Personalmobilität (STT) zur Weiterbildung in Programmländern
Welche Länder sind Programmländer?
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. Förderhöchstdauer ist, aufgrund der zur Verfügung gestellten Fördermittel, 12 Tage.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Mögliche Weiterbildungsformate sind:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Hochschulpersonal kann an offiziellen Programmen teilnehmen, z.B. an Staff Weeks oder Sprachkursen oder sich eigenständig förderfähige Formate organisieren. Auf folgenden Seiten finden Sie eine aktuelle Liste der Staff Weeks und Sprachkurse:
Kontakt
Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns gern!
- Erstattung von Fahrtkosten nach EU-Pauschale (entfernungsabhängig! Berechnung hier.)
- Erstattung von Aufenthaltskosten nach EU-Pauschale
- Eine Übersicht zu den Pauschalen finden Sie hier.
Sollte aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, muss dieser wie Einkommen privat versteuert werden.
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Da der Umfang der zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt ist, sollten Sie Ihr Interesse an einem Aufenthalt im Rahmen der Personalmobilität dem IUZ bitte frühestmöglich, das heißt unmittelbar zu Beginn eines neuen Studienjahres (Erasmus+-Förderzeitraumes) anzeigen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im IUZ bzw. in D4 ein:
- Dienstreiseantrag mit dem Vermerk "Pauschale Erstattung" im IUZ
- Mobility Agreement im IUZ (Programm in Abstimmung mit der Partnerhochschule; Scan-Kopie ist ausreichend)
Anschließend erstellt das IUZ eine Fördervereinbarung/ Grant Agreement, die Sie selbst sowie das IUZ unterzeichnen. Danach erhalten Sie die erste Förderrate in Höhe von 80 Prozent der Gesamtförderung.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Bestätigung der Gasthochschule (Letter of Confirmation) über den Aufenthalt im IUZ (bitte im Original)
- Bericht (online in Erasmus-Datenbank; Aufforderung erfolgt automatisiert per E-Mail - "EU Online Survey")
- Dienstreiseabrechnung mit Vermerk "Pauschale Erstattung" im Dezernat 4/ Haushalt bei Frau Jana Reuther (Originalbelege Ihrer Rechnungen - gemäß Rundschreiben D4/12/2020)
Im Anschluss können die restlichen 20% der Förderung ausgezahlt werden.
Dozentenmobilität (STA) in Programmländern
Das Erasmus+-Programm fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Ziel der Dozentenmobilität ist es, Lehrinhalte den Studierenden an Partneruniversitäten zu vermitteln, die nicht ins Ausland gehen können oder wollen und damit das Lehrangebot an der Partneruniversität zu ergänzen.
Gefördert werden Aufenthalte, die
- die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben und das Lehrangebot bereichern,
- dazu genutzt werden können, die Verbindung zwischen Fachbereichen und Fakultäten zu festigen und auszuweiten sowie zwischen der Heimat- und Gasthochschule künftige Kooperationsprojekte vorzubereiten oder
- zum Kontakte knüpfen und Netzwerke aufbauen beitragen.
Eine Übersicht über die aktuellen Partnerhochschulen im Erasmus-Programm finden Sie im Downloadbereich unten auf dieser Seite.
- Der Lehrauftrag an der Partnerhochschule muss mindestens acht Unterrichtsstunden pro begonnener Woche betragen. Dauer Lehraufenthalt vor Ort: mind. 2 Tage (ohne Reisetage)
- Es muss ein gültiger bilateraler Erasmus+-Vertrag mit der entsprechenden Gasthochschule vorliegen.
- „Förderfähige Personen:“ an der TU Bergakademie Freiberg beschäftige ProfessorInnen, sowie Lehrbeauftragte und wissenschaftliche MitarbeiterInnen, die in der Lehre tätig sind.
- Erstattung von Fahrtkosten nach EU-Pauschale (entfernungsabhängig! Berechnung hier.)
- Erstattung von Aufenthaltskosten nach EU-Pauschale
Eine Übersicht zu den Pauschalen finden Sie hier.
Sollte aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, muss dieser wie Einkommen privat versteuert werden.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im IUZ bzw. D4 ein:
- Dienstreiseantrag mit dem Vermerk "Pauschale Erstattung" im IUZ
- Mobility Agreement (Lehrprogramm in Abstimmung mit der Partnerhochschule; Scan-Kopie ist ausreichend) im IUZ
Anschließend erstellt das IUZ eine Fördervereinbarung/ Grant Agreement, die Sie selbst sowie das IUZ unterzeichnen. Danach erhalten Sie die erste Förderrate in Höhe von 80 Prozent der Gesamtförderung.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im IUZ bzw. in D4 ein:
- Bestätigung der Gasthochschule (Letter of Confirmation) über den Lehrauftrag im IUZ
- Bericht (online in Erasmus-Datenbank; Aufforderung erfolgt automatisiert per E-Mail - "EU Online Survey")
- Dienstreiseabrechnung mit Vermerk "Pauschale Erstattung" im Dezernat 4/ Haushalt bei Frau Jana Reuther (mit Originalbelegen - gemäß Rundschreiben D4/12/2020)