Finanzierung und Rechtliches
Sie überlegen zu promovieren und sind auf der Suche nach einer geeigneten Finanzierung? Bei der Finanzierung der Promotion kann man grundsätzlich darin unterscheiden, ob Sie als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in angestellt sind, sich durch ein Stipendium finanzieren oder durch externe Quellen. Außerdem können Sie eine Promotion auch berufsbegleitend absolvieren. In manchen Fällen kann die Finanzierung der Promotion auch gemischt sein oder im Laufe der Zeit wechseln.
Eine Übersicht zu Stipendienprogrammen zur Finanzierung der Promotion, aktuelle Stellenauschreibungen und was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir hier zusammengestellt.
Aktuelle Promotionsstellen an der TU Bergakademie Freiberg können Sie über das Stellenportal finden.
Zur Finanzierung der Promotion gibt es außerdem eine Vielzahl möglicher Stipendien. Wir haben Ihnen eine Übersicht über Stiftungen und externe Fördermöglichkeiten zusammengestellt, die Promovierende unserer Universität in den vergangenen Jahren genutzt haben.
Was muss ich außerdem beachten?
Je nach Art der Finanzierung können sich versicherungsrechtliche Konsequenzen ergeben, beispielsweise in der Krankenversicherung bei Stipendien. Für die Wissenschaft gibt es außerdem gesonderte Regelungen bei befristeten Arbeitsverträgen (Wissenschaftszeitvertragsgesetz). Was Sie beachten müssen finden Sie hier:
Gute wissenschaftliche Praxis
Die TU Bergakademie Freiberg orientiert sich in ihrer Forschung und ihren wissenschaftlichen Arbeiten an den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis.
Die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der TU Bergakademie Freiberg ist für alle Wissenschaftler und Studierenden der Universität verbindlich. Sie erhalten damit Ratschläge und Unterstützung; der Umgang mit Konfliktfällen ist klar geregelt und mit konkreten Arbeitsanweisungen untersetzt.