Ein Erasmus+ Praktikum an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF) bietet eine einzigartige Möglichkeit, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln. Als eine der renommiertesten Universitäten für Rohstoffe und Energie in Deutschland bietet die TUBAF an ihren Instituten eine breite Palette von Praktikumsplätzen in verschiedenen Fachbereichen an. Durch die Zusammenarbeit mit führenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen haben unsere Praktikanten die Chance, an spannenden Projekten mitzuwirken.
Erfahren Sie hier mehr über das Erasmus+ Praktikum an der TUBAF
Die Mindestdauer eines Erasmus-Praktikums beträgt zwei Monate. Für ein Erasmus-Praktikum werden Sie nicht als Studierender an der TU Bergakademie Freiberg eingeschrieben. Sie müssen sich daher nicht formal bewerben und erhalten auch keine Zulassung vom Zulassungsbüro. Sie benötigen aber die schriftliche Zusage eines Hochschullehrers von einer der sechs Fakultäten der TU Bergakademie Freiberg (Betreuer/in).
Die Teilnahme am Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Es ist für Erasmus-Praktikanten verpflichtend, gegen Haftpflichtschäden, die sie am Arbeitsplatz verursachen und für Unfälle, die sie am Arbeitsplatz erleiden, versichert zu sein. Diese Versicherungen können durch den Arbeitgeber, jedoch auch durch den Praktikanten selbst, abgeschlossen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Erasmus-Praktikanten (Outgoing und Incoming) in einem Pflichtpraktikum, eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes abzuschließen (Tarif 728/D).
Bedingung für den Abschluss: "Die Versicherung kann nur von Studierenden aus dem Ausland abgeschlossen werden, die im Rahmen ihrer Studienordnung ein Pflichtpraktikum in Deutschland ableisten. Studierende die ein freiwilliges Praktikum in Deutschland ableisten können diese Versicherung nicht abschließen." (Quelle: DAAD)
Stand: 29. Juli 2024
Ob eine Vergütung nach dem Mindestlohngesetz an Studierende im Praktikum gezahlt werden muss, hängt von zwei Faktoren ab:
- Der Dauer des Praktikums
- Ob es sich bei dem Praktikum um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handelt
Ein Pflichtpraktikum darf auch unbezahlt länger als drei Monate dauern. Fordern Sie daher gegebenenfalls einen Nachweis für das Vorliegen eines Pflichtpraktikums. Geeignet hierfür ist eine entsprechende Textstelle in der Studien- und Prüfungsordnung in Kombination mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung.
Bitte beachten Sie: Übersteigt ein freiwilliges Praktikum die Dauer von drei Monaten, haben Studierende im Praktikum Anspruch auf Mindestlohn ab dem ersten Tag des Praktikums (auch rückwirkend). Dies kann auch bei einer nachträglichen Prüfung festgestellt werden.
Tipp: Mit dem Klickpfad auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – "Mindestlohn und Praktikum" lässt sich leicht feststellen, ob ein Anspruch auf Zahlung von Mindestlohn besteht.
Die empfangende Einrichtung sollte bereits vor der Ankunft der/des Studierenden im Praktikum eine Gast-Nutzeranmeldung per Antrag an das URZ vornehmen.
Antragsformular: deutsche Version I englische Version
Gastnutzer:innen sollen auch die „Belehrung für externe Nutzer mit Zentralem Login“ zur Kenntnis nehmen und durch ihre Unterschrift bestätigen: deutsche Version I englische Version
Studierende im Praktikum werden an der TUBAF nicht eingeschrieben und erhalten daher keinen Studierendenausweis. Für die Essensversorgung in der Mensa kann daher eine Gästekarte in der Mensaverwaltung beantragt werden. Dies ist wochentags in der Verwaltung der Neuen Mensa (erste Etage, hinterer Gebäudeteil), während der Mittagszeit möglich. Empfohlen wird, das Büro gegen 13 Uhr zu besuchen. Als Nachweis benötigt die Mensaverwaltung das vollständig unterschriebene Erasmus Learning Agreement sowie eine Immatrikulationsbescheinigung von der Heimat-Hochschule.
Programmierbare Zugangskarten zum Öffnen von Türen erhält man in der Regel im Sekretariat des empfangenden Instituts.
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