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Für sämtliche Fragen zum Thema Promotion steht die Koordinatorin corina [dot] dunger [at] grafa [dot] tu-freiberg [dot] de (Frau Dr. Corina Dunger) der TU Bergakademie Freiberg zur Verfügung. Sie hilft außerdem gern weiter, falls Sie sich nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden sollen und vermittelt den richtigen Kontakt. Immer wiederkehrende Fragen haben wir hier gesammelt (FAQs):

Dr. Corina Dunger

Prüferstraße 2, Zimmer 2.402
Telefon +49 3731 39 3537
Corina [dot] Dunger [at] grafa [dot] tu-freiberg [dot] de (Corina[dot]Dunger[at]grafa[dot]tu-freiberg[dot]de)

 

Fragen zur Bewerbung

Ihre Bewerbung können Sie jederzeit einreichen. Wenn alle Formalitäten (siehe "Welche Unterlagen müssen für die Bewerbung eingereicht werden?") erfüllt sind, können Sie sofort mit den Arbeiten an der Promotion beginnen.

Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können die Bewerbung entweder direkt an einen Professor oder eine Professorin oder an die Graduierten- und Forschungsakademie schicken, wenn ein Thema auf der Webseite der GraFA ausgeschrieben ist. Nach Prüfung der Unterlagen (Vollständigkeit, Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen) wird die Bewerbung an die zuständigen Fakultäten weitergeleitet.

Haben Sie bereits eine Betreuungsperson gefunden, die bereit ist, Sie während der Promotion zu betreuen und haben Sie sich über das Thema geeinigt, senden Sie folgende Unterlagen an diese Person:

  • Lebenslauf
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Bildungsnachweise (Urkunden und Zeugnisse (bei Bewerbern mit ausländischem Abschluss: in Originalsprache und deutscher oder englischer Übersetzung))

Sind Sie noch auf der Suche nach einer Betreuungsperson, schicken Sie bitte folgende Unterlagen an die Graduierten- und Forschungsakademie:

  • Bewerbungsformular
  • Lebenslauf
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Bildungsnachweise (Urkunden und Zeugnisse (bei Bewerbern mit ausländischem Abschluss: in Originalsprache und deutscher oder englischer Übersetzung))
  • Proposal (detaillierte Beschreibung des geplanten Promotionsthemas). Das Proposal wird benötigt, um die passende Professur auswählen zu können, an die die Bewerbung weitergeleitet wird.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden.

Ist ein Professor oder eine Professorin bereit, die Betreuung  zu übernehmen, muss das Formular Absichtserklärung ausgefüllt und an die Betreuungsperson geschickt werden. Diese gibt im selben Formular ihre offizielle Zusage zur Betreuung.

Danach werden Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, geprüft, um festzustellen, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Durchführung einer Promotion erfüllt sind, d.h. ob der erworbene Abschluss einem deutschen Abschluss äquivalent ist.

Ist eine Zulassung mit oder ohne Auflagen formal möglich, wird die Absichtserklärung inklusive aller Bewerbungsunterlagen über die Betreuungsperson im Fakultätsrat eingereicht. Dieser entscheidet, ob die Bewerbenden nun tatsächlich zur Promotion zugelassen werden oder nicht.

Erfolgt eine Zulassung zur Promotion und wird kein Visum (ausländische Bewerbende) benötigt, kann  zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Doktorarbeit begonnen werden. Zukünftige Promovierende aus dem Ausland, die ein Visum benötigen, stellen nun auf dem Hochschulportal einen Antrag auf Zulassung zum Studium. Sie erhalten dann einen Zulassungsbrief und können damit ein Visum für Deutschland mit dem Zweck der Durchführung einer Promotion beantragen.

Sobald alle Formalitäten erledigt sind, kann mit der Arbeit an der Promotion begonnen werden.

Fragen zur strukturierten Doktorandenausbildung

Die strukturierte Doktorandenausbildung ist neben der Forschung am Promotionsthema dadurch gekennzeichnet, dass ein fachliches Studienprogramm absolviert und fachübergreifende Zusatzqualifikationen erworben werden. Nach Absolvierung der strukturierten Doktorandenausbildung kann das Rigorosum auf Antrag erlassen werden.

