Mitglieder des Rektorates
Das Rektorat vertritt die Technische Universität Bergakademie Freiberg nach außen. Neben dem Rektor gehören dem Rektorat ein Kanzler und drei nebenamtliche Prorektoren an.
Rektor
Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht
Akademiestraße 6, Zimmer 1.11
+49 3731 39-2550
Rektor [at] zuv [dot] tu-freiberg [dot] de (Rektor[at]zuv[dot]tu-freiberg[dot]de)
Kanzler
Herr Jens Then
Akademiestraße 6, Zimmer 1.13
+49 3731 39-2700
Kanzler [at] zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Prorektorin für Bildung und Qualitätsmanagement in der Lehre
Frau Prof. Dr. Swanhild Bernstein
Akademiestraße 6, Zimmer 1.06
+49 3731 39-2573
Prorektor-Bildung [at] zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Prorektor für Forschung, Internationales und Transfer
Prof. Dr. Tobias Fieback
Akademiestraße 6, Zimmer 1.04
+49 3731 39-2552
Prorektor-Forschung [at] zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Prorektor für Nachhaltigkeit und Kommunikation
Prof. Dr. Andreas Horsch
Akademiestraße 6, Zi. 1.08
+49 3731 39 3460
Prorektor-Nachhaltigkeit [at] zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Bevollmächtigte des Rektorates
Die Bevollmächtigung unterstreicht das langfristige Bekenntnis der Hochschulleitung, den jeweiligen Themenkomplexen besonders hohe Umsetzungspriorität und Entwicklungspotenziale zuzusprechen. Zur optimalen Realisierung werden die Verantwortung sowie Entscheidungsbefugnis den Bevollmächtigten übertragen und es erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Rektorat. Derzeit gibt es einen Bevollmächtigten des Rektors für die Themen der Virtuellen Fakultät.
Bevollmächtigter für TUBAFdigital
Prof. Dr.-Ing. Urs Peuker
Akademiestraße 6, Zimmer 1.06
09599 Freiberg
+49 3731 39-3460
CO-VirtuelleFakultaet [at] tu-freiberg [dot] de (CO-VirtuelleFakultaet[at]tu-freiberg[dot]de)
Kommissionen des Rektorates
Aufgaben
Die Kommission ist zuständig für Empfehlungen an das Rektorat, insbesondere
- in forschungsrelevanten Angelegenheiten, z. B. hinsichtlich der Forschungsstrategie und der Schwerpunktsetzung,
- für Prioritäten bei der Beantragung von Forschungsgroßgeräten,
- für Diskussionen aktueller und künftiger Erfordernisse,
- zu Grundsatzfragen des Forschungsnachwuchses,
- zur Promotionsordnung,
- von Entscheidungen grundsätzlicher Art der Graduierten- und Forschungsakademie,
- in Angelegenheiten der Universitätsbibliothek "Georgius Agricola",
- in Angelegenheiten des Universitätsrechenzentrums.
Zusammensetzung
Vorsitz
- Herr Prof. Dr. Tobias Fieback, Prorektor Forschung, Internationales und Transfer
Stimmberechtigte Mitglieder
- der Prorektor für Forschung
- je eine vom Dekan benannte Person
- Prof. Aland (Fak. 1)
- Prof. Mertens (Fak. 2)
- Prof. Benndorf (Fak. 3)
- Prof. Bräuer (Fak. 4)
- Prof. Joseph (Fak. 5)
- Prof. Rübbelke (Fak. 6)
- der Leiter des Dezernats Studium und Forschung bzw. ein von diesem benannter Vertreter
- der Direktor der Graduierten- und Forschungsakademie
- die Leiter der Universitätsbibliothek "Georgius Agricola" und des Universitätsrechenzentrums bzw. von ihnen benannter Vertreter
Protokoll
- Herr Dr. Jens Grigoleit, Prorektorat Forschung
Zusammensetzung
Vorsitz
- Frau Prof. Dr. Swanhild Bernstein, Prorektorin für Bildung
Stimmberechtigte Mitglieder
- Herr Dr. Brause, Christoph, Fakultät 1
- Herr Prof. Dr. Jasper, Heinrich, Fakultät 1
- Frau Klinke, Johanna, Fachschaftsrat 1
- Frau Störr, Bianca, Fakultät 2
- Herr Prof. Dr. Hedrich, Sabrina, Fakultät 2
- Herr Damaschke, Dirk, Fachschaftsrat 2
- Frau Böttcher, Helen, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Meinhold, Guido, Fakultät 3
- Frau Rimpel, Leonore, Fachschaftsrat 3
- Frau Dr. Dög, Andrea, Fakultät 4
- Herr Prof. Kröger, Matthias Fakultät 4
- Herr Klessig, Hannes, Fachschaftsrat 4
- Herr Dr. Renker, Dirk, Fakultät 5
- Herr Prof. Dr. Prahl, Ulrich, Fakultät 5
- Herr Weinert, Anton, Fachschaftsrat 5
- Herr Prof. Dr. Stephan, Johannes, Fakultät 6
- Frau Dr. Neumann, Andrea, Fakultät 6
