ERASMUS+ Sonderförderung für Studierende
Wichtig: Ab dem Projekt 2024 gibt es offiziell keine Pauschale mehr für Grünes Reisen, die zusätzlichen Reisetage können aber ausgezahlt werden, wenn die Bedingungen für Grünes Reisen erfüllt werden. Der Tagessatz beträgt dabei 20 EUR bzw. 18 EUR. Bitte beachten Sie, dass das Projekt nicht unbedingt dem akademischen Jahr entspricht.
Die u. a. Informationen finden Sie auch zusammengefasst im Infoblatt zu Sonderförderungen, siehe Downloadbereich unten.
Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ hat für die Programmgeneration von 2021 bis 2027 Inklusion und Vielfalt zu einer der wichtigsten Zielsetzungen erklärt. Erasmus+ folgt dabei einem ganzheitlichen Inklusionsbegriff und hat das Ziel, Menschen, die aufgrund verschiedener Barrieren bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu Erasmus+ zu erleichtern.
Für bestimmte Zielgruppen gibt es deshalb die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung – eine sogenannte „Sonderförderung“ – zu erhalten, um zusätzliche Ausgaben oder Bedürfnisse zu decken. Dabei können je nach Zielgruppe unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden.
Ein weiteres horizontales Ziel des Erasmus-Programms in der Programmgeneration von 2021 bis 2027 ist die Förderung von Nachhaltigkeit. „Grünes Reisen“ wird im Erasmus+ Programm daher mit zusätzlichen finanziellen Zuschüssen unterstützt.
Arten der Sonderförderung
Wenn Sie mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) zum/vom Ort Ihrer Gasthochschule reisen, können Sie den Zuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Es gibt einen einmaligen Zuschuss für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50 Euro (nur bis Projekt 2023) und zusätzlich können bis maximal 4 Reisetage (ab 2024: 6 Reisetage) beantragt werden. Die Reisetage, an denen Sie „grün“ gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).
Diese Art der Sonderförderung kann auch für die Teilnahme an Blended Intensive Programmes und anderen blended mobilities beantragt werden.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung für „Grünes Reisen“, siehe Downloadbereich unten.
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Studierende einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
Diese Art der Sonderförderung kann auch für die Teilnahme an Blended Intensive Programmes und anderen blended mobilities beantragt werden, die Förderung beträgt dann für einen physischen Aufenthalt von 5 – 14 Tagen einmalig 100 EUR, für einen physischen Aufenthalt von 15 – 30 Tagen einmalig 150 EUR.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Sonderförderung“ (siehe Downloadbereich unten)
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führt, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten.
Diese Art der Sonderförderung kann auch für die Teilnahme an Blended Intensive Programmes und anderen blended mobilities beantragt werden, die Förderung beträgt dann für einen physischen Aufenthalt von 5 – 14 Tagen einmalig 100 EUR, für einen physischen Aufenthalt von 15 – 30 Tagen einmalig 150 EUR.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Sonderförderung“ (siehe Downloadbereich unten)
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.
Diese Art der Sonderförderung kann auch für die Teilnahme an Blended Intensive Programmes und anderen blended mobilities beantragt werden, die Förderung beträgt dann für einen physischen Aufenthalt von 5 – 14 Tagen einmalig 100 EUR, für einen physischen Aufenthalt von 15 – 30 Tagen einmalig 150 EUR.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Sonderförderung“ (siehe Downloadbereich unten)
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder für Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Sonderförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.
Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
Diese Art der Sonderförderung kann auch für die Teilnahme an Blended Intensive Programmes und anderen blended mobilities beantragt werden, die Förderung beträgt dann für einen physischen Aufenthalt von 5 – 14 Tagen einmalig 100 EUR, für einen physischen Aufenthalt von 15 – 30 Tagen einmalig 150 EUR.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Sonderförderung“ (siehe Downloadbereich unten)
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro, wenn folgende Kriterien zutreffen:
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat
- durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt
Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:
Auslandsaufenthalt im/ab Wintersemester:
1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Auslandsjahres
Auslandsaufenthalt im Sommersemester:
1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Auslandsjahres
Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
- die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt
Diese Art der Sonderförderung kann auch für die Teilnahme an Blended Intensive Programmes und anderen blended mobilities beantragt werden, die Förderung beträgt dann für einen physischen Aufenthalt von 5 – 14 Tagen einmalig 100 EUR, für einen physischen Aufenthalt von 15 – 30 Tagen einmalig 150 EUR.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung „Sonderförderung“ (siehe Downloadbereich unten)
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Bitte beantragen Sie die Förderung, indem Sie im Mobility Online-Portal die entsprechenden Fragen beantworten und die Ehrenwörtliche Erklärung unterschrieben hochladen. Da die Mittel begrenzt sind, ist eine nachträgliche Antragstellung in der Regel nicht möglich.
Zum aktuellen Zeitpunkt reicht Ihre ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für die Förderfähigkeit aus. Auf Nachfrage müssen Sie jedoch in der Lage sein, Belege nachzureichen (je nach Sonderförderung z.B. ärztliches Attest, Behindertenausweis, Reisebelege, Geburtsurkunde des Kindes, Erklärung der Eltern, Gehaltsabrechnungen oder ähnliches).
Die Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für „Grünes Reisen“ kombinierbar. Jedoch kann die 250-Euro Sonderförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen. Ihre Erasmus-Förderung kann also maximal aus den folgenden Komponenten bestehen:
Maximale Förderung =
reguläre monatliche Rate für Ihr Land
+ ggf. einmalig €50 für nachhaltiges Reisen plus ggf. Reisetage
+ ggf. Aufstockung von €250 pro Monat für untenstehende Gruppen
Die Ehrenwörtliche Erklärung für die Sonderförderungen steht im Downloadbereich zum Download bereit.