: 690,00 EUR/Monat (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)
  • Gruppe 3: 640,00 EUR/Monat (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn)

Für bestimmte Zielgruppen gibt es darüber hinaus auch Sonderförderungen.

Wir sind ganz offen: Wir können keine Praktikumsplätze vermitteln. Sondern wenn Sie einen Platz gefunden haben, bewerben Sie sich bei uns um finanzielle Förderung.

Ihre Bewerbung können Sie jederzeit bei uns einreichen, spätestens jedoch 2 Monate vor Praktikumsstart.

Bitte geben Sie folgende Dokumente vollständig bei uns ab (gerne auch per E-Mail). Die Dokumente finden Sie im Downloadbereich unten:

  • Bewerbungsformular Erasmus+ Praktikum 
  • Learning Agreement for Traineeships Teil 1 (Muss den exakten Praktikumszeitraum enthalten!; Ausfüllhilfe: Leitfaden für Lernvereinbarungen für Praktika)
  • Formblatt Bankverbindung (unbedingt digital einreichen)
  • Formblatt Versicherungsschutz
  • Immatrikulationsbescheinigung der TU Bergakademie Freiberg

1. Sie nutzen die Sprachenförderung

Sie erhalten eine Einladung durch die EU zu einem verpflichtenden Online-Sprachtest. Er dient dazu, Ihre Sprachkenntnisse selbst zu überprüfen. Anschließend können Sie einen Online-Sprachkurs machen, wenn Sie wollen. Das kann auch in der Landessprache sein und nicht in der Arbeitssprache - eine gute Chance, sich sprachlich auf das Gastland vorzubereiten.

Wer keinen Sprachtest macht, erhält keine finanzielle Förderung. Ausgenommen vom Sprachtest sind nur Studierende, deren Unterrichtssprache die eigene Muttersprache ist.

2. Sie unterzeichnen das Grant Agreement und bekommen Ratenzahlungen

Wir schließen mit Ihnen einen Zuwendungsvertrag ab, Sie müssen diesen vor Beginn des Praktikums unterzeichnen. Daher sollten Sie keinesfalls erst in den letzten Tagen vor Praktikumsbeginn die Bewerbung abgeben.

Die Bewilligung der Erasmus+ Förderung erfolgt in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Zu Beginn des Praktikums erhalten Sie 80 % der Gesamtsumme, nach Abschluss des Praktikums und Einreichung aller Unterlagen die restlichen 20 % der Gesamtsumme.

3. Sie reichen folgende weitere Dokumente bei uns ein

Nach Beginn des Praktikums

  • Arrival Confirmation (innerhalb von zwei Wochen nach Praktikumsbeginn)
  • Learning Agreement for Traineeships, Teil 2 (wenn sich am Inhalt Ihres Praktikums, also gegenüber dem Learning Agreement Teil 1, etwas ändert)

Nach Ende des Praktikums (sonst erfolgt keine Auszahlung der letzten Rate)

  • Traineeship Certificate/ Learning Agreement for Traineeships, Teil 3: einzureichen innerhalb von 30 Tagen nach Praktikumsende; alternativ können Sie auch ein (qualifiziertes) Praktikumszeugnis abgeben, das mindestens die Angaben enthält, die im Traineeship Certificate einzutragen sind
  • Teilnahme am EU-Online-Survey: verpflichtend; bitte innerhalb von 30 Tagen nach Praktikumsende ausfüllen und übermitteln; Sie erhalten eine automatische Einladung
  • Immatrikulationsbescheinigung für die Dauer des Praktikums

Kontakt

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gern!

Michaela Luft
Erasmus-Hochschulkoordinatorin, Koordinatorin Austauschprogramme, Akademiestraße 6, Zimmer EG.06, 09599 Freiberg
michaela.luft [at] iuz.tu-freiberg.de +49 3731 39-2580