Das Programm können Sie in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson ganz individuell zusammenstellen. Beachten müssen Sie jedoch, dass eine Mindestanzahl an Leistungspunkten aus fachspezifischen Lehrveranstaltungen stammen müssen, in denen ein benoteter Leistungsnachweis erbracht wurde (gilt für Promovierende der Fakultäten 3 und 5). Außerdem können maximal 6 Leistungspunkte für eigene Lehrtätigkeit angerechnet werden.

Die Regelungen der Fakultäten finden sie hier (unter dem Punkt strukturierte Doktorandenausbildung).

Sie müssen sich nicht zwingend zur strukturierten Doktorandenausbildung anmelden, können das aber jederzeit tun. Sie würden auf der sicheren Seite liegen, wenn Sie bereits zu Beginn der Promotion beim Fakultätsrat einen Antrag einreichen würden, indem Sie Kurse, Lehrveranstaltungen usw. als Ersatz für das Rigorosum vorschlagen (in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson). Sollte der Fakultätsrat dann schon zustimmen, hätten Sie sozusagen ein Recht auf Ersatz des Rigorosums, wenn Sie alle Leistungen erfüllen. Den Antrag können Sie aber bis zur Abgabe Ihrer Dissertation jederzeit stellen. Nur haben Sie dann das Risiko, dass der Fakultätsrat die eine oder andere bereits erbrachte Leistung eventuell nicht anerkennt.

Promovierende der Fakultät 3, die eine strukturierte Doktorandenausbildung absolvieren, können beim Erreichen einer Mindestanzahl von 15 Leistungspunkten einen Antrag auf Ersatz des Rigorosums stellen.

Promovierende der Fakultäten 5 und 6 benötigen insgesamt 30 Leistungspunkte. Über einen Antrag auf Ersatz des Rigorosums entscheidet die Fakultät jeweils einzelfallbezogen jährlich (Fakultät 5) oder am Ende der Promotion, wenn das Promotionsverfahren eröffnet wird (Fakultät 5 und 6).

Die Regelungen der Fakultäten finden sie hier.

In den Fakultäten 3 und 5 werden für den Ersatz des Rigorosums auf jeden Fall der Besuch von Modulen, Vorlesungen und Kursen (an der TU BAF oder an anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen – siehe Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät) anerkannt.

Sie müssen nur beachten, dass Sie laut Promotionsordnung mindestens 4 (Fakultät 3) bzw. 6-12 Leistungspunkte (Fakultät 5) aus fachlichen Lehrveranstaltungen mit benotetem Leistungsnachweis brauchen. Bei Absolvierung von Modulen wird bei vollständiger Erfüllung aller Leistungen die Punktzahl vergeben, die im Modulhandbuch erwähnt ist.

Lehre (Vorlesungen, Seminare und Praktika) können bis maximal 6 Leistungspunkten anerkannt werden.

Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen für den Ersatz des Rigorosums ist, dass die besuchten Lehrveranstaltungen nicht schon im Rahmen des/der zur Promotion qualifizierenden Studienganges/Studiengänge absolviert wurden und dass die Leistungen innerhalb der Promotionszeit (zwischen dem auf der „Absichtserklärung“ vermerktem Beginn der Promotion bzw. dem Datum des Fakultätsratsbeschlusses zur Zulassung zur Promotion und dem Datum der Einreichung der Dissertation) erbracht wurden.

Ja, das ist mit Einschränkungen möglich. Beachten Sie bitte, dass jede Fakultät hierzu ihre eigenen speziellen Regelungen aufstellen kann. Die fakultätsspezifischen Regelungen finden Sie unter der Rubrik „strukturierte Doktorandenausbildung“.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

Promovierende der Fakultät 3 können – sobald sie die erforderlichen 15 Leistungspunkte erzielt haben – bei der Graduierten- und Forschungsakademie (Frau Dr. Corina Dunger) den Antrag auf Ersatz des Rigorosums stellen. Sie stellt eine Empfehlung an den Fakultätsrat aus. Die Entscheidung über die Anerkennung der im Antrag aufgeführten Leistungen für den Ersatz des Rigorosums trifft jedoch allein der Fakultätsrat.

Der Antrag auf Ersatz des Rigorosums kann für Promovierende der Fakultät 3 aber auch am Ende der Promotion gleichzeitig mit Abgabe der Dissertationsschrift und Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden. Promovierende der Fakultät 5 können zwar jährlich die Anerkennung bisher erbrachter Leistung beantragen, der Antrag auf Ersatz des Rigorosums kann aber ebenso wie in Fakultät 6 erst zur Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden.

