Studierende unter 30 Jahren müssen einen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen, um immatrikuliert werden zu können.
Ausgenommen davon sind:
- Studierende in studienvorbereitenden Deutschintensivkursen - diese müssen sich privat versichern. Mit Beginn des regulären Studiums können sie in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln
- Studierende im Studienkolleg (Studienvorbereitung)
- Gasthörer
- Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben
Zur Immatrikulation muss eine elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse bei unserer Universität vorliegen. Wenn Sie selbst Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind oder im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sind und Sie sich für die Immatrikulation an unserer Universität entscheiden, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Versicherungsnummer und der Absendernummer unserer Universität "H0000669". Die Krankenkasse kann dann die elektronische Meldung an uns vornehmen. Sie müssen keine weiteren Dokumente einreichen.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung zum Studium abgeschlossen haben, benötigt das Zulassungsbüro der TUBAF einen "Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht" von Ihnen. Ein Versicherungsnachweis von einer privaten Krankenversicherung allein genügt nicht.
Den Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht erhalten Sie bei Vorlage Ihres privaten Krankenversicherungsvertrages und unter Angabe der Absendernummer der TU Bergakademie Freiberg "H0000669" bei jeder gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse (z. B. TK oder AOK) prüft Ihre Unterlagen und informiert dann die TUBAF zu Ihrem Versicherungsstatus elektronisch. Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihres Studiums und kann nur zu Studienbeginn beantragt werden. Ein Widerruf der Befreiung ist nicht möglich.
Internationale Studierende:
Für die Beantragung einer "Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht" bei einer gesetzlichen Krankenversicherung benötigen Sie diese Unterlagen und Angaben:
- Zulassungsbescheid der TUBAF
- Absendenummer „H0000669“ der TUBAF
- Kopie Ihres Reisepasses oder Aufenthaltstitels
- Vertragsdokumente einer ausreichenden privaten Krankenversicherung (eine reine Reise-Krankenversicherung ist in der Regel nicht ausreichend)
Sie können den Antrag online bei der gesetzlichen Krankenversicherung "Techniker Krankenkasse" stellen.
Berufssoldaten und Berufsoldatinnen sind während ihrer Dienstzeit über die sogenannte Freie Heilfürsorge krankenversichert.
Bis zur Immatrikulation muss uns die elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind. Diese Meldung beantragten Sie eigenständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mit den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bestehen Sozialversicherungsabkommen. Diese sollen unter anderem dafür sorgen, dass die Krankenversicherung aus dem Heimatland eines Studierenden in Deutschland gültig ist. Tipp: Besorgen Sie sich, falls möglich, von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC).
Internationale Studierende mit einer EHIC müssen bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Wahl ein Meldeverfahren durchlaufen. Dafür sind folgende Daten und Unterlagen erforderlich:
- Kopie Ihrer Zulassung von der TUBAF
- Absendenummer der TUBAF: „H0000669“
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (in Deutschland oder Heimatadresse)
- Kopie des Reisepasses oder Aufenthaltstitels
- Kopie Ihrer EHIC
Erst nachdem Sie die Unterlagen an eine gesetzliche Krankenversicherung geschickt haben, diese Ihre Unterlagen geprüft hat und anschließend dem Zulassungsbüro der TUBAF einen für das Studium ausreichenden Versicherungsschutz bestätigt hat, können Sie eingeschrieben werden.
Sie können die Prüfung Ihrer EHIC online bei der gesetzlichen Krankenversicherung "Techniker Krankenkasse" beantragen.
Alle Änderungen mit Bezug zur persönlichen Krankenversicherung, die während des Studiums eintreten, müssen dem Studierendenbüro von der Krankenkasse mitgeteilt werden (zum Beispiel der Wechsel der Krankenkasse).