Als Beschäftigte mit einer Behinderung genießen Sie nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) einen besonderen Schutz. Dieser wird Ihnen aufgrund einer höheren Belastung im Arbeitsleben zuerkannt. Der besondere Schutz ihres Arbeitsverhältnisses soll helfen, Barrieren leichter zu überwinden oder gar abzubauen. Ausgleiche nach SGB IX gewährleisten ausreichend Erholung zwischen den Arbeitsphasen.
Die TU Bergakademie Freiberg möchte mit Ihnen gemeinsam Ihr Arbeitsverhältnis behindertengerecht gestalten.
Dazu gehören:
- umfassende Informationen
- Innerbetriebliche Weiterbildung
- Schwerbehindertenvertretung
Geben Sie Ihre Behinderung bei Aufnahme Ihres Arbeitsverhältnisses an.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu Ansprechpartnern und Möglichkeiten ihr Arbeitsverhältnis behindertenfreundlich zu gestalten.
Die Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten, (§§ 177–180 SGB IX).
Sie hat, ihrem gesetzlichen Auftrag nach § 178 Absatz 1 SGB IX folgend, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten.
Dazu wird sie beratend und helfend tätig.
Insbesondere ist Sie Ansprechpartner für folgende Belange:
- Unterstützung bei Antragsstellung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung nach § 95 Absatz 1 Satz 2 SGB IX
- Anregungen und Beschwerden
- Interessenvertretung, Eingliederungsförderung schwerbehinderter Mitarbeiter nach § 95 Absatz 1 SGB IX
- Teilnahme an Jahresgesprächen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach § 95 Absatz 5 SGB IX
- Überwachung der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber gemäß § 81 Absatz 4 Nummer. 4 und 5 SGB IX
- Gewährleistung des Zusatzurlaubs nach § 125 SGB IX
An der TU Bergakademie Freiberg werden bedarfsgerechte Lösungen angeboten. Die Vertretung wacht darüber, dass Bestimmungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer eingehalten werden und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation vor.
Beratung für schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter
Externe Beratungsangebote
In Deutschland haben sich Beeinträchtigte mit unterschiedlichen Erkrankungen in Verbänden, die spezifische Krankheitsbilder oder Einschränkungen repräsentieren, zusammengeschlossen. Mitglieder dieser Verbände unterstützen sich gegenseitig oder können sich fachlichen Rat einholen, das ist insbesondere im juristischen Bereich vom Vorteil. Hilfreich ist der regelmäßige Austausch zwischen Verband und Hilfsmittelherstellern, welche gern bei der Finanzierung dieser Arbeitsmittel beraten und unterstützen.
Darüber hinaus bieten auch der Freistaat Sachsen sowie verschiedene Institutionen Beratung an und informieren in Portalen über ihre Angebote.