Mutterschutzgesetz
Mit Beginn der Schwangerschaft setzt der Mutterschutz für Studentinnen ein, der im Mutterschutzgesetz geregelt ist.
Das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) hat einen mehr als 100 Seiten langen Leitfaden veröffentlicht, der alle Aspekte der neuen Regelungen ausführlich erläutert. Zudem gibt es ein Servicetelefon: Tel.: 030 20179130.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Elterngeld
Auch Studierende erhalten Elterngeld. Das Studium muss dazu nicht unterbrochen werden. Auf die Anzahl der Wochenstunden, die für das Studium aufgewendet werden, kommt es anders als bei der Erwerbstätigkeit, nicht an.
Weitere Informationen zu Kindergeld, Elterngeld, Mutterschutz, Mutterschaftsgeld (für erwerbstätige Studentinnen), Kinderzuschlag usw. finden Sie unter http://www.familien-wegweiser.de.
Weiterführende Informationen bietet auch die Broschüre "Familienleistungen: informieren, berechnen, beantragen!" des Bundesamtes für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die auf dessen Seiten zum Download oder zur Bestellung zur Verfügung steht.
Landeserziehungsgeld
Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und zum Beispiel die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Landratsamt Mittelsachsen
Das Referat Finanzielle Leistungen des Landratsamtes Mittelsachsen ist zuständig für die Bereiche Eltern- und Landeserziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss sowie für die wirtschaftliche Jugendhilfe und die Übernahme der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung.
Informieren Sie sich über finanzielle Leistungen des Landratsamtes Mittelsachsen auf dessen Webseite.
BAföG
Für Schwangere und Studierende mit Kindern, die BAföG erhalten, gibt es eine Reihe von Sonderregelungen. So wird u.a. ein Kinderbetreuungszuschlag von 130,00€ gewährt und es erfolgt abhängig vom Alter des/der Kindes/r eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Förderung nach dem BAföG in den Fällen von Schwangerschaft und Kindererziehung.
Familienleistungen für ausländische Studierende
Der Bezug der Familienleistungen hängt bei ausländischen Studierenden vom Aufenthaltstitel ab. Wer entsprechend §16 des Aufenthaltsgesetzes "zum Zwecke des Studiums" in Deutschland weilt, ist von jeglichem Leistungsbezug ausgeschlossen.
Beratungen zu dieser Thematik bietet das Studentenwerk an.