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Anspruch auf Pflegezeit

Der Anspruch auf Pflegezeit gilt für alle Pflegegrade. Dabei handelt es sich um eine sozialversicherte Freistellung von der Arbeitsleistung für bis zu sechs Monate.

 

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen davon ab, wo und von wem Sie oder eine Ihnen nahestehende Person gepflegt werden und wie groß der Unterstützungsbedarf ist. 

 

Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege

Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen. Hier erfahren Sie, welche finanzielle Unterstützung Sie in diesem Fall erhalten, welche Beratungsangebote Sie nutzen können und wie Sie die Pflege eines Angehörigen mit Ihrem Beruf in Einklang bringen können.

Hinweis zur Pflegereform 2023

Zum 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden dann die Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert – in Anlehnung an die Preisentwicklung.

Der Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld wird ausgeweitet. Damit ist die Lohnersatzleistung gemeint, die bezahlt wird, wenn Menschen aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können. Pro Kalenderjahr wird es diese Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person geben.

Detaillierte Informationen zur Pflegereform erhalten Sie hier