Die GraFa begleitet Sie mit Information und Beratung durch die Promotion, von der Entscheidung für eine Promotion bis zur Verteidigung. Sie finden ein umfangreiches auf die Tätigkeiten in Forschung und Lehre ausgerichtetes Weiterbildungsprogramm und darüber hinaus spezielle Programme und Veranstaltungen zur Förderung junger Forschender.
Promotionsprozess
Die Promotionsordnungen der Fakultäten der TU Bergakademie Freiberg räumen den Promovierenden die Möglichkeit ein zu wählen, welche Art von Promotion – konventionelle Promotion oder Promotion im Rahmen einer strukturierten Doktorandenausbildung – sie durchführen möchten.
Während sich die Promovierenden bei einer konventionellen Promotion hauptsächlich auf ihre Forschung zum Promotionsthema konzentrieren, erwerben sie im Rahmen einer strukturierten Doktorandenausbildung zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen. In den Fakultäten 3, 5 und 6 kann das zu den Promotionsleistungen gehörige Rigorosum auf Antrag durch diese Qualifikationen und andere wissenschaftliche Leistungen ersetzt werden.
Darüber hinaus kann die Dissertation entweder als Monografie oder publikationsbasiert (kumulativ) eingereicht werden. Die Regelungen der Fakultäten dazu finden Sie unter Dokumente.
Bei der konventionellen (oder traditionellen) Promotion haben Sie am Ende der Promotion folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:
- Dissertation
- Rigorosum (nur an den Fakultäten 3, 5 und 6)
- öffentliche Verteidigung der Dissertation
Was ist das Rigorosum?
„Das Rigorosum ist eine mündliche Prüfung, die vom Kandidaten den Nachweis von Kenntnissen in einem erweiterten Fachgebiet fordert. Diese Prüfung bezieht sich auf ein Hauptfach und ein Nebenfach vor einer Prüfungskommission. Das Hauptfach ist dasjenige Teilgebiet des Fachgebietes oder das interdisziplinäre Gebiet, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist. Das Nebenfach ist ein mit dem Hauptfach im sinnvollen Zusammenhang stehendes Fachgebiet, das sich jedoch deutlich vom Hauptfach abheben sollte.“ (siehe §14 der Promotionsordnungen der TU Bergakademie Freiberg).
Wird eine strukturierte Doktorandenausbildung absolviert, kann bei Erfüllung aller Voraussetzung ein Antrag auf Ersatz des Rigorosums gestellt werden.
Bei der strukturierten Doktorandenausbildung erwerben Sie zusätzlich zu Ihrer Forschungsarbeit fachspezifische und fachübergreifende Qualifikationen – wichtige Schlüssel-Kompetenzen, die Sie auf Ihre zukünftige Rolle als Führungskraft gezielt vorbereiten und Ihnen exzellente Karrierechancen eröffnen. Sie können diese Ausbildung entweder individuell (eigener Studienplan) oder im Rahmen eines Promotionskollegs durchführen
Vorteile der strukturierten Doktorandenausbildung auf einen Blick:
- Neben der Forschung am Promotionsthema absolvieren Sie ein fachspezifisches Studienprogramm und erwerben fachübergreifende Zusatzqualifikationen – wichtige Schlüsselkompetenzen, die Sie auf Ihre zukünftige Rolle als Führungskraft gezielt vorbereiten und Ihnen exzellente Karrierechancen eröffnen. Hierzu können Sie u.a. Kurse aus unserem Angebot in Anspruch nehmen.
- Eine Betreuungsvereinbarung, welche die Forschungs- und Lernziele benennt und Festlegungen zum Zeit- und Arbeitsplan sowie zum Berichtswesen trifft, kann zwischen dem Promovierenden und den Betreuenden abgeschlossen werden.
- Kontakte zu einer Einrichtung der Berufspraxis (Unternehmen, Forschungseinrichtung etc.) oder einer kooperierenden Universität werden gefördert, soweit dies für das Promotionsverfahrens notwendig ist.
- Im Rahmen der strukturierten Doktorandenausbildung wird eigene Lehrtätigkeit mit Leistungspunkten angerechnet.
- Das Rigorosum kann nach erfolgreicher Absolvierung der strukturierten Doktorandenausbildung und Erreichen von mindestens 15 (gilt für Fakultät 3) bzw. 30 Leistungspunkten (gilt für die Fakultäten 5 und 6) auf Antrag erlassen werden .
Rahmenbedingungen der strukturierten Doktorandenausbildung:
- In der Fakultät 3 müssen insgesamt 15 Leistungspunkte erreicht werden. Von Mitgliedern der Sonderforschungsbereiche und von Promovierenden der Fakultäten 5 und 6 werden insgesamt 30 Leistungspunkte verlangt.
- Davon müssen mindestens 4 (Fakultät 3) bzw. 6-12 Leistungspunkte (Fakultät 5) aus fachspezifischen Lehrveranstaltungen stammen, in denen ein benoteter Leistungsnachweis erbracht wurde. Diese Note bzw. der Durchschnitt aus mehreren Noten gilt als Ersatz für die Rigorosum-Note. Genauere Regelungen sind den zugehörigen Modulhandbüchern zu entnehmen.
