Im Laufe des Studiums kann es sein, dass man aufgrund von Interessensänderungen, anderen beruflichen Zielen oder der Erkenntnis, dass der aktuelle Studiengang nicht den Erwartungen entspricht, einen Studiengangwechsel in Betracht zieht. Da ein solcher Wechsel auch Auswirkungen haben kann, wie zum Beispiel verlängerte Studiendauer oder unterschiedliche Modulanforderungen sollten sich Studierende frühzeitig Beratung einholen.
Ein Studiengangwechsel liegt vor ...
..., wenn der Studiengang, der bisher studiert wurde, gewechselt werden soll.
Bitte beachten: Vor einem Studiengangwechsel muss die Rückmeldung - Zahlung des Semesterbeitrages - erfolgen.
Beantragung
Der Antrag auf Studiengangwechsel in einen anderen Studiengang ist im Studierendenbüro vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen, eingeholten Abmeldungsvermerken bis zum Semesterbeginn einzureichen.
- Mit dem Antrag auf Studiengangwechsel muss der Antrag auf Anerkennung vollständig ausgefüllt abgegeben werden.
- Über Ausnahmen entscheidet die TUBAF unter Beteiligung des für den beantragten Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses.
- Ausländische Studierende können einen Studiengangwechsel i. d. R. nur innerhalb der ersten drei Fachsemester beantragen.
Hinweis für BAföG-Empfänger
Der Studiengangwechsel ist umgehend dem zuständigen BAföG-Amt mitzuteilen.
Antragsdokumente
Formular: Studiengangwechsel und Anerkennung