Hier finden Sie Informationen und Links zu den Seiten des Hauptpersonalrates (HPR) des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK), anderen Personalräten Sächsischer Hochschulen und den an unserer Einrichtung vertretenen Gewerkschaften.
Der Geschäftsbereich des SMWK ist mehrstufig aufgebaut. Neben den örtlichen Personalräten (auch von Gesamtpersonalräten) ist der Hauptpersonalrates als Stufenvertretung erforderlich. Damit ist auf allen Ebenen eine lückenlose Vertretung der Interessen der Beschäftigten durch gewählte Personalvertretungen gewährleistet.
Der HPR vertritt ca. 30.000 Beschäftigte, die an den vier Universitäten, fünf Kunsthochschulen, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen), sieben Studienakademien innerhalb der Berufsakademie Sachsen und an fünf Staatsbetrieben sowie im SMWK tätig sind.
Der HPR kann mit dem SMWK Dienstvereinbarungen (DV) abschließen, die in den nachgeordneten Einrichtungen unmittelbar gelten, siehe z. B. DV Sucht, DV Konfliktlösung
Im Rahmen von sogenannten Stufenverfahren ist der HPR an sämtlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren beteiligt, die dem SMWK vorgelegt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn der örtliche Personalrat seine Zustimmung verweigert hat bzw. kein Einvernehmen mit der Dienststelle hergestellt werden konnte. Dies kann bei Maßnahmen erfolgen, die einzelne Beschäftigte betreffen (z. B. Eingruppierung, Kündigung) und beteiligungsrelevante Maßnahmen, die eine ganze Einrichtung betreffen (z. B. Betriebsruhe).