- Max. 6 Leistungspunkte können für eigene Lehrtätigkeit angerechnet werden.
- Voraussetzung für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis (Note) ist, dass die selben oder ähnliche Lehrveranstaltungen nicht schon im Rahmen des eigenen Studiums absolviert wurden.
- Die Fakultäten können darüber hinaus noch andere Anforderungen stellen (siehe Regelungen der Fakultäten unten).
- Es können auch Lehrveranstaltungen, die an anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen besucht wurden, anerkannt werden. Über die Anerkennung dieser Leistungen entscheidet der Fakultätsrat.
- Über die Anerkennung von anderen Leistungen, wie Publikationen, Vorträge und/oder Poster auf Konferenzen, Betreuung von studentischen Qualifizierungsarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplom-Arbeiten) entscheidet der Fakultätsrat der jeweils zuständigen Fakultät.
- Es können nur Leistungen anerkannt werden, die innerhalb der offiziellen Promotionszeit liegen – in der Absichtserklärung bzw. Betreuungszusage genannter Zeitraum zwischen Beginn der Promotion und Datum, an dem der Promotionsantrag gestellt wird (d.h. die fertige Promotionsarbeit im Promotionsamt eingereicht wird).
- Promovierende, die im Rahmen eines Promotionskollegs promovieren, haben die Anforderungen der entsprechenden Studienprogramme zu erfüllen.
Planung der strukturierten Doktorandenausbildung:
Sie sollten sich bereits frühzeitig entscheiden, ob Sie eine strukturierte Doktorandenausbildung absolvieren möchten, denn der dafür notwendige Zeitaufwand ist nicht zu unterschätzen. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig und in Absprache mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin den Besuch von Lehrveranstaltungen, die aktive Teilnahme an Konferenzen mit Postern und Vorträgen, Publikationen und andere Leistungen zu planen.
Nutzen Sie dazu auch die Beratungsmöglichkeiten in Ihrer Fakultät und an der GraFA.
Im Bereich der fachübergreifenden Zusatzqualifikationen steht Ihnen das umfangreiche Kursangebot der GraFA zur Verfügung.
Regelungen der Fakultäten zur Anerkennung der erbrachten Leistungen:
Jede Fakultät kann spezielle Festlegungen zur Anerkennung bestimmter Leistungen für den Ersatz des Rigorosums treffen. Diese gesonderten Regelungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Sie gelten für Promotionen sowohl nach der alten als auch nach den neuen Promotionsordnungen (Ausnahmen sind gekennzeichnet.).
- Regelungen der Fakultät für Mathematik und Informatik (gültig nur für Promovierende, die ihre Absichtserklärung vor dem 07.08.2017 eingereicht haben)
(Dekanatsrätin: pia [dot] wittenburg [at] math [dot] tu-freiberg [dot] de (Frau Pia Wittenburg)) - Regelungen der Fakultät für Chemie, Physik und Biowissenschaften (gültig nur für Promovierende, die ihre Absichtserklärung vor dem 26.07.2017 eingereicht haben)
(Dekanatsrätin: Jana [dot] Kriehme [at] chemie [dot] tu-freiberg [dot] de (Frau Dr. Jana Kriehme)) - Regelungen der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau
(Dekanatsrätin: Andrea [dot] Docekal [at] fggb [dot] tu-freiberg [dot] de (Frau Andrea Docekal)) - Regelungen der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik (gültig nur für Promovierende, die ihre Absichtserklärung vor dem 12.06.2017 eingereicht haben)
(Dekanatsrätin: Dana [dot] Gehler [at] dekanat4 [dot] tu-freiberg [dot] de (Frau Dana Gehler)) - Regelungen der Fakultät für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie (gültig für Promotionen ab dem 12.12.2017): Es werden insgesamt 30 Leistungspunkte benötigt. Etwa 20 bis 40 Prozent davon sind durch den Besuch von Lehrveranstaltungen zu erlangen.
(Kontakt und weitere Informationen: Beauftragter für Bildung, Dirk [dot] Renker [at] tu-freiberg [dot] de (Herr Dr. Dirk Renker) oder Dekanatsrätin, Ulrike [dot] Moerters [at] fakultaet5 [dot] tu-freiberg [dot] de (Frau Dr. Ulrike Mörters)) - Regelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (gültig ab 09.02.2021)
Regelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (gültig für Promotionen, die zwischen dem 07. August 2017 und 08. Februar 2021 begonnen wurden).
Für Promotionen, die vor dem 07.08.2017 begonnen wurden, entscheidet der Fakultätsrat auf Antrag einzelfallbezogen, welche Leistungen für den Ersatz des Rigorosums anerkannt werden.
Ausführliche Informationen der Fakultät 6 erhalten Sie von der Dekanatsrätin der Fakultät: Frau Annett [dot] Presse [at] bwl [dot] tu-freiberg [dot] de (Annett Preße).
Sonderregelungen der Graduiertenschulen der Sonderforschungsbereiche
Zu beachten ist, dass von Mitgliedern der Sonderforschungsbereiche in der Regel 30 Leistungspunkte zu erbringen sind.