- Herr Schäfer, Jannek, Fachschaftsrat 6
- Herr Köhler, Gerd, Leiter studentische und akademische Angelegenheiten
Sachverständige Mitglieder
- Herr Prof. Dr. Waurick, Marcus, Fakultät 1
- Herr Prof. Dr. Hielscher, Ralf, Fakultät 1
- Herr Prof. Dr. Bertau, Martin, Fakultät 2
- Herr Prof. Dr. Plamper, Felix, Fakultät 2
- Herr Prof. Dr. Wotte, Thomas, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Scheytt, Traugott, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Drebenstedt, Carsten, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Spitzer, Klaus, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Benndorf, Jörg, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Mischo, Helmut, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Buske, Stefan, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Gerhards, Christian, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Jackisch, Conrad, Fakultät 3
- Herr Prof. Dr. Schwarze, Rüdiger, Fakultät 4
- Herr Prof. Dr. Eidel, Bernhard, Fakultät 4
- Frau Prof. Dr. Fuhrmann, Sindy, Fakultät 4
- Herr Prof. Dr. Bräuer, Andreas, Fakultät 4
- Herr Prof. Dr. Peuker, Urs, Fakultät 4
- Herr Prof. Dr. Zeidler, Henning, Fakultät 4
- Herr Prof. Dr. Richter, Andreas, Fakultät 4
- Herr Prof. Dr. Leineweber, Andreas, Fakultät 5
- Herr Prof. Dr. Prahl, Ulrich, Fakultät 5
- Frau Prof. Dr. Olena Volkova, Fakultät 5
- Frau Prof. Dr. Stumpf-Wollersheim, Jutta, Fakultät 6
- Herr Prof. Dr. Höck, Michael, Fakultät 6
- Herr Prof. Dr. Rübbelke, Dirk, Fakultät 6
- Herr Prof. Dr. Ring, Gerhard, Fakultät 6
- Herr Prof. Dr. Albrecht, Helmuth, Fakultät 6
- Frau Lange, Ingrid, IUZ
- Frau Polanski, Katja, IUZ
- Frau Kandler, Susanne, Universitätsbibliothek
- Frau Dr. Wopat, Kristine, GraFA
- Frau Dr. Schellbach, Dezernat 5
Protokoll
- Frau Kühne, Romy
Aufgaben
Die Kommission ist zuständig für Empfehlungen an das Rektorat sowie an die betroffenen Struktureinheiten, insbesondere
- Entwicklung von international ausgerichteten Angeboten der Universität in Bildung, Forschung, Transfer und Weiterbildung
- Sprachausbildung sowie Vermittlung interkultureller Kompetenzen
- Attraktivität der Universität für internationale Studierende und Wissenschaftler steigern
- Unterstützung der internationalen Mobilität für Studierende und Mitarbeiter der TU Bergakademie Freiberg
- Integration internationaler Studierender, Mitarbeiter und Gäste in der Universität und deren Umfeld
- Internationale Partnerschaften und Kooperationen
- Umsetzung und Fortschreibung der Internationalisierungsstrategie der Universität
Zusammensetzung
Die Kommission wird von Prof. Dr. Tobias Fieback geleitet.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- Prof. Dr. Tobias Fieback, Prorektor für Forschung, Internationales und Transfer
- Prof. Dr. Marcus Waurick, Fak. 1
- Prof. Dr. Jens Kortus, Fak. 2
- Prof. Dr. Carsten Drebenstedt, Fak. 3
- Prof. Dr. Björn Kiefer, Fak. 4
- Prof. Dr. Olena Volkova, Fak. 5
- Prof. Dr. Karina Sopp, Fak. 6
- Prof. Dr. Mohammed Amro, Ausländerbeauftragte
- Katja Polanski, Direktorin IUZ (Sprachen)
- Ingrid Lange, Direktor International Office
- Uwe Leutholf, Dezernent, Dezernat Studium und Forschung
- Dr. Sabine Schellbach, Dezernentin, Dezernat Universitätskommunikation
- Katrin Porrmann, Dezernentin, Dezernat Personalangelegenheiten
- Dr. Kristina Wopat, Direktorin GraFA
- Dr. Jens Grigoleit, Referent Forschung, EU-Angelegenheiten
- Jones-Owusu Afriyie, Vertreter der internat. Studierenden
- Shubham Sharma, Vertreter des Studierendenrates
- José Garcia del Real, Vertreter des Promovierendenrates
- Dr. Olaf Hellwig, Vertreter des Personalrates
Aufgaben
Unter der Leitung des Rektors vertritt die Rektoratskommission Diversity, Gleichstellung und Inklusion die verschiedenen Bereiche der Hochschule (Verwaltung, zentrale Einheiten, Fakultäten) und damit auch die unterschiedlichen Mitgliedergruppen (Studierende, Promovierende, wissenschaftliches Personal, Hochschullehrende) der Universität.
