Das Meldeamt im Bürgerhaus, Obermarkt 21
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, müssen Sie ihren Wohnsitz im Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde melden. Spätestens zwei Wochen nach dem Bezug der neuen Wohnung müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt registrieren. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Die Registrierung ist kostenfrei.
Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Bürgerhaus der Stadt Freiberg, Obermarkt 21.
Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anmeldung ist der Beginn Ihres Mietvertrages. Sie müssen somit bereits einen Mietvertrag haben.
Sie benötigen die Meldebescheinigung, um ein Bankkonto zu eröffnen und um eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mittelsachsen zu beantragen.
Um Ihre Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen im Bürgerbüro, Obermarkt 21, vorlegen:
- Pass mit gültigem Visum oder Personalausweis (EU-Bürger)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Mietvertrag
Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie einen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter abschließen, erhalten Sie ein eigenes Exemplar des Mietvertrag mit der Unterschrift des Vermieter/der Vermieterin darauf.
Für die amtliche Meldung ihrer Wohnung (bei einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten oder länger) benötigen Sie neben dem Mietvertrag das Formular Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde. Dabei handelt es sich um ein amtliches Formular des Freistaates Sachsen.
Dieses Formular muss von Ihrem Vermieter unterschrieben werden. Sie benötigen es für die amtliche Meldung Ihrer Wohnung im Bürgerbüro.
Einen Termin vereinbaren
Um einen Termin bei dem Einwohnermeldeamt zu bekommen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Termine können online, telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten an der Infotheke vereinbart werden.
Termin vereinbaren:
- Telefonisch unter folgenden Nummer +49 (0)3731 273-717
- Online vereinbaren (Bitte aktivieren Sie die Checkbox in der Zeile „An-/Um-/Abmeldung“. Die Zahl steht für die Anzahl der Personen, die einen Termin beantragen.)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bürgerbüros der Stadt Freiberg.
Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)
Bei der Meldung im Bürgerbüro erhalten internationale Studierende, die noch nicht in Deutschland gemeldet waren, eine persönliche Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Die IdNr ist eine elfstellige Nummer und enthält keine Informationen über eine Person oder über das zuständige Finanzamt.
Im Bürgerbüro wird Ihnen die IdNr mündlich mitgeteilt. Im Anschluss wird die IdNr sätzlich per Post an Ihre Meldeadresse versandt.
Sollten Sie nach drei Wochen noch keinen Brief mit Ihrer IdNr erhalten haben, können Sie die Nummer unter identifikationsmerkmal.de beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Sie erhalten Ihre IdNr dann innerhalb von vier Wochen an die aktuelle Meldeanschrift zugestellt. Eine telefonische Abfrage oder Abfrage per E-Mail ist nicht möglich.