Lehrveranstaltungen der Professur
Grundlagen Privatrecht
Den Studierenden werden die Inhalte des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie des Schuld-, Sachen- und Deliktsrechts vermittelt.
In der Veranstaltung werden unter anderem das Zustandekommen von Verträgen, die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die Stellvertretung, die Anfechtung, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsstörungen im Schuldverhältnis und die Grundzüge des Eigentums- und Besitzrechts behandelt.
Einführung in das Innovationsrecht
(ehemals Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz)
In der Veranstaltung werden einführend diejenigen Regelungskomplexe behandelt, die beim Schutz vor allem technischer Innovationen eine maßgebliche Rolle spielen, namentlich das Patentrecht, das (technische) Urheberrecht und das Recht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Know-how). Behandelt werden dabei jeweils die spezifischen Schutzvoraussetzungen sowie die Möglichkeiten, die diese Rechte den Inhabern bieten, um sich gegen Nachahmungen zur Wehr zu setzen, jeweils einschließlich der internationalen Bezüge. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt praxisnah; Teil der Veranstaltung ist das Expertenkolloquium zum Gewerblichen Rechtsschutz gegen Ende der Vorlesungszeit, in dem ausgewiesene Spezialisten im Immaterialgüterrecht Vorträge zu aktuellen rechtlichen Problemen des Innovationsrechts halten.
Deutsches und Europäisches Lauterkeits- und Wettbewerbsrecht
(ehemals Privates Wirtschaftsrecht)
Die Veranstaltung gibt einen umfassenden Einblick in das Deutsche und Europäische Wettbewerbsrecht und in das Recht des Unlauteren Wettbewerbs. Ein freier, unverfälschter und fairer Wettbewerb ist unerlässlich, um auf nationaler und internationaler Ebene den Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen zu garantieren und die Marktteilnehmer (Unternehmen und Verbraucher) vor missbräuchlichen Verhaltensweisen zu schützen. Die insoweit geltenden rechtlichen Vorgaben einschließlich aktueller Entwicklungen in der Gesetzgebung, wie den Digital Markets Act, werden in der Veranstaltung ebenso dargestellt wie die Bezüge zum Gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere zum Patent - und Markenrecht.
Prozess und außergerichtliche Streitbeilegung, Vertragsgestaltung
Die Studierenden erhalten einen Einblick in den Ablauf gerichtlicher Verfahren und die außergerichtliche Streitbeilegung erhalten und die Rechtsdurchsetzung als funktionalen Bestandteil einer Rechtsbeziehung kennenlernen. Außerdem sollen methodische Kenntnisse für die Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung vermittelt werden. Die Studierenden sollen lernen, wirtschaftliche Interessen in Verträgen insbesondere mit technischen Bezügen rechtswirksam umzusetzen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
(ehemals Handelsrecht und Gesellschaftsrecht)
Die Veranstaltung gibt zunächst einen Überblick über die Grundstrukturen des Handelsrechts, einschließlich des Kaufmannbegriffs, der handelsrechtlichen Vollmachten, der Grundsätze zur Handelsfirma und zum Handelsregister sowie zu Handelsgeschäften. Anschließend werden die Grundprinzipien des Gesellschaftsrechts mit der Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften dargestellt, beginnend mit der im BGH geregelten Gesellschaft bürgerlichen Rechts über die im HGB geregelten Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) bis hin zu den juristischen Personen (z.B. GmbH und AG), für die es diverse Spezialgesetze gibt. Dargestellt werden u.a. die Anforderungen an die Gründung und Vertretung einer Gesellschaft sowie die Grundsätze der Haftung der Gesellschaft und der Gesellschafter im Innen- und Außenverhältnis.
Einführung in das Recht
Am Beginn der Veranstaltung steht die Erläuterung von Begriff und Funktion des Rechts sowie seiner Wirkungsweise und Methodik. Sodann wird ein Überblick über die Systematik des deutschen Rechts gegeben. Anschließend werden die Grundlagen der wichtigsten Rechtsgebiete (Privatrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Strafrecht) dargestellt.
Vertiefung Privatrecht
In der Veranstaltung werden typische Vertragsverhältnisse (wie Kaufvertrag, Miete, Werkvertrag) näher dargestellt und Leistungsstörungen bei Verträgen werden vertieft behandelt (Verzug, Unmöglichkeit und Gewährleistung), einschließlich der Rückabwicklung gestörter Vertragsverhältnisse. Zudem wird vertieft auf Verfügungsgeschäfte eingegangen (Übertragung des Eigentums an Mobilien und Immobilien sowie die Abtretung von Rechten und Forderungen).
Vertiefung Innovationsrecht
(ehemals Vertiefung Gewerblicher Rechtsschutz)
In der Veranstaltung werden ausgewählte Themenbereiche des Patent- und Gebrauchsmusterrechts (Schutz technischer Erfindungen) sowie des technischen Urheberrechts (Schutz von Software und Datenbanken) vertieft behandelt, einschließlich der Grundsätze der Lizenzierung solcher Rechte. Zudem wird ein umfassender Einblick in das produktbezogene Designrecht und das Markenrecht geboten. Die Vermittlung der Veranstaltungsinhalte wird durch Vorträge und Workshops von Praktikern unterstützt. Zur Veranstaltung gehört der Besuch des Expertenkolloquiums zum Gewerblichen Rechtsschutz, das gegen Ende der Vorlesungszeit stattfindet.
