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Immer mehr Menschen werden aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der demografischen Entwicklung in Deutschland pflegebedürftig. In den meisten Fällen ist es ein sich abzeichnender Prozess, dass ein Angehöriger alters- oder krankheitsbedingt hilfe- oder pflegebedürftig wird. Manchmal kann es aber auch ganz schnell gehen, wenn beispielsweise ein Unfall passiert oder ein Schlaganfall auftritt. Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen in jeder Lebensphase treffen.

Häufig übernehmen dann Angehörige die Pflege im häuslichen Bereich, um den Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein menschenwürdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer häuslichen Umgebung zu erhalten. Dabei handelt es sich meistens um eine sogenannte informelle Pflege, die von direkten Bezugspersonen ohne pflegerische Ausbildung durchgeführt wird. Sie zielt darauf ab, die Pflegebedürftigen bei Tätigkeiten im Haushalt zu unterstützen, die sie aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr allein ausüben können. Dazu gehören neben der Körperpflege z.B. auch das Reinigen der Wohnung, Einkaufen sowie die Kommunikation mit der Kranken- oder Pflegekasse.

Die Pflege kann sich über einen längeren Zeitraum hinweg als notwendig erweisen und mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein. Deshalb ist es für die Pflegenden essentiell, Beruf oder Studium und Pflege gut miteinander zu vereinbaren, ohne selbst an die eigenen physischen und psychischen Grenzen zu gelangen.

Ein Pflegefall tritt ein - Was tun?

Tritt eine Pflegesituation ein, sollte deshalb der erste Weg zu einem Pflegestützpunkt führen. Das sind unabhängige Beratungsstellen, die in allen Fragen bezüglich des Themas Pflege unterstützen sowie über Ansprüche und Leistungen der Pflegeversicherung informieren. Sie helfen auch bei der Antragstellung von Pflegeleistungen. Es besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung.

Bei einer plötzlich eingetretenen Pflegesituation sollten Mitarbeitende das der Führungskraft unverzüglich mitteilen, damit eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit in Anspruch genommen werden kann.

Studierende wenden sich an die Bildungsbeauftragten, die Modulverantwortlichen und an das Studierendenbüro, um konkrete Maßnahmen wie längere Fristen und Nachteilsausgleiche besprechen und regeln zu können.

Im Familienrat sollte mit den beteiligten Angehörigen besprochen werden, wie die Pflege organisatorisch und finanziell sichergestellt werden kann, ob die Pflege zu Hause längerfristig durch Angehörige durchgeführt werden kann, ob ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgegriffen werden soll oder ob eine teil- oder vollstationäre Pflege erfolgen muss. Welche Lösung die beste ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen der Familienmitglieder und von den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ab.

Da der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, muss dieser bei der Pflegekasse beantragt werden. Erst ein Pflegegrad begründet einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsleistungen.

Liegt eine entsprechende Pflegebedürftigkeit vor – mindestens Pflegegrad 2 - und soll die Pflege zu Hause erfolgen, kann Pflegegeld für die häusliche Pflege von der zu pflegenden Person beantragt werden. Dabei richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nach der Zuordnung in eine bestimmte Pflegestufe. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie kann frei darüber verfügen. Angedacht ist hierbei, dass sie das Geld als Anerkennung an die pflegende Person weitergibt.

Über weitere Leistungen der Pflegeversicherung gibt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Webseite einen Überblick. Kurz und kompakt sind alle Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025 an die Pflegeversicherung in einem Kurzüberblick zusammengefasst.

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Großmutter_Enkeltochter_Pflege
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
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Auszubildende am Computerarbeitsplatz
Vereinbarkeit von Pflege und Studium
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Studentin trägt eine Broschüre.
Gesetzliche Regelungen zur Pflege
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Eine junge Frau schaut auf Tablet
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