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  • Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte erbringen mit der Übertragung von Hilfstätigkeiten wissenschaftsunterstützende Dienstleistungen in Lehre und Forschung. 
  • Sie unterstützen z.B. durch Tutorien Kommilitonen in ihrem Studium oder die Lehre mit der Aufbereitung von Lehrunterlagen, die Forschung mit Datenanalysen, Laborarbeiten und der wissenschaftlichen Praxis. Zu den Aufgaben kann die aktive Begleitung von Exkursionen gehören. In jedem Fall müssen die zu übertragenden Tätigkeiten einen Bezug zum Prozess, Erkenntnisse mit Methoden der Wissenschaft zu gewinnen, haben.

Studentische Hilfskräfte

Studentische Hilfskräfte (SHK) als Studierende ohne Abschluss

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N6Z_1218-1
Einstellungsunterlagen SHK inkl. Anlagen (uniintern)

Wissenschaftliche Hilfskräfte

Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) als Studierende mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium

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Labor
Einstellungsunterlagen WHK inkl. Anlagen (uniintern)
  • SHK und WHK haben Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Bei festgelegten Arbeitstagen pro Woche besteht gleichfalls ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Eine Übertragung des Urlaubsanspruches in Folgemonate des laufenden Kalenderjahres ist grundsätzlich möglich. Die Inanspruchnahme von Urlaub ist mit dem Fachvorgesetzten abzustimmen und im Arbeitszeitnachweis zu erfassen.