- SFB 920 „Multifunktionale Filter für die Metallschmelzefiltration – ein Beitrag zu Zero Defect Materials“ – siehe Regelungen der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik
- Dr. Erich Krüger Forschungskolleg – Bio-Hydrometallurgisches Zentrum für strategische Elemente: siehe Regelungen der Fakultät für Chemie und Physik
- Promotionskolleg „Rohstoffakzeptanz“: siehe Regelungen der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau
- Graduiertenkolleg GRK 2802 „Feuerfest Recycling: Ein Beitrag für Rohstoff-, Energie- und Klimaeffizienz in Hochtemperaturprozessen“ – siehe Regelungen der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen im Rahmen der strukturierten Doktorandenausbildung und für weitere zusätzliche Leistungen werden Punkte vergeben. Wenn Sie die erforderliche Gesamtpunktzahl von 15 (Fakultät 3) bzw. 30 Credit Points (Fakultäten 5 und 6 sowie Graduiertenkollegs der Sonderforschungsbereiche) erreicht haben, können Sie bei Ihrer Fakultät einen Antrag auf Erlass des Rigorosums stellen.
Die Berechnungen der Punkte für die erbrachten Leistungen richten sich nach den spezifischen Regelungen der Fakultäten (siehe Strukturierte Doktorandenausbildung).
Bitte beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten speziellen Verfahren Ihrer Fakultät zur Antragstellung und zur Anerkennung bestimmter Leistungen!
Promovierende der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau:
Der Antrag auf Ersatz des Rigorosums durch vergleichbare wissenschaftliche Leistungen (im Rahmen der strukturierten Doktorandenausbildung) kann bis zur Abgabe Ihrer Dissertation jeder Zeit gestellt werden.
Für Ihren Antrag auf Ersatz des Rigorosums benutzen Sie bitte dieses Formular. Füllen Sie den Kopfteil und die beiden linken Spalten sorgfältig aus.
Bei Publikationen und Postern ist die gesamte Autorenschaft, der Titel der Arbeit, sowie die Zeitschrift bzw. die Konferenz mit anzugeben. Sind Sie nicht Erstautor oder Erstautorin, geben Sie bitte auch Ihren ungefähren prozentualen Anteil an der Publikation oder dem Poster mit an. Die zu vergebenden LP werden entsprechend anteilig berechnet.
Scheine/Nachweise für benotete Leistungen sind im Original, alle andere Nachweise als (gescannte) Kopie einzureichen.
Weiterhin ist eine schriftliche Bestätigung Ihrer Betreuungsperson notwendig, dass sie mit dem Antrag auf Ersatz des Rigorosums im Allgemeinen und mit den benoteten Lehrveranstaltungen im Speziellen einverstanden ist. Diese Bestätigung kann formlos per Brief oder E-Mail erfolgen oder unter Nutzung dieses Formblattes.
Im Detail beschrieben ist der Prozess der Antragstellung in dieser Handreichung zum Prozess Ersatz Rigorosum.
Anträge auf Ersatz des Rigorosums senden Sie an:
Dr. Corina Dunger
GraFA
E-Mail: corina [dot] dunger [at] grafa [dot] tu-freiberg [dot] de (corina[dot]dunger[at]grafa[dot]tu-freiberg[dot]de)
Eine vorherige Beratung wird empfohlen.
Promovierende der Fakultät für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie:
Über den Antrag auf Ersatz des Rigorosums bzw. die Anerkennung der in Ersatz des Rigorosums erbrachten Leistungspunkte/Credits als Teilleistung der Promotion entscheidet der Fakultätsrat einzelfallbezogen im Rahmen der Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Promovierenden wird empfohlen, sich schon in einer frühen Phase ihres Promotionsvorhabens bezüglich der für den Ersatz des Rigorosums in Betracht kommenden Leistungen fachlich-inhaltlich mit ihrer Betreuungsperson zu beraten.
Hinsichtlich formeller Fragen können sie sich an den Beauftragten für Bildung, Dirk [dot] Renker [at] tu-freiberg [dot] de (Herrn Dr. Dirk Renker), und die Dekanatsrätin, Ulrike [dot] Moerters [at] fakultaet5 [dot] tu-freiberg [dot] de (Frau Dr. Ulrike Mörters)) wenden.
Promovierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften:
Über einen Antrag auf Ersatz des Rigorosums entscheidet die Fakultät einzelfallbezogen erst am Ende der Promotion, wenn das Promotionsverfahren eröffnet wird.
Die detaillierten Informationen der Fakultät 6 erhalten Sie bei der Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Frau Prof. Karina Sopp (Tel.: +49 3731 39-2734, E-Mail: karina [dot] sopp [at] bwl [dot] tu-freiberg [dot] de (Karina[dot]Sopp[at]bwl[dot]tu-freiberg[dot]de)).
Erreichbarkeit des Promotionsamtes
Das Promotionsamt ist täglich persönlich erreichbar:
Zeit: 09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Ort: Prüferstr. 2., 2. OG, 09599 Freiberg
Telefon: Katrin Langer +49 3731 39-2009