Die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplans erfolgt auf Grundlage der Hochschulentwicklungsplanung 2025plus des Freistaats Sachsen, der Zielvereinbarung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) und der Zuschussvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen.
Mit der Genehmigung des Hochschulrats (HSR) gemäß § 91, Abs. 1 Nr. 5 SächsHSG in der Sitzung vom 21. April 2026 wird der Hochschulentwicklungsplan der TUBAF nun bis 2030 für die Bereiche Forschung, Lehre und Studium, Transfer, Digitalisierung, Internationalisierung und Nachhaltigkeit aktualisiert und fortgeschrieben. In der Fortschreibung werden u.a. aktuelle Herausforderungen wie Digitalisierung, Strukturwandel, Fachkräftemangel und die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Der Hochschulentwicklungsplan der TUBAF ist gleichzeitig Handlungsrahmen und Selbstverpflichtung der Universität für die nächsten Jahre und wird durch Fortschreibung der Strategien auf Fakultätsebene untersetzt.
Weitere Themen der Sitzung des HSR waren der Bericht des Rektorats über das letzte Halbjahr sowie ein Ausblick. Dabei ging es unter anderem um die Errichtung der Zentralen Einrichtung „Zentrums für Transfer und Gründung“. Im Anschluss an die Sitzung fand ein Rundgang am Gießerei-Institut der TUBAF statt. Das Gremium wird künftig regelmäßig an unterschiedlichen Instituten der Hochschule tagen.