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Studierende müssen in der Regel während der gesamten Dauer des Studiums an der TUBAF eine gültige Krankenversicherung nachweisen.

Bei der Einschreibung muss daher jeder Studierende entweder über eine Versicherungsbescheinigung von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder über eine "Europäische Krankenversicherungskarte" (EHIC) oder den Nachweis einer privaten Krankenversicherung in Kombination mit einem zusätzlichen Nachweis über die "Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht" (siehe "Private Krankenversicherung") verfügen.

  • Studierende in studienvorbereitenden Deutschintensivkursen müssen sich privat versichern. Mit Beginn des regulären Studiums können sie in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
  • Studierende im Studienkolleg (Studienvorbereitung), Gasthörer sowie Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen für ihre Einschreibung keinen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.
  • Erfolgt ein Wechsel der Krankenkasse oder der Versicherungsart ist dies dem Studierendenbüro zeitnah mitzuteilen.
  • Bei der Exmatrikulation endet der Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung als Studierende:r. Setzen Sie sich daher nach Ihrer Exmatrikulation zeitnah mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Zur Immatrikulation muss eine elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse bei unserer Universität vorliegen. Wenn Sie selbst Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind oder im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sind und Sie sich für die Immatrikulation an unserer Universität entscheiden, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Versicherungsnummer und der Absendernummer unserer Universität "H0000669". Die Krankenkasse kann dann die elektronische Meldung an uns vornehmen. Sie müssen keine weiteren Dokumente einreichen. 

Wenn Sie privat versichert bzw. über Ihre Eltern beihilfeberechtigt oder privat familienversichert sind, benötigen wir einen Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

Diese Befreiung erhalten Sie bei Vorlage Ihres privaten Krankenversicherungsvertrages und unter Angabe der Absendernummer der TU Bergakademie Freiberg "H0000669" bei jeder gesetzlichen Krankenkasse. Diese informiert uns dann zum Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren. Die Befreiung gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihres Studiums und kann nur zu Studienbeginn beantragt werden. Ein Widerruf der Befreiung ist nicht möglich.

Internationale Studierende finden detailierte Angaben zum Verfahren weiter unten.

Berufssoldaten und Berufsoldatinnen sind während ihrer Dienstzeit über die sogenannte Freie Heilfürsorge krankenversichert. 

Bis zur Immatrikulation muss uns die elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind. Diese Meldung beantragten Sie eigenständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Krankenversicherung für internationale Studierende ausführlich erklärt

Für Studierende unter 30 Jahren empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gründe, die für eine GKV sprechen, sind:

  • Mit einer GKV müssen Sie zur Begleichung der Kosten für einen Arzt- oder Krankenhausbesuch nicht in Vorleistung gehen.
  • Die GKV sorgt für einen umfassenden Versicherungsschutz einschließlich bei Fällen wie Schwangerschaft, Patiententransport und vorbeugende Zahnbehandlungen.
  • Eine gesetzliche Krankenversicherung bietet unter bestimmten Voraussetzung die Möglichkeit, dass ihr/e Ehepartner/in und alle leiblichen Kinder automatisch mitversichert sind („Familienversicherung“). Diese Familienmitglieder müssen dann keine eigene Versicherung abschließen.

Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden wollen oder müssen empfehlen wir den Versicherungstermin "Vela Optimal" den Sie auf der Website des Deutschen Studentenwerks finden.

Für die Beantragung einer "Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht" bei einer gesetzlichen Krankenversicherung benötigen Sie diese Unterlagen und Angaben:

  • Zulassungsbescheid der TUBAF
  • Absendenummer „H0000669“ der TUBAF
  • Kopie Ihres Reisepasses oder Aufenthaltstitels
  • Vertragsdokumente einer ausreichenden privaten Krankenversicherung (eine reine Reise-Krankenversicherung ist in der Regel nicht ausreichend)

Sie können den Antrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort in Freiberg stellen: Techniker Krankenkasse, AOK, Barmer, IKK.

Mit den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bestehen Sozialversicherungsabkommen. Diese sollen unter anderem dafür sorgen, dass die Krankenversicherung aus dem Heimatland eines Studierenden in Deutschland gültig ist. Tipp: Besorgen Sie sich, falls möglich, von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC).

Internationale Studierende mit einer EHIC müssen bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Wahl ein Meldeverfahren durchlaufen. Dafür senden Sie folgende Daten und Unterlagen:

  • Kopie Ihrer Zulassung von der TUBAF
  • Absendenummer der TUBAF: „H0000669“
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (in Deutschland oder Heimatadresse)
  • Kopie des Reisepasses oder Aufenthaltstitels
  • Kopie Ihrer EHIC

Erst, wenn Sie sich mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben und diese dem Zulassungsbüro der TUBAF Ihren ausreichenden Versicherungsschutz bestätigt hat, können Sie eingeschrieben werden.

Für das Meldeverfahren können Sie beispielsweise eine gesetzliche Krankenversicherung vor Ort in Freiberg kontaktieren: Techniker Krankenkasse – Poststraße 11, AOK – Korngasse 14, Barmer – Bahnhofstraße 8, IKK – Mühlweg 5.

Die Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse betragen rund 125 Euro pro Monat. Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen dafür circa 190 Euro pro Monat bezahlen.

  • Mit dem Ende des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt, endet die studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Studierende oder Doktorand über 30 kann sich dann entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Die gesetzliche Pflicht, über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu verfügen, besteht in jedem Fall weiter.
  • Eine schriftliche Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist beim Erreichen des 30. Lebensjahres innerhalb von 2 Wochen möglich.
  • Bestand vor dem Erreichen des 30. Lebensjahres bereits eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, so kann der Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, allerdings als freiwillig Versicherte/r.
  • Der Mitgliedsbeitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig Versicherte liegt zwischen 190 und 210 Euro pro Monat.
  • Mit Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft haben Studierende das Recht, den Anbieter der gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln.

Expatrio, Fintiba und Coracle sind Beispiele für Anbieter einer Kombination aus Sperrkonto (blocked bank account) für einen Visumsantrag, Reise-Krankenversicherung sowie Krankenversicherung während des Studiums in Deutschland. Die Verträge können bereits vom Heimatland aus abgeschlossen werden.