Direkt zum Inhalt

Die Technische Universität Bergakademie Freiberg ist die älteste montanwissenschaftliche Universität der Welt. Der Ursprung der im Jahre 1765 gegründeten Bergakademie liegt im Bergbau und Hüttenwesen. Anlässlich des 300. Jubiläums der Gründung der Stipendienkasse zur Förderung mittelloser Studenten wurde am 15.11.2002 die Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ errichtet.

Mit der Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ wurde eine Möglichkeit geschaffen, die es der Universität – unabhängig von öffentlichen Budgets - ermöglicht, neue, zukunftsorientierte Initiativen zu ergreifen und Ideen zu verwirklichen. Die Stiftung soll insbesondere Unterstützung bei der personellen Absicherung von Lehre und Forschung sowie der dafür erforderlichen räumlichen und materiellen Ausstattung gewähren. Das beinhaltet auch eine Erweiterung und Weiterentwicklung des Studien- und Fortbildungsangebotes, eine Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers sowie eine verstärkte Internationalisierung der Universität.

Kontakt

Marianna Klescinska
Ansprechpartnerin für Stiftungsangelegenheiten
Akademiestraße 6, Zimmer 1.14
09599 Freiberg

Marianna [dot] Klescinska [at] zuv [dot] tu-freiberg [dot] de (Marianna[dot]Klescinska[at]zuv[dot]tu-freiberg[dot]de)
+49 3731 39-3316

Bankverbindung

Empfänger: Stiftung TU Bergakademie Freiberg
IBAN: DE08 8705 2000 3115 0229 39
BIC: WELADED1FGX
Kreditinstitut: Sparkasse Mittelsachsen

Steuernummer: 220/142/09917

Vorstand und Stifterrat

Vorstand der Stiftung

Vorsitzende des Stifterrates

  • Herr Hans-Joachim Polk, Vorstand der VNG für Infrastruktur und Technik

Rektorat der TU Bergakademie Freiberg

  • Herr Prof. Klaus-Dieter Barbknecht, Rektor
  • Herr Prof. Tobias Fieback, Prorektor für Forschung, Internationales und Transfer
  • Herr Prof. Andreas Horsch, Prorektor für Nachhaltigkeit und Kommunikation
  • Frau Prof. Swanhild Bernstein, Prorektorin für Bildung
  • Herr Jens Then, Kanzler

Vom Senat der Universität gewählter Vertreter

  • Herr Prof. Ulrich Groß, Direktor des Institutes für Wärmetechnik und Thermodynamik a. D.

Vorsitzender des Vorstandes

  • Rektor der Universität, Herr Prof. Klaus-Dieter Barbknecht.

Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand beschließt über die Verwendung der Stiftungserträge. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden an der Beschlussfassung mitwirken. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszweckes oder die Auflösung der Stiftung betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Stifterrates.

Stifterrat

Dem Stifterrat gehörten Stifter an, die der Stiftung eine Zuwendung von mindestens 25.000,00 EURO (natürliche Personen) bzw. mindestens 100.000,00 EURO (juristische Personen) zur Verfügung stellen, bilden persönlich oder durch eine von ihnen benannte Person den Stifterrat. Für natürliche Personen gilt, dass die Mitgliedschaft im Stifterrat nicht übertragbar und auch nicht vererbbar ist. Die Mitglieder des Stifterrates wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von jeweils drei Jahren den Vorsitzenden, der damit gleichzeitig dem Stiftungsvorstand angehört.

Mitglieder des Stifterrates der Stiftung "Technische Universität Bergakademie Freiberg":

Aufgabe des Stifterrates

Aufgabe des Stifterrates ist es, den Vorstand bei der Durchführung der Stiftungsaufgaben zu unterstützen, insbesondere den Kontakt zu möglichen weiteren Förderern herzustellen und zu unterhalten. Ferner wirkt der Stifterrat bei der Entscheidung über die Beantragung als rechtsfähige Stiftung bei zweckändernden Beschlüsse mit. Der Stifterrat tagt mindestens einmal jährlich.

 

Satzung der Stiftung (PDF, nur intern erreichbar)