PROMOS, das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden, ist ein Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), das durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird.
Für ein PROMOS-Stipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie einen Aufenthalt außerhalb von Europa planen bzw. keine Förderung im Erasmus-Programm möglich ist oder kein Erasmus+ Vertrag mit einer europäischen Universität besteht.
Wichtig: Ihre Bewerbung ist keine Garantie für den Erhalt eines PROMOS-Teilstipendiums.
Sie können sich weiterhin für das PROMOS-Stipendium 2025 für alle Auslandsvorhaben (entsprechend der Förderkriterien, s.u.), die ab 01.07.2025 beginnen, bewerben.
Bewerbungsschluss für alle Vorhaben ab 01.07.2025 ist der 30.04.2025.
Alles weitere Informationen zur Bewerbung erfahren Sie weiter unten.
Vor der Bewerbung
Die Stipendiumhöhe richtet sich ausschließlich nach den DAAD-Teilstipendienraten und den Reisekostenpauschalen (siehe Downloadbereich).
PROMOS-Geförderte erhalten eine monatliche Teilstipendienrate (Anzahl der Teilstipendien ist abhängig von der Entscheidung der Auswahlkommission) UND/ODER eine einalige Mobilitätsrate.
An- und Abreise werden nicht zu den Aufenthaltsdaten dazu gezählt, es zählt der reine Studien- bzw. Arbeitsaufenthalt vor Ort.
Studienaufenthalte (auch für Abschlussarbeiten)
1 Monat bis 6 Monate
- monatliche Fördersumme* gemäß der länderspezifischen DAAD-Teilstipendien
- Reisekostenzuschuss* gemäß der länderspezifische DAAD-Reisekostenpauschale
Auslandspraktika (i. d. R. außerhalb Europas)
1 Monat bis 6 Monate
- monatliche Fördersumme* gemäß der länderspezifischen DAAD-Teilstipendien
- Reisekostenzuschuss* gemäß der länderspezifische DAAD-Reisekostenpauschale
Hinweis: Die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu unter: Praktikumsvermittlung - DAAD
Sprachkurse im Ausland
3 Wochen bis 6 Monate; auch für Doktoranden
- monatliche Fördersumme* gemäß der länderspezifischen DAAD-Teilstipendien
- Reisekostenzuschuss* gemäß der länderspezifische DAAD-Reisekostenpauschale
Fachkurse im Ausland (z. B. fachbezogene Sommerschulen**, Workshops an Hochschulen im Ausland)
bis 6 Wochen; auch für Doktoranden
- monatliche Fördersumme* gemäß der länderspezifischen DAAD-Teilstipendien
- Reisekostenzuschuss* gemäß der länderspezifische DAAD-Reisekostenpauschale
*PROMOS-Geförderte erhalten eine monatliche Teilstipendienrate (Anzahl der Teilstipendien ist abhängig von der Entscheidung der Auswahlkommission) UND/ODER eine Mobilitätspauschale.
**Die Sommerschule muss an einer staatlich anerkannten Hochschule durchgeführt werden. Sommerschulen bei privaten Anbietern sowie Reisen zu Konferenzen und Kongressen werden nicht gefördert.
- Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen (siehe unten)
- Überzeugungskraft Ihres Motivationsschreibens, insb. die fachliche Begründung und Erläutung des Bezugs zum Studium
- sehr gute Studienleistungen i.V.m. Studienfortschritt und fachlicher Qualifikation (Leistungsübersicht)
- außerfachliches/ gesellschaftliches/ soziales Engagement
- ausreichend vorhandene Sprachkenntnisse der Landes- bzw. Arbeitssprache der Gasteinrichtung
Unter den ausgewählten Bewerbern, die ein Stipendium erhalten werden, erfolgt die Festlegung der Förderhöhe anhand des Grades der Förderwürdigkeit. Hierzu werden neben den ausschlaggebenden Auswahlkriterien auch folgende Schwerpunkte bezüglich Art und Zielregion des geplanten Auslandsaufenthaltes berücksichtigt:
- Studienaufenthalte an Partnerhochschulen
- Praktika haben eine geringere Priorität als andere Aufenthalte
- Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Schwerpunkte keine Ausschlusskriterien sind. Alle Vorhaben, welche nicht diesen Prioritäten entsprechen, sind unter Beachtung aller anderen Voraussetzungen für die Gewährung eines PROMOS-Stipendiums grundsätzlich förderfähig.
Bitte geben Sie bei der Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium generell an, ob Sie während des geplanten Auslandsaufenthaltes andere Förderleistungen beziehen werden oder beantragt haben.
Gesamtförderdauer bei Studien- und Praktikumsaufenthalten
Grundsätzlich kann eine PROMOS-Förderung innerhalb eines Bildungsabschnitts, der jeweils mit dem Erreichen eines Abschlusses (Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, etc.) endet insgesamt maximal sechs Monate dauern; dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine Fördermaßnahme oder eine Kombination aus beiden Fördermaßnahmen gewählt wird.
