Erasmus+ mit Partnerländern
Im Erasmus-Programm hat die TUBAF auch zahlreiche weltweite Kooperationen mit Hochschulen in den nicht mit der EU assoziierten Partnerländern. Das Erasmus+ Programm mit Partnerländern fördert Aufenthalte von Studierenden und Promovierenden an Partnerhochschulen weltweit. Die Kooperationen sind in der Regel fach- bzw. studiengangsbezogen, Plätze werden projektweise ausgeschrieben. Ein Erasmus-Studium wird gemäß dem Learning Agreement, das der Studierende mit der Heimat- und der Gasthochschule abschließt, anerkannt. Welche Länder und Hochschulen aktuell für eine Förderung in Frage kommen, ist unten auf dieser Seite aufgelistet.
Das Programm hat das Ziel, die Partnerhochschulen bei der Modernisierung und Internationalisierung von Bildung, Lehre und Lernen sowie bei der Verbesserung ihrer Zusammenarbeit zu unterstützten. Darüber hinaus soll es zu nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen, sozialem Zusammenhalt, Innovationsförderung sowie Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beitragen.
Kontakt
Wenn du dich für einen Auslandsaufenthalt in den Erasmus+ Partnerländern interessierst, wende dich bitte rechtzeitig an das IUZ!
Kurz erklärt
Auslandsstudium oder lieber ein Praktikum? Das Video des DAAD gibt einen ersten Einblick in die Fördermöglichkeiten über Erasmus+.
Förderbedingungen und -sätze
Auswahlkriterien
Plätze für ein Studium oder ein Praktikum an einer Partnerhochschule im Erasmus-Programm mit Partnerländern werden ausgeschrieben. Die Bewerbung erfolgt zuerst an der Heimathochschule und wird von einem Auswahlgremium nach einheitlichen Kriterien begutachtet. Diese Kriterien umfassen in der Regel: Notendurchschnitt, Sprachkenntnisse, Passfähigkeit und Sinnhaftigkeit des geplanten Auslandsaufenthalts. Weitere, z.B. fachspezifische, Kriterien können je nach Kooperation hinzukommen.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Immatrikulation an der TUBAF in einem Studiengang, der zu einem akademischen Grad an dieser Hochschule führt (Bachelor, Master, Diplom, Promotion)
- Gasthochschule darf weder Land der entsendenden Hochschule noch Wohnsitzland während des Studiums sein
- Voraussetzungen Auslandspraktika: Das Praktikum muss für das Studium und die persönliche Entwicklung relevant und wenn möglich sogar in das Studienprogramm integriert sein. Ein Praktikum kann bei jeder Organisation auf der ganzen Welt stattfinden (außer bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU).
Förderdauer
- 2-12 Monate (Studium)
- 2-3 Monate (Praktikum)
- 5-30 Tage (Praktikum mit verpflichtender virtueller Komponente/"blended mobility")
- 5-30 Tage ("PhD short-term mobility")
- Jede Mobilität kann mit einer virtuellen Komponente kombiniert werden.
Fördersätze
- montaliche Aufenthaltspauschale von 700 Euro
- Aufenthaltspauschale für PhD short term mobility: 1.-14. Tag: 70 Euro/Tag (Erasmus 2023: 59 Euro); 15.-30. Tag: 50 Euro/Tag (Erasmus 2023: 56 Euro/Tag)
- zuzüglich Reisekostenzuschuss abhängig von der Distanz:
10 bis 99 km: 28 Euro (56 Euro bei grünem Reisen)
100 bis 499 km: 211 Euro (285 Euro bei grünem Reisen)
500 bis 1999 km: 309 Euro (417 Euro bei grünem Reisen)
2000 bis 2999 km: 395 Euro (535 Euro bei grünem Reisen)
3000 bis 3999 km: 580 Euro (785 Euro bei grünem Reisen)
4000 bis 7999 km: 1188 Euro (1188 Eurobei grünem Reisen)
8000 KM oder km: 1735 Euro (1735 Euro bei grünem Reisen)
Unter grünem Reisen werden alle Reisen verstanden, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften. - gegebenenfalls Aufstockungsbetrag für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit (körperlich und psychisch), Studierende, die mit Kind(ern) reisen, erwerbstätige Studierende und Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (Details s. unten)
- An der Partnerhochschule zahlen Studierende keine Studiengebühren.
Für verschiedene Zielgruppen gibt es die Möglichkeit zusätzlich zu den festen Fördersätzen Aufstockungsbeträge zu erhalten:
- Zielgruppen:
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit (körperlich und psychisch)
- Studierende, die mit Kind(ern) reisen
- erwerbstätige Studierende
- Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus
- Förderung:
- Langzeitmobilität: 250 Euro/ Monat
- Kurzzeitmobilität: 1-14 Tage: 100 Euro, 15-30 Tage: 150 Euro
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können wählen zwischen Aufstockungsbetrag und der Beantragung von Realkosten (Langantrag beim DAAD für die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro pro Semester, z.B. für eine Begleitperson)
Wenn du eine finanzielle Förderung für einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU suchst, informiere dich auch über das PROMOS-Stipendium.
Kooperationspartner der TUBAF in Partnerländern
Bosnien-Herzegowina
- Partner: University of Sarajevo
- Studiengang: M.Sc. ENTER
Chile
- Partner: Universidad de Santiago de Chile
- Fachrichtung: Biowissenschaften
Ghana
- Partner:
- Fachrichtung: Geo-, Ingenieur-, Naturwissenschaften
Irak
- Partner:
- Fachrichtung: Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik
Iran
- Partner: University of Tehran
- Fachrichtung: Geologie
Israel
- Partner:
- Fachrichtung: Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik
Kasachstan
- Partner: Rudny Industrial Institute
- Fachrichtung: Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie
Kenia
- Partner:
- Fachrichtung: Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik; Geo-, Ingenieur-, Naturwissenschaften
Marokko
- Partner: Université Moulay Ismail
- Fachrichtung: Geologie
Mongolei
- Partner: Mongolian University of Science and Technology
- Fachrichtung: Keramik-, Glas- und Baustofftechnik
Namibia
- Partner: Nambia University of Science and Technology
- Fachrichtung: Bergbau
Nigeria
- Partner: University of Nigeria
- Fachrichtung: Geo-, Ingenieur-, Naturwissenschaften
Südafrika
- Partner: Stellenbosch University
- Fachrichtung: Umweltverfahrenstechnik, Chemieingenieurwesen, (Thermische) Verfahrenstechnik
Ukraine
- Partner:
- Studiengang: M.Sc. ENTER
- Fachrichtung: Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie; Wirtschaftswissenschaften
Beschwerden, Fragen, Probleme
Bitte wende dich an die Ansprechpartnerin im IUZ, Frau anja [dot] weigl [at] iuz [dot] tu-freiberg [dot] de (Anja Weigl). Für Anliegen, die die Anerkennung von Studienleistungen betreffen, ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zuständig.
Bei Fragen zu Erasmus+ allgemein, nutze auch die Seiten des DAAD:
Weitere Informationen beim DAAD
Haftungsklausel
Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.