Die Kommission ist zuständig für Empfehlungen an das Rektorat im Bereich der strategischen Ausrichtung und Umsetzung der Gleichstellungsarbeit, Diversity und Inklusion insbesondere
- zur Definition von Zielen und Handlungsbereichen,
- zur Erstellung der konzeptionellen Grundlagen,
- zur Umsetzung von Maßnahmen und der Koordinierung von Aktivitäten zur Förderung der Gleichstellung und Familienfreundlichkeit sowie der Inklusion und des Diversity Managements,
- zu Entscheidungen über die Verwendung des für die Gleichstellungsarbeit ausgewiesenen zentralen Budgets,
- zum Monitoring der Maßnahmen und Analysen hinsichtlich der Zielerreichung,
- zur Beförderung der Belange von Gleichstellung und Familienfreundlichkeit an der gesamten Hochschule; Sensibilisierung, Erhöhung von Sichtbarkeit und positiver Wahrnehmung.
Zusammensetzung
Vorsitz
Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht, Rektor
Stimmberechtigte Mitglieder
- der Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
- die Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Fakultäten
- die Gleichstellungsbeauftragten der Zentralen Einrichtungen
- je ein Vertreter der Mitgliedergruppen
- insgesamt vier Vertreter der Zentralen Einrichtungen und der Hochschulverwaltung
- ein Mitglied der AG QUEERZ
Die Graduiertenförderung ist für alle Strukturfragen im Zusammenhang mit dem Graduiertenstudium das zentrale Entscheidungsgremium der Universität.
Gemäß §§ 42 und 43 SächsHG entscheidet die Graduiertenförderung insbesondere über:
- Vergabe von Stipendien, insbesondere von Landesgraduiertenstipendien entsprechend Sächsischer Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 14.02.2001
- Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit entsprechend der Richtlinie des SMWK über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (FördRL Wiedereinstieg vom 23.09.2005
- Fortführung der Förderung nach Ablauf des ersten Förderzeitraumes obiger Stipendien, Verlängerung einer Förderung in Ausnahmefällen und Widerruf einer bewilligten Förderung
- Gewährung besonderer Zuwendungen
Des Weiteren pflegt die Graduiertenförderung einen engen Arbeitskontakt zur Graduierten- und Forschungsakademie der TU Bergakademie Freiberg und besitzt bei strukturellen Entscheidungen Mitspracherecht.
Aktuell besteht die Graduiertenförderung, in der die Hochschullehrer bez. des Stimmrechts laut Gesetz über die absolute Mehrheit verfügen, aus den Mitgliedern:
Vorsitz
- Prof. Dr. Tobias Fieback, Prorektor Forschung, Internationalisierung und Transfer
Stimmberechtigte Mitglieder
- Prof. Dr. Martin Sonntag, Fakultät 1
- Prof. Dr. Florian Mertens, Fakultät 2
- Prof. Dr. Helmut Mischo, Fakultät 3
- Prof. Dr. Björn Kiefer, Fakultät 4
- Prof. Dr. Yvonne Joseph, Fakultät 5
- Prof. Dr. Alexander Leichnig, Fakultät 6
- Dipl.-Chem. Betty Leibiger, Vertreterin der Promovierenden
- N.N., Vertreterin der akademischen Mitarbeiter mit abgeschlossener Promotion
sowie mit beratender Stimme:
- N.N., stellv. Gleichstellungsbeauftragte
- Dr. Kristina Wopat, Direktorin der Graduierten- und Forschungsakademie
- Isolde Geißler, Vertreterin des Studentenwerkes
Aufgaben
Die Rektoratskommission Haushalt ist gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rektorates zuständig für Empfehlungen an das Rektorat, insbesondere
- zum Mittelverteilungsmodell und zur Budgetverteilung,
- zu grundsätzlichen Angelegenheiten bzgl. der vom Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Stellen und Mittel.
