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Die Gasthörerschaft dient der Erweiterung, Vertiefung bzw. Aktualisierung des Allgemein- und/oder Fachwissens und kann für Lehrveranstaltungen des Direktstudiums einschließlich des Studium generale und des Weiterbildungsangebotes beantragt werden.

Die Lehrveranstaltungen können dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis der TU Bergakademie Freiberg entnommen werden. Bitte informieren Sie sich im Falle einer Teilnahme am Sprachkurs, ob der Sprachkurs zum jeweiligen Semester stattfindet. Diese Information erhalten Sie in unserem Fachsprachenzentrum des internationalen Universitätszentrums.

Bewerbung

Der Bewerber sollte das Bewerbungsformular für die Gasthörerschaft bis spätestens einen Monat nach Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters (30.04. bzw. 31.10.) im Zulassungsbüro einreichen.

Für die Teilnahme am Studium als Gasthörer gelten keine Zulassungsbedingungen; es können jedoch unter Berücksichtigung der verfügbaren Ausbildungskapazitäten Teilnahmebeschränkungen getroffen werden. Für die Gasthörerschaft gilt:

  • Gasthörer werden nicht immatrikuliert
  • die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig
  • die Teilnahme an Prüfungen ist gebührenpflichtig
  • die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann auf Wunsch des Gasthörers zertifiziert werden
  • ein Hochschulabschluss kann nicht erworben werden

Antrag auf Gasthörerschaft

Beratung und Kontakt

Zulassungsbüro
Universitätshauptgebäude, Zimmer 12 und 13, EG
09599 Freiberg
Zulassungsbuero [at] zuv.tu-freiberg.de +49 3731 39-3912