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Unter Überlastung versteht man eine über die normale Arbeitsbelastung hinausgehende Belastung von Beschäftigten. Allerdings ist die Überlastungsanzeige weder in einem Gesetz noch in einem Tarifvertrag explizit erwähnt oder näher definiert.

Chronischer Personalmangel, neue vielfältigere Aufgaben, Organisationsdefizite und dauernde Mehrarbeit erhöhen die Arbeitsbelastungen und führen Beschäftigte an ihre Leistungs- und Belastbarkeitsgrenzen. Dies kann Fehler in der Erledigung der Arbeitsaufgaben verursachen und damit negative Folgen für alle Beteiligten, einschließlich gesundheitlicher Konsequenzen haben. Führt eine Arbeitsüberlastung zu einem Schaden, können daraus finanzielle Ersatzansprüche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen zulasten der Beschäftigten entstehen.

Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Sollten Sie Anzeichen der Arbeitsüberlastung erkennen, versuchen Sie frühzeitig gegenzusteuern. Suchen Sie dazu das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten oder wenden Sie sich an uns als Personalrat.

Zeichnet sich keine Lösung ab, hat sich die Überlastungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber als Instrument der Entlastung der Beschäftigten bewährt. Die Überlastungsanzeige dient auch dazu, den Arbeitgeber deutlich auf die Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten hinzuweisen. Der Arbeitgeber hat dann die Aufgabe, entsprechende Maßnahmen zur Entlastung und zur Gefahrenabwehr einzuleiten. 

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zu Überlastungsanzeigen, die rechtlichen Grundlagen hierzu und unser Formblatt zur Einreichung einer Überlastungsanzeige. 

Selbstverständlich können Sie sich vorher an den Personalrat wenden. Gerne beraten wir unsere Beschäftigten hierzu.

Unterlagen zu Überlastungsanzeigen

  • Rechtliche Grundlagen einer Überlastungsanzeige
  • Infoblatt des Hauptpersonalrates beim SMWK zu Überlastungsanzeigen
  • Vorlage des örtlichen Personalrates für eine Überlastungsanzeige