Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Er berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Hochschulentwicklungsplanung des Freistaates Sachsen nach § 11 Absatz 1 und die Zielvereinbarungen nach § 11 Absatz 2 SächsHSG.
Mitglieder des Hochschulrats
Dem Hochschulrat der Universität gehören elf Mitglieder an.
Prof. Dr. Bernhard Cramer
Juliane Schmidt
Dr. Claudia Dommaschk
Prof. Dr. Hans-Michael Eßlinger
Dr. Michael Harz
Prof. Dr. Monika Mazik
Kerstin Schultheiß
Prof. Hans-Ferdinand Schramm
Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Prof. Dr. Andreas Tünnermann
Prof. Dr. Volker Steinbach
Aufgaben des Hochschulrates
Auszug aus dem Landesgesetz, § 91 SächsHSG
Der Hochschulrats ist zuständig für die
- Benennung der drei Mitglieder des Hochschulrates für die Auswahlkommission nach § 87 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1,
- Beantragung der Abwahl der Rektorin oder des Rektors beim Erweiterten Senat,
- Bestätigung der Abwahl der Rektorin oder des Rektors durch den Erweiterten Senat,
- Erteilung des Einvernehmens zum Vorschlag der Rektorin oder des Rektors für die Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers,
- Genehmigung der Entwicklungsplanung der Hochschule,
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes der Hochschule und der Medizinischen Fakultät,
- Formulierung von Grundsätzen für die Verwendung der Stellen und Mittel nach § 12 Absatz 6 Satz 2 und die Verwendung von Rücklagen nach § 12 Absatz 6 Satz 4,
- Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hochschule und der Medizinischen Fakultät,
- Entlastung des Rektorates und des Dekanates der Medizinischen Fakultät,
- Stellungnahme zur beabsichtigten Information der Öffentlichkeit durch das Rektorat nach § 88 Absatz 3 Satz 1 Nummer 12,
- Stellungnahme zum Bericht des Rektorates nach § 11 Absatz 6 Satz 4,
- Bestellung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers der Medizinischen Fakultät auf Vorschlag von deren Dekanat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Staatsministerium der Finanzen,
- Stellungnahme vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen.
Der Hochschulrat kann Stellung nehmen zur Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung sowie zur Einrichtung, Aufhebung und wesentlichen Änderung von Studiengängen.
Auszug aus der Grundordnung der TU Bergakademie Freiberg
§ 13 Hochschulrat
Der Hochschulrat besteht aus 11 Mitgliedern. Im Fall der Bewirtschaftung nach § 11 Abs. 5 Satz 1 SächsHSG besteht der Hochschulrat abweichend von Satz 1 aus 9 Mitgliedern.
Sitzungen des Hochschulrates
Der HSR tagt nicht-hochschulöffentlich. SächsHSG: § 91 (8).. (8) Der Hochschulrat tagt mindestens zweimal im Semester und bei Bedarf. Mindestens einmal im Jahr tagt der Hochschulrat gemeinsam mit den gewählten Senatsmitgliedern nach § 85 Absatz 2.
Termine 2025
25.11.2025: 26. Sitzung, 10 Uhr
25.11.2026: 27. Sitzung, 13:30 Uhr - gemeinsame Sitzung mit dem 10. Senat der TU Bergakademie Freiberg, Alte Mensa