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Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung

Wenn Sie einen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter abschließen, erhalten Sie ein eigenes Exemplar des Mietvertrag mit der Unterschrift des Vermieter/der Vermieterin darauf.

Für die amtliche Meldung ihrer Wohnung (bei einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten oder länger) benötigen Sie neben dem Mietvertrag das Formular Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde. Dabei handelt es sich um ein amtliches Formular des Freistaates Sachsen. 

Download des Formulars

Dieses Formular muss von Ihrem Vermieter unterschrieben werden. Sie benötigen es für die amtliche Meldung Ihrer Wohnung im Bürgerbüro.