Die Empfehlungen werden durch eine Beschlussfassung im Ergebnis einer Abstimmung gegeben. Es gilt eine einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Die Kommission tagt nichtöffentlich. Zu bestimmten Angelegenheiten können beratende, nicht stimmberechtigte Dritte in die Sitzungen eingeladen werden.
Zusammensetzung
Vorsitz
Herr Then, Kanzler
Stimmberechtigte Mitglieder
- die Dekane oder von diesen bestimmte Vertreter
- die Leiter der Zentralen Einrichtungen
- der Dezernent des Dezernates Haushalt
- der Abteilungsleiter Haushaltsangelegenheiten, Dritt- und Sondermittel
- ein Vertreter aus dem Bereich Controlling des Dezernates Haushalt
Außerdem können die weiteren Mitglieder des Rektorats stimmberechtigt an den Sitzungen der Rektoratskommission Haushalt teilnehmen.
Aufgaben
Die Rektoratskommission Consilium decanale dient zum Austausch und zur Beratung zwischen den Dekanen und dem Rektorat der Universität. Ihm gehören stimmberechtigt die Dekane und die Mitglieder des Rektorates sowie weitere vom Rektorat bestellte Mitglieder der Universität an, wobei die Anzahl der Dekane nicht in der Minderheit sein soll.
Die Rektoratskommission Consilium decanale tritt mindestens dreimal in jedem Semester zusammen. Vorsitzender ist der Rektor, der einen Dekan als Sitzungsleiter bestellt. Die Sitzungsleitung wechselt semesterweise im Rotationsprinzip entsprechend der Reihenfolge nach § 2 der Grundordnung.
Der Sitzungsleiter beruft die Rektoratskommission Consilium decanale turnusgemäß und wenn es die Geschäfte erfordern zu seinen Sitzungen ein. Es ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder oder alle stimmberechtigten Mitglieder einer Gruppe unter Stellung eines zulässigen Sachantrags verlangt.
Der Sitzungsleiter vertritt die Rektoratskommission Consilium decanale innerhalb der Universität. Er bereitet die Sitzungen vor.
Die Rektoratskommission Consilium decanale ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit gilt die Rektoratskommission Consilium decanale als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht vom Vorsitzenden oder auf Antrag eines in der Sitzung anwesenden Mitgliedes festgestellt ist. Der Antrag muss spätestens vor Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
Die Rektoratskommission Consilium decanale tagt nichtöffentlich. Zu bestimmten Angelegenheiten können beratende, nichtstimmberechtigte Dritte in die Sitzungen eingeladen werden.
Zusammensetzung
Vorsitz
- Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht, Rektor
Zuständigkeiten des Rektorates
Gemäß § 88 SächsHSG ist das Rektorat insbesondere zuständig für:
- die Erstellung und Umsetzung der Entwicklungsplanung der Hochschule unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanungen der Fakultäten,
- den Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem Staatsministerium, den Fakultäten und den Zentralen Einrichtungen,
- die Einrichtung, Aufhebung und wesentliche Änderung von Studiengängen im Benehmen mit dem Senat,
- die Errichtung, Aufhebung und wesentliche Änderung einer Zentralen Einrichtung im Einvernehmen mit dem Senat,
- die Errichtung, Aufhebung und Zusammenlegung von Fakultäten und Grundeinheiten nach § 2 Absatz 2 im Einvernehmen mit dem Senat; diese Entscheidung ist dem Staatsministerium anzuzeigen,
- die Planung des Bedarfes an baulicher Entwicklung,
- die Entscheidung über die Ausstattungspläne,
- die Aufstellung des Wirtschaftsplanes der Hochschule,
- die Festsetzung von Leistungsbezügen der Professorinnen und Professoren nach der Sächsischen Hochschulleistungsbezügeverordnung vom 10. Januar 2006 (SächsGVBl. S. 21), die zuletzt durch Artikel 25 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und von Forschungs- und Lehrzulagen der Professorinnen und Professoren,
- die Aufteilung der vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Stellen und Mittel auf die Einrichtungen der Hochschule; die Rechte und Pflichten der Kanzlerin oder des Kanzlers bleiben unberührt,
- die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hochschule,
- die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule nach Anhörung des Senates und des Hochschulrates,
- den Abschluss von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen,
- die Durchführung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in Forschung und Lehre,
- die Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes der Hochschule,
- die Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes der Hochschule.