Für die Teilnahme an Fachkursen, Sprachkursen, Studienreisen und Wettbewerbsreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.
Erasmus+ und PROMOS
Erasmus+ und PROMOS-Stipendien können niemals gleichzeitig bezogen werden.
Eine Förderung von Studien- und Praktikumsaufenthalten im Erasmus+ Raum durch PROMOS ist in der Regel ausgeschlossen. Ausnahmen gelten jedoch, wenn für den betreffenden Studiengang keine Erasmus+ Vereinbarung besteht bzw. das Kontingent an Erasmus+ Austauschstudienplätzen ausgeschöpft ist, oder der Studierende bereits sein persönliches Erasmus+ Zeitkontingent ausgeschöpft hat (letzterer Fall gilt neben Studienaufenthalten auch bei Praktika).
BAföG-Leistungen und PROMOS
Die PROMOS-Förderung muss bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden. Dort erfahren Sie auch, inwiefern eine Anrechnung des PROMOS-Stipendiums erfolgt.
DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Deutschlandstipendium und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Andere Stipendienleistungen und PROMOS
Bei Stipendien anderer Stipendienträger ist eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS- Stipendien möglich.
Wird durch deutsche öffentliche Mittel von Geldgebern bzw. Fördereinrichtungen aus Deutschland auch der Auslandsaufenthalt gefördert, ist es grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland derselbe Förderzweck verfolgt wird.
Die PROMOS-Förderung ist bei möglichen anderen Stipendienträgern anzugeben.
Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen wer-den.
Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS
Der gleichzeitige Bezug von Entgelt und PROMOS-Förderung ist möglich. Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten jedoch nur mit Zustimmung der TU Bergakademie Freiberg durchgeführt werden. Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden.
Es besteht die Möglichkeit der Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD.
Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/
Die Versicherung kann nur online abgeschlossen werden: https://portal.daad.de
Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle [at] daad [dot] de
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen selbst zu übernehmen sind.
BAföG
PROMOS-Teilstipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG vom Studierenden eigenverantwortlich anzuzeigen.
Reisewarnungen
Bitte beachten Sie bei der Planung des Auslandsaufenthaltes die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
Wir bitten alle Studierenden darum, sich vor Antritt der Reise über die jeweiligen Einreiseverbote, Quarantänebestimmungen und zur Testpflicht des Ziellandes zu informieren. Weiterhin bitten wir ebenfalls gewissenhaft die generelle Möglichkeit der Durchführung zu prüfen sowie die Sinnhaftigkeit des Auslandsvorhabens.
Eine Förderung ist ausgeschlossen in Regionen, in denen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund von Sicherheitsbedenken bestehen (Kriege, politische Instabilität o.ä.).
Ausreise ins Zielland
Wir raten unseren Studierenden, sich für die Zeit des Aufenthaltes in der Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amtes zu registrieren. Die Auslandsvertretungen vor Ort können, falls erforderlich, in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen dadurch mit den Deutschen in ihrem Amtsbezirk schnell Verbindung aufnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.
Fulbright-Reisestipendium
Studierenden der TU Bergakademie Freiberg, die einen Studienaufenthalt in den USA anstreben, empfehlen wir zusätzlich zur PROMOS-Bewerbung die Bewerbung auf ein Fulbright-Reisestipendium.
Bitte geben Sie uns zudem rechtzeitig per E-Mail Bescheid, falls sich Ihre Daten geändert haben bzw. Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten sollten.
- Multimedia-Reportage des DAAD
Unter dem Motto „PROMOS bewegt!“ gewährt die Reportage interessante Einblicke in das Programm. Begleiten Sie die (fiktive) Studentin Lea, die sich auf den Weg macht, um PROMOS kennenzulernen. Sie lernt dabei interessante Menschen kennen, die in Video- und Audioformaten, in Texten und mit Bildern erzählen, wie und warum PROMOS sie bewegt (hat). - TUBAF-Presseartikel zu PROMOS vom 27.09.2021 (siehe Downloadbereich)
"Trotz Corona ins Ausland? Was PROMOS-Stipendiatin Lisa Lange Interessierten rät"
Downloads | Vor der Bewerbung
Bewerbung
- Sie sind regulär eingeschriebener Studierender der TUBAF mit dem Ziel, einen anerkannten Abschluss an der TU Bergakademie Freiberg zu erlangen
- Sie sind Bachelor- oder Diplomstudent und der Auslandsaufenthalt ist mindestens Ihr 3. Fachsemester
- Sie sind Masterstudent ab dem ersten Fachsemester
- Sie sind Doktorand und interessieren sich für die Förderung von Sprach- und Fachkursen.