Nationales und Europäisches Energierecht
(ehemals Energierecht I und Energierecht II)
Die Studierenden erhalten einen Überblick über die Grundlagen des nationalen und europäischen Rechts der leitungsgebundenen Energieversorgung. Diese erfassen insbesondere das Regulierungsrecht, die Konzessionsvergabe und den Verbraucher- und Umweltschutz. Weiter werden die Aufgaben der Bundes- und Landesregulierungsbehörden behandelt. Zudem wird auf die allgemeinen Grundbegriffe- und Prinzipien der europarechtlichen Vorgaben, insbesondere der Richtlinien und Verordnungen und der Europäischen Verträge mit deren Auswirkung auf das nationale Recht eingegangen. Hier werden auch die zuständigen Behörden der Europäischen Union betrachtet.
Arbeitsrecht
(ehemals Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II)
In der Veranstaltung wird zunächst ein Überblick über die Einordnung des Arbeitsrechts und seine Grundbegriffe gegeben. Dabei werden u.a. das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen, sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende Rechte und Pflichten, die Haftungs- und Risikoverteilung im Arbeitsverhältnis, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie der Betriebsübergang behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung bilden das Koalitionsrecht, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht.
Datenwirtschafts- und Technikrecht (neu)
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die vielfältigen juristischen Herausforderungen, die die zunehmende Digitalisierung und Datifizierung der Wirtschaft mit sich bringen. Im Fokus stehen die rechtliche Zuordnung von und der Zugang zu Daten (personenbezogene Daten, Industriedaten und Forschungsdaten) sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Verwertung von Datensätzen. Behandelt werden außerdem die europäischen und internationalen Bezüge des Datenwirtschaftsrechts, vor allem am Beispiel des EU Data Act. Im technikrechtlichen Teil der Veranstaltung geht es insbesondere um Fragen der Regulierung des Technikeinsatzes und der Haftung beim Einsatz z.B. von autonomen Systemen und generativer KI. Berührungspunkte gibt es zudem zum Immaterialgüterrecht und insbesondere zum Urheberrecht.
Juristisches Fortgeschrittenenseminar (Innovations- und Wirtschaftsrecht)
(ehemals Seminar Privatrecht/Seminar Wirtschaftsrecht)
Die Studierenden sollen sich in dem Seminar selbständig in eine spezielle Problematik aus dem Innovationsrecht (insb. Immaterialgüterrecht) oder dem privaten Wirtschaftsrecht (insb. Kartell- und Lauterkeitsrecht) einarbeiten. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in Form einer wissenschaftlichen Arbeit sowie mündlich zu präsentiert und zur Diskussion gestellt.
Abschlussarbeiten
Abschlussarbeiten (Bachelor/Master) können am Lehrstuhl bei Prof. Hauck zu verschiedenen juristischen Themen verfasst werden; einige werden unter "Mögliche Themen" beispielhaft aufgeführt. Zudem sind eigene Themenvorschläge immer willkommen.
Im Vordergrund stehen rechtliche Themen, die enge Bezüge zu den Lehr- und Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhlinhabers aufweisen, wobei insbesondere bei eigenen Vorschlägen Berührungspunkte zur BWL/VWL und/oder zu technischen Themen möglich und ebenfalls willkommen sind. Die fachliche Betreuung erfolgt auch durch Mitarbeiter des Lehrstuhls.
Anfragen zu Abschlussarbeiten richten Sie bitte grundsätzlich per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhls (evelyn [dot] neuber [at] bwl [dot] tu-freiberg [dot] de).
Enthalten sollte Ihre Anfrage
- ein kurzes Motivationsschreiben, das Ihr Interesse an einem bestimmten Thema begründet (ggf. die inhaltliche Beschreibung eines eigenen Themenvorschlags),
- Ihren aktuellen Notenauszug,
- einen kurzen tabellarischen Lebenslauf.
Mögliche Themen:
- Allgemeiner Teil des BGB (Rechts- und Geschäftsfähigkeit; besonderer Schutz für Minderjährige)
- BGB-Schuldrecht (Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Verträge über digitale Inhalte; Verträge im E-Commerce)
- BGB-Sachenrecht (Eigentumsschutz und -übertragung; beschränkte dingliche Rechte)
- BGB-Deliktsrecht (Schutz sonstiger Rechte in § 823 Abs. 1 BGB)
- Schutz und Verwertung technischer Erfindungen (Patent- und Gebrauchsmusterrecht; Lizenzvertragsrecht)
- gerichtliche Durchsetzung technischer Schutzrechte
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen/Know-how-Schutz (Abgrenzung zum Patentschutz; Problematik von Zwangslizenzen; Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren)
- Besonderheiten des Rechts der Arbeitnehmerfindungen und von Hochschulerfindungen
- Zuordnung und Verwertung von Erfindungen und Know-how bei Unternehmenskooperationen
- urheberrechtlicher Schutz von Software und Datenbanken
- immaterialgüterrechtlicher Schutz von KI-Systemen
- Schutzfähigkeit von KI-„Erfindungen“
- Schutz von Kennzeichen im Internet
- Das neue EU-„Design package“
- Verbraucherschutz im UWG
- Grenzen vergleichender Werbung
- lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz
- der Digital Markets Act der EU
- Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch soziale Netzwerke
- kartellrechtliche Zwangslizenzen
- Schutz und Verwertung von Personendaten (insb. DSGVO)
- Schutz und Verwertung von nicht personenbezogenen Daten (Maschinendaten, Forschungsdaten)
- Der Digital Services Act der EU
- Data Governance und EU Data Act
- Haftung für den Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz (insb. AI-Act der EU)