Mit der Abschlussarbeit soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein definiertes Problem aus seinem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

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Banner mit einer illustrierten Hand, über der eine Glühbirne schwebt.

Das Thema

Das Thema der Abschlussarbeit muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studiengang stehen und so begrenzt sein, dass die Bearbeitungszeit eingehalten werden kann.

Infos zur Abschlussarbeit

In vielen Bereichen des jeweiligen Studienganges gibt es Empfehlungen für Abschlussthemen. 

Studierende können sich daher auf den entsprechenden Internetseiten der Institute oder in den Fachbereichen direkt informieren.

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit kann erfolgen, wenn gemäß Prüfungsordnung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (§ 19 / § 20 PO).

Damit Studierende die sogenannte „Zulassungsbescheinigung“ erhalten, muss das Anmeldeformular im Studierendenbüro ausgefüllt werden.

Über das Thema muss zu diesem Zeitpunkt noch nichts bekannt sein, nur der 1. Prüfer/Gutachter (z.B.: Hochschullehrer) ist erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung muss dem Betreuer/Professor/Institut, welche die Arbeit betreuen soll, zeitnah übergeben werden.

Ausnahme: 

  • Bachlorarbeiten der Fakultät 4: Wenn die Bachelorarbeit mit dem Fachpraktikum gekoppelt ist, muss das Fachpraktikum im Studierendenbüro angemeldet werden. Das Formular gibt es im Dekanat der Fakultät 4 (Formular: uniintern).
  • Bei einer externen Betreuung (externer 1. Prüfer/Gutachter) muss vor der Anmeldung der Prüfungsausschuss die Durchführung der externen Abschlussarbeit befürworten.
  • Eine Beurlaubung ist während der Erarbeitung der Abschlussarbeit unzulässig!

Mit dem Betreuer werden unter anderem das genaue Thema der Abschlussarbeit sowie Anfang und Ende der Bearbeitungszeit festgelegt. 

Mit der Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit, sie endet nach Ablauf der in der PO angegebenen Dauer.

Die Ausstellung des Deckblattes für die Abschlussarbeit (Muster gibt es in den Sekretariaten) veranlasst der Betreuer/Sekretariat. Mit allen Unterschriften ist das Deckblatt komplett. Eine Kopie zur Terminwahrung ist dem Studierendenbüro zu übergeben (i.d.R. erfolgt das durch die Fakultät).

Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag rechtzeitig die Bearbeitungszeit (Zeitumfang gemäß Ihrer Prüfungsordnung) verlängert werden. Dazu ist, über den betreuenden Hochschullehrer, ein formloser Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.

Bei Krankheit ist ebenfalls ein formloser Verlängerungsantrag (wie oben) mit einem Nachweis (z.B. Gutachten, ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit) zu stellen. 

Die Abschlussarbeit ist vor oder zum genauen Abgabetermin im Studierendenbüro einzureichen. Zu beachten sind die Öffnungszeiten des Studierendenbüros, ggf. ist ein individueller Termin zu vereinbaren. 

Abzugeben sind zwei gebundene Exemplare mit eingebundenem Deckblatt und unterschriebener Eigenständigkeitserklärung (selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt, etc.) sowie eine elektronische Version auf einem geeigneten Speicher. 

Ab sofort kann die elektronische Version unter dem OPAL-Kurs "Abgabe des Exemplars der Abschlussarbeit im maschinenlesbaren PDF-Format" eingereicht werden. 

Wie funktioniert das? Studierende schreiben sich im Kursbaustein "Einschreibung für Abgabe“ ein und erhalten den Zugang zum Kursbaustein "Abgabe von Abschlussarbeiten". Dort können die Daten hochgeladen werden. Ist der Upload erfolgt, bestätigt eine E-Mail den Upload mit Tag und Uhrzeit. Diese E-Mail wird vom Studierendenbüro als Nachweis für die Abgabe der elektronischen Version akzeptiert.