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Alle zwei Jahre entscheidet sich die Promovierendenschaft der TU Bergakademie Freiberg, von wem sie sich vertreten lassen möchten. Dafür werden bis zu 9 Mitglieder gewählt, die dann die Interessen der Promovierenden vertreten.

Was genau heißt es Mitglied im ProRat zu sein?

Der ProRat vertritt die spezifischen Interessen der Promovierenden inner- sowie außerhalb der Universität. Thematisch umfasst dies im Allgemeinen etwa Hochschulpolitik, Gremienarbeit, Internationalisierungsbemühungen, Netzwerkarbeit auch nach außen, und die Unterstützung anderer Promovierender in schwierigen Situationen als Ansprechpartner:in. Nutze die Gelegenheit, etwas zu bewegen – es gibt genug Möglichkeiten!

Wer darf sich aufstellen lassen?

Aufstellen lassen dürfen sich alle, die laut §13 Absatz 1 der Grundordnung der Universität Mitglied der Promovierendenschaft sind. Dazu zählst du, wenn du eine Absichtserklärung abgegeben hast und entweder als Promotionsstudent eingeschrieben oder Mitarbeiter der Universität bist.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind ebenfalls alle die laut §13 Absatz 1 zur Promovierendenschaft zählen.

Was muss ich machen um, mich zur Wahl aufstellen zu lassen?

Für eine Kandidatur musst du nur ein Formblatt ausfüllen und es an unsere E-Mail-Adresse senden. Alle Kandidierenden werden dann auf unserer Website veröffentlicht und können am Wahltag gewählt werden.

Wo kann ich noch weitere Fragen über die Arbeit des ProRates/ zur Kandidatur stellen?

Grundsätzlich kannst du uns immer über unsere E-Mail-Adresse Fragen schicken, die wir so schnell es geht beantworten.

Kandidatur-Formblatt Promovierendenrat

Das Formblatt für eine Kandidatur zum ProRat kann hier heruntergeladen werden:

Kontakt

PromovierendenRat
TU Bergakademie Freiberg
Akademiestraße 6
info [at] prorat.tu-freiberg.de