- Sie haben in Ihrem Bildungsabschnitt (Bachelor/Master/Diplom) die maximale PROMOS-Förderdauer in Höhe von sechs Monaten noch nicht durch vorherige Aufenthalte mit PROMOS-Förderung ausgeschöpft.
Erste Förderrunde
15. November (für Vorhaben, die zwischen Januar und Ende Juli des Folgejahres geplant sind)
Zweite Förderrunde
30. April (für Vorhaben, die zwischen Anfang Juli und Ende Dezember des aktuellen Jahres geplant sind)
Hinweise
- Eine Bewerbung nach dem Fristablauf ist nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung vollständig ist. Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt.
WICHTIG für Bewerbungen für Vorhaben ab der zweiten Förderrunde:
Die gemäß Programmrichtlinien vorgegebene Mindestdauer des Vorhabens muss bis zum 31.12. erfüllt sein.
Eine PROMOS-Förderung erfolgt immer nur im aktuellen Kalenderjahr, d.h., bis 31.12. des aktuellen Jahres.
Die Bewerbung erfolgt per promos [at] iuz [dot] tu-freiberg [dot] de (E-Mail).
Bewerbungsunterlagen
- PROMOS-Bewerbungsformular (siehe Downloadbereich)
- tabellarischer Lebenslauf mit Photo
(sollte die individuelle Eignung des Bewerbers sowie das außeruniversitäre Engagement verdeutlichen) - Motivationsschreiben (für Hinweise siehe Downloadbereich unten)
(max. 2 Seiten, nur Deutsch oder Englisch) - Immatrikulationsbescheinigung
(Auszug aus dem Studierendenportal) - aktuelle Leistungsübersicht
(Auszug aus dem Studierendenportal), wichtig: bei Master-Studierenden auch das Bachelor-Zeugnis mit Leistungsübersicht - Sprachnachweis
(z.B. UniCert, TOEFL, IELTS, etc.; sollte nicht älter als 2 Jahre sein; nicht notwendig bei Sprachkursen) - Nachweis für soziales/außerfachliches Engagement (es gilt nur soziales Engagement innerhalb der letzten drei Jahre)
- Betreuungszusage der Gastinstitution
(mit Angabe zur Dauer des Aufenthalts; bei Praktika übermitteln Sie bitte eine adäquate Bestätigung mit Angabe zur Dauer und zum Aufgabengebiet, sowie Arbeitssprache). Wenn die Zusage zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht verfügbar ist, reichen Sie diese bitte schnellstmöglich nach.
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet. Sollten Unterlagen fehlen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig.
promos [at] iuz [dot] tu-freiberg [dot] de (Kontakt)
Downloads | Bewerbung
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
In mehreren Bewertungsrunden bewerten wir in Rücksprache mit dem IUZ-Beirat Ihre Bewerbung. Auswahlgespräche finden keine statt.
Die Auswahl der Stipendiaten und Festlegung der Förderhöhe erfolgt durch den IUZ-Beirat, dem ein Mitglied des Rektorates, jeweils ein Mitglied aus allen sechs Fakultäten, ein studentischer Vertreter und ein Mitarbeiter des Sächsischen
Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) angehören.
Alle Bewerber werden per E-Mail über das Auswahlergebnis informiert. Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Bewerbungsschluss.
Informationen zum weiteren Ablauf erhalten die erfolgreichen Bewerber mit der E-Mail über die Stipendienzusage und Stipendienvereinbarung, die Sie unterschrieben bitte wieder einreichen.
Erst nach Einreichung der durch die aufnehmenden Einrichtung unterschriebenen und gestempelten Ankunftsbestätigung kann ihr Teilstipendium ausgezahlt werden.
Downloads | Nach der Bewerbung
Erfahrungsberichte
Nach einem abgeschlossenen Auslandsaufenthalt im Rahmen des PROMOS-Programms bitten wir die Geförderten, einen Erfahrungsbericht zu verfassen. Dieser Bericht spielt eine wichtige Rolle, da er anderen Studierenden im Rahmen des PROMOS-Programms hilft, sich besser auf ihren eigenen Auslandsaufenthalt vorzubereiten und dabei vorab Einblicke in das Leben und Studieren im Ausland zu gewinnen.
Alle bisher eingereichten Erfahrungsberichte, zu deren Veröffentlichung die Geförderten zugestimmt haben, können auf Anfrage eingesehen werden. Senden Sie hierzu bitte eine formlose E-Mail an promos [at] iuz [dot] tu-freiberg [dot] de.
Fotogalerie
Mit Hilfe des PROMOS-Stipendiums erfahren Sie nach erfolgreicher Bewerbung am International Office finanzielle Unterstützung bei Ihrem Studienvorhaben im Ausland. Wir freuen uns, dass wir mit der Erlaubnis bisheriger Geförderter hier einige Impressionen ihrer Auslandsaufenthalte zeigen können.
Kontakt
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern!