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Ihr ERASMUS+ Austauschstudium im europäischen Ausland
Entdecken Sie die faszinierende Vielfalt Europas und erweitern Sie Ihre akademischen Horizonte durch ein Austauschstudium mit dem Erasmus+ Programm! Als Student oder Studentin der TUBAF haben Sie die einzigartige Möglichkeit, an renommierten europäischen Partnerhochschulen zu studieren und damit auch neue Kulturen kennenzulernen. Lernen Sie europäische Städte kennen, knüpfen Sie internationale Kontakte und erweitern Sie Ihr Fachwissen in einem interkulturellen Umfeld. Mit Erasmus+ stehen Ihnen zahlreiche Studiengänge und Forschungsbereiche offen, die Ihre akademische Laufbahn bereichern und Ihnen wertvolle interkulturelle Kompetenzen vermitteln werden.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Organisation des Erasmus+ Austauschstudiums. Unsere engagierte Erasmus+ Koordinatorin steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und hilft Ihnen bei der Auswahl Ihrer Wunschhochschule, der Anerkennung von Kursen und der Beantragung von Stipendien. Zudem bieten wir Informationsveranstaltungen, Sprachkurse und interkulturelle Workshops an, um Sie optimal auf Ihr Austauschsemester vorzubereiten.
Erfahren Sie hier mehr zu:
Blended short term mobilities für Studierende / BIPs
ERASMUS+ Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2025/26 (Wintersemester 2025/26 und Sommersemester 2026): 01.02.2025. Das Bewerbungsportal wird voraussichtlich Anfang Dezember 2024 geöffnet.
Erste Schritte
Informieren Sie sich zuerst über die ERASMUS-Partneruniversitäten Ihres Fachbereichs und deren Programme in Ihrem Studienfach. Nutzen Sie dafür die PDF-Liste (siehe Downloadbereich unten) oder die Datenbank Mobility Online.
Bei der Bewerbung können Sie eine erste und eine zweite Wahl angeben. Die vorhandenen Austauschplätze sind fachrichtungsbezogen, bitte beachten Sie die angegebenen Studiengänge in der im Downloadbereich unten verlinkten PDF-Liste.
Die Fachbereiche bieten auf ihren Internetseiten oft zusätzliche Informationen an. Bei weiteren Fragen (z. B. Anerkennung oder Auswahl der Lehrveranstaltungen) wenden Sie sich bitte an den Erasmus-Beauftragten in Ihrem Fachbereich (siehe Punkt unten „3. Sie erstellen das Online Learning Agreement“).
Für Ihre Bewerbung brauchen Sie:
- Immatrikulationsbescheinigung (aus Selbstbedienungsportal)
- ECTS-Leistungsnachweis (aus Selbstbedienungsportal)
- Lebenslauf und Passfoto
- Nachweis der Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (z.B. Unicert, DAAD-Sprachzeugnis)
- Formlose Übersicht mit den geplanten Kursen an der Gasthochschule (bitte Kursnummern und ECTS der Gasthochschule angeben)
Haben Sie keinen Sprachnachweis, dann können Sie Ihre Sprachkenntnisse in der IUZ-Abteilung Sprachen überprüfen und bescheinigen lassen.
Im Erasmus+-Portal der TU Bergakademie Freiberg füllen Sie zunächst das Registrierungsformular aus (oben rechts).
Wählbar sind nur Erasmus-Partnerhochschulen, also solche, mit denen die TU Bergakademie einen Erasmusvertrag abgeschlossen hat. Sie können zwei Wunschhochschulen angeben.
Nachdem Sie das Registrierungsformular abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail sowie einen Link für die nun folgende Bewerbung. Diese erfolgt über die Datenbank Mobility Online. Bitte nutzen Sie Ihren Uni-Login und Passwort.
Nutzen Sie den zugeschickten Link. Geben Sie zuerst die benötigten Daten ein. Laden Sie dann alle Bewerbungsunterlagen hoch, drucken das Bewerbungsformular aus, unterschreiben es und laden es ebenfalls hoch. Damit ist zunächst die Bewerbung für ein Erasmus-Studienplatz an der TU Bergakademie Freiberg abgeschlossen. Ihre Bewerbung wird dann im IUZ geprüft und Sie werden bei eventuellen Rückfragen per E-Mail kontaktiert.
Das weitere Vorgehen
Wir, das IUZ, überprüfen die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung. Danach leiten wir die Bewerbungen an die Erasmus-Beauftragten der Fakultäten weiter. Diese entscheiden über die Vergabe der Austauschplätze. Wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt, wird ein Ranking erstellt mit einer Warteliste.
Wahrscheinlich im April teilen wir Ihnen mit, ob Sie einen Erasmus-Platz erhalten. In diesem Fall nominieren wir Sie an der Gasthochschule. Sie erhalten von uns eine Bestätigungs-Mail. Die Nominierung ist noch keine Zulassung an der Gasthochschule. Sie müssen sich nach der Nominierung dort anmelden. Für die Anmeldung beachten Sie bitte die Informationen, die Sie von der Partnerhochschule erhalten. Bitte besuchen Sie auch deren Webseite und informieren sich über die Bewerbungsfrist, die Sie natürlich einhalten müssen.
Im Learning Agreement stehen die Kurse, die Sie an der Gasthochschule besuchen und sich anerkennen lassen wollen. Mit diesen Kursen können Sie Kurse an der TU BAF ersetzen. Das Dokument erstellen Sie, indem Sie nach der Nominierung die Kurse in Mobility Online eintragen. Die Guidelines zum Erstellen des Learning Agreements finden Sie weiter unten im Downloadbereich.
Das Learning Agreement muss unterschrieben werden durch Sie selbst, den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät und die Gasthochschule. Kontaktieren Sie zuerst den Erasmus-Beauftragten Ihrer Fakultät (außer Fakultät 3), bevor Sie das Learning Agreement über Mobility Online an den Prüfungsausschuss schicken.
Das Online Learning Agreement wird nach Unterzeichnung durch den Verantwortlichen der TU Bergakademie Freiberg an die Gasthochschule geschickt. Dies geschieht systemintern.
Erasmus-Beauftragte an den Fakultäten
Fakultäten 1, 2, 3, 5 und 6:
- Fakultät 1: Prof. Dr. Hans-Jörg Starkloff
- Fakultät 2: Prof. Dr. Felix Plamper
- Fakultät 3: Prof. Dr. Bernhard Schulz
- Fakultät 5: Dr. Dirk Renker
- Fakultät 6: Prof. Dr. Johannes Stephan
An der Fakultät 4 gibt es mehrere Erasmus-Beauftragte (abhängig von der Gasteinrichtung):
- Prof. Dr. Alfons Ams
- Prof. Dr. Christos Aneziris
- Dr. Egle Dietzen
- Kathrin Häußler
- Dr. Volker Herdegen
- Prof. Dr. Urs Peuker
Im Laufe des Sommersemesters laden wir Sie zu einer verpflichtenden Informationsveranstaltung ein. Wir klären auf über erforderliche Dokumente, Fristen, Auszahlungsmodalitäten, usw.
Nach der Nominierung erhalten Sie eine Einladung durch die EU zu einem verpflichtenden Online-Sprachtest. Er dient dazu, Ihre Sprachkenntnisse selbst zu überprüfen. Anschließend können Sie einen Online-Sprachkurs machen, wenn Sie wollen. Das kann auch in der Landessprache sein und nicht in der Unterrichtssprache - eine gute Chance, sich sprachlich auf das Gastland vorzubereiten!
Wer keinen Sprachtest macht, erhält keine finanzielle Förderung. Ausgenommen vom Sprachtest sind nur Studierende, deren Unterrichtssprache die eigene Muttersprache ist.
HINWEIS: Derzeit stehen die Sprachtests nur eingeschränkt zur Verfügung.
Wenn Sie das Learning Agreement, die Bewerbung an der Gasthochschule und den Sprachtest abgeschlossen haben, schließen Sie mit uns noch ein Grant Agreement ab. Es enthält u.a. die genaue Fördersumme. Wir zahlen diese in zwei (ein Gastsemester) oder drei (zwei Gastsemester) Raten aus. Die erste Rate erhalten Sie mit Beginn des Aufenthalts. Die letzte Rate erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt, sie wird taggenau berechnet (30 Tage = 1 Monat). Voraussetzung ist die Teilnahme an einem EU-Online-Survey, zu dem Sie automatisch gegen Ende Ihres Aufenthalts eingeladen werden, sowie die Abgabe der Aufenthaltsbestätigung (Letter of Confirmation, Vorlage im Downloadbereich unten).
An der Gastuni angekommen, kann es sein, dass Sie Ihren Kursplan ändern müssen oder wollen. Vielleicht gefällt es Ihnen im Ausland so gut, dass Sie länger bleiben möchten und das Studium verlängern oder ein Praktikum dranhängen. In diesen Fällen geben Sie uns rechtzeitig Bescheid und reichen die nachfolgenden Dokumente ein. Und auch wenn Ihr Auslandsaufenthalt zu Ende geht, sind Sie verpflichtet, bestimmte Unterlagen bei uns abzugeben:
Während der Mobilität
- Arrival Confirmation: bestätigt die Ankunft im Gastland; nutzen Sie die Vorlage der Gastuni oder die Vorlage der TU BAF (siehe Downloadbereich unten); laden Sie das Dokument in Mobility Online hoch oder schicken Sie es per Mail an: outgoings [at] iuz [dot] tu-freiberg [dot] de
- Learning Agreement Teil 2: innerhalb von 5 Wochen auszufüllen, wenn sich Ihre Kurse ändern; ändern Sie die Kurse direkt in Mobility Online, erzeugen ein neues Learning Agreement und lassen es unterschreiben.
- Extension of Stay: wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten (Studium oder Praktikum), kontaktieren Sie uns bitte mindestens einen Monat vor dem ursprünglichen Enddatum: outgoings [at] iuz [dot] tu-freiberg [dot] de
Nach der Mobilität
Die letzte Rate kann nur gezahlt werden, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden (außer Nachweis der Anerkennung, dieser kann später abgegeben werden)!
- Confirmation of Stay of Study Period: bestätigt den gesamten Aufenthalt; nutzen Sie die Vorlage der Gastuni oder die Vorlage der TU BAF (siehe Downloadbereich unten); geben Sie, wenn möglich, das Originaldokument ab
- Transcript of Records: bescheinigt die im Ausland erworbenen Credits; wird von der Gasthochschule erstellt; schicken Sie das Dokument per Mail an: outgoings [at] iuz [dot] tu-freiberg [dot] de; reichen Sie es, zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung (siehe Downloadbereich unten), ein beim Prüfungsausschuss
- Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Notenumrechnung
- Nachweis der Anerkennung der im Ausland erworbenen Credits: schicken Sie diesen an outgoings [at] iuz [dot] tu-freiberg [dot] de; alternativ reichen Sie den TUBAF-Leistungsnachweis ein, der die erworbenen Credits enthält
- Immatrikulationsbescheinigung an der TUBAF für die Zeit im Ausland
- EU-Online-Survey: Sie erhalten eine automatische Einladung und sind verpflichtet, an der Umfrage teilzunehmen
Sollten im Verlauf des Prozesses Probleme auftauchen, teilen sie dies bitte der zuständigen Erasmus-Bearbeiterin im International Office mit. Für Anliegen, welche die Anerkennung von Studienleistungen betreffen, ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zuständig.
Bewerbungen nach Bewerbungsschluss: Sofern noch Plätze verfügbar sind, können auch verspätete Bewerbungen noch Erfolg haben. Bitte informieren Sie sich vorher bei uns.
Downloadbereich
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