Gemäß § 11 gültiger Immatrikulationsordnung der TUBAF müssen sich Studierende zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung). Die Rückmeldung zum Weiterstudium erfolgt durch Erfüllung der im Zusammenhang mit der Immatrikulation entstehenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Gebühren und Beiträgen. Sie ist mit der Verbuchung der Gebühren und Beiträge an der TUBAF vollzogen, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.
Wichtige Informationen zur Rückmeldung zum Sommersemester 2025!
- Beginn des Rückmeldezeitraumes ab 10. Januar 2025
- Erhöhung Semesterbeitrag auf 97,00 EUR
Die Rückmeldung muss innerhalb der ausgewiesenen Frist erfolgen. Eine nicht fristgerechte Rückmeldung kann zur Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters führen.
Rückmeldung zum Sommersemester 2025: ! Achtung - geänderter Rückmeldezeitraum für das Sommersemester 2025 !
10.01.2025 bis 28.02.2025
Rückmeldung zum Wintersemester 2025/26:
15.06.2025 bis 31.08.2025
Die Höhe des Semesterbeitrags beträgt ab der Rückmeldung zum Sommersemester 2025:
97,00 EUR
(87,00 EUR Beitrag Studentenwerk + 10,00 EUR Mitgliedsbeitrag Studentenschaft)
Gebühr für das Zweitstudium:
300,00 EUR
Gebühr für das Aufbaustudium Umweltverfahrenstechnik:
350,00 EUR
Gebühr für das Aufbaustudium Wirtschaftswissenschaften:
250,00 EUR
Sollten Sie den Semesterbeitrag per Banküberweisung zahlen, verwenden Sie bitte unbedingt folgende Angaben:
Empfänger: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
Bank: Deutsche Bundesbank
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
BIC: MARKDEF1860
Betrag: xx,xx EUR
Kunden-Referenznummer: PK-Nr.:7095.0106.2140-S
Verwendungszweck: Vorname und Name, Matrikelnummer
Bitte beachten Sie, dass bei Gebührenzahlung per Banküberweisung der Bescheinigungsdruck erst einige Tage später nach Zahlung möglich ist.
Es besteht die Möglichkeit die Rückmeldung per Lastschriftverfahren über das Hochschulportal der TUBAF vorzunehmen.
Dazu müssten Sie, als Kontoinhaber, das Mandat erteilen. Im Hochschulportal der TUBAF können Sie unter dem Menüpunkt Studienservice - Mandate ein Mandat anlegen.
Bitte beachten: Dies ist nur möglich, wenn Sie Inhaber eines SEPA-Kontos sind.
Nach dem Ausfüllen des Mandates drucken Sie dieses aus, unterschreiben es und reichen es im Studierendenbüro ein:
TU Bergakademie Freiberg
Studierendenbüro EG 10 / EG 11
Akademiestraße 6
09599 Freiberg
@: studierendenbuero [at] zuv [dot] tu-freiberg [dot] de (studierendenbuero[at]zuv[dot]tu-freiberg[dot]de)
Nach Eingang wird das Mandat im Studierendenbüro aktiviert. Sobald der Mandatsstatus auf Activ gesetzt ist, kann der erforderliche Lastschriftauftrag zur Zahlung des Semesterbeitrages im Hochschulportal der TUBAF vom Studierenden selbst jedes Semester ausgelöst werden. Sie sind dann sofort zurückgemeldet und können Ihre aktualisierten Bescheinigungen herunterladen.
Bei Änderung der Kontonummer ist das Mandat zu widerrufen und neu zu erteilen. Für den Widerruf verwenden Sie bitte das Formular.
Widerruf eines Mandates
Formular