Die Inklusion von beeinträchtigten Studierenden und Beschäftigten voranzutreiben ist ein Ziel, das nicht einzelne Personen allein bewältigen können. Eine gleichberechtigte Teilhabe im Studium und Beruf ist eine Aufgabe, die eine Koordination vieler Bereiche erfordert. Das hat u. a. zu der Arbeitsgruppe „Diversity, Gleichstellung und Inklusion“ als Rektoratskommission unter der Verantwortung des Rektors geführt. Der Inklusionsbeirat setzt sich aus Vertretern der Personalabteilung, Studienabteilung, Schwerbehindertenvertretung, Personalrates, Arbeitssicherheit, Öffentlichkeitsarbeit und Studierenden zusammen.
Die Aufgaben des Inklusionsbeirates sind
- Information für Studierende und Mitarbeiter zu Inklusionsmaßnahmen bereitzustellen
- Sensibilisierung der Personalführung, Lehrbeauftragten und Studierendenschaft für das Thema
- Vorschläge und Anregungen sammeln, diskutieren, erweitern und umsetzen
- Koordination der Investitionen in barriereabbauende Maßnahmen
Bei der Bewältigung dieser Aufgaben erhalten wir von der Fachstelle Inklusion der Koordinierungsstelle zur Förderung für Chancengleichheit an sächsischen Hochschulen und Universitäten Unterstützung.
Vorschläge von Seiten der Studierendenschaft und Mitarbeiter sind jederzeit herzlich willkommen.