Zur besseren Übersicht sollten die Leistungen, die als Ersatz des Rigorosums geltend gemacht werden, in tabellarischer Form aufbereitet sein. Promovierende der Fakultät 3 verwenden dazu das entsprechende Formular, für Promovierende der Fakultät 5 ist der Antrag auch formlos möglich.

Folgende Leistung werden in der Fakultät 3 für den Ersatz des Rigorosums anerkannt:

  • fachspezifische Lehrveranstaltungen (Vorlesungen/Module) mit oder ohne benotetem Leistungsnachweis
  • fachspezifische Kurse mit oder ohne Leistungsnachweis
  • fachübergreifende Kurse und Kurse der Schlüsselqualifikationen (Soft Skills)
  • Vorträge auf nationalen Konferenzen
  • Vorträge auf internationalen Konferenzen
  • Poster auf nationalen Konferenzen
  • Poster auf internationalen Konferenzen
  • Publikationen in nationalen Fachzeitschriften
  • Publikationen in internationalen Fachzeitschriften
  • Buchpublikationen
  • Patente
  • Eigene Lehre (Vorlesungen, Seminare, Praktika) – mit Angabe zum Titel der Lehrveranstaltungen, zeitlichem Umfang und in welchem Semester die Lehrveranstaltung stattgefunden hat
  • Betreuung von studentischen Qualifizierungsarbeiten (Bachelor- , Master- oder Diplomarbeiten) – mit Angabe des Namens des betreuten Studenten und dem Titel der jeweiligen Arbeit

Promovierende der Fakultät 5 sollten sich bezüglich der Anerkennung konkreter Leistungen vom Beauftragten für Bildung, Dirk [dot] Renker [at] tu-freiberg [dot] de (Herr Dr. Dirk Renker) oder von der Dekanatsrätin, Ulrike [dot] Moerters [at] fakultaet5 [dot] tu-freiberg [dot] de (Frau Dr. Ulrike Mörters) beraten lassen.

Für die Fakultät 6 gelten davon abweichende Regelungen (Regelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaftengültig ab 09.02.2021 und Regelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaftengültig für Promotionen, die zwischen dem 07. August 2017 und 08. Februar 2021 begonnen wurden).

Bei allen Veröffentlichungen, bei denen Sie nicht Erstautor sind, geben Sie bitte auch den prozentualen Anteil ihrer Zuarbeit an. In der Tabelle sollte ganz rechts eine Spalte für den Eintrag der erzielten Leistungspunkte freigelassen werden.

Dem Antrag legen Sie (gescannte) Kopien aller Nachweise (Scheine, Teilnahmezertifikate, Nachweise zu gehaltenen Vorträgen, ausgestellten Postern und Publikationen, vom Betreuer bestätigte Nachweise für die eigenen Lehrtätigkeit und betreute studentischen Qualifizierungsarbeiten) bei. Für die benoteten Leistungsnachweise müssen die Originale zur Verfügung gestellt werden.

Für Promovierende der Fakultäten 3 und 5 gilt:

Die Note für die strukturierte Doktorandenausbildung ergibt sich aus den benoteten Leistungsnachweisen aus den fachspezifischen Lehrveranstaltungen. Wurden mehrere Noten erzielt, wird das arithmetische Mittel dieser Noten berechnet. Diese (so ermittelte) Note geht als Ersatznote für das Rigorosum in die Beurteilung der Dissertation ein.

In jedem Fall sollten Sie sich aber auch die Promotionsordnung ansehen. Sie enthält im §15 alle Regelungen bezüglich der strukturierten Doktorandenausbildung.

Promovierende der Fakultät 6 erhalten keine Note für den Ersatz des Rigorosums.

Weitere Fragen

Nach der Immatrikulationsordnung der TU Bergakademie Freiberg können sich alle Promovierenden unserer Universität als Promotionsstudierende einschreiben. Das ist unabhängig davon, ob der/die Promovierende wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Stipendiat ist, ob er/sie extern promoviert (Promotion an unserer Hochschule, aber Anstellung in einem Unternehmen, einer anderen Universität oder einem Forschungsinstitut) oder ob sich der-/diejenige selbst finanziert.

Eine Einschreibung als Studierender ist befristet durch den Promotionszeitraum, der in der Absichtserklärung genannt ist. Eine Verlängerung dieses Zeitraumes ist mit Zustimmung der Betreuungsperson möglich, wenn diese begründet ist.

Eine Pflicht zur Immatrikulation besteht aber nicht.