Direkt zum Inhalt

Studentinnen, die ein Baby erwarten, empfehlen wir, das Studierendenbüro über die Schwangerschaft zu informieren. Zudem sollten Sie den weiteren Studienverlauf im vertrauensvollen Kontakt mit diesen Ansprechpersonen zu planen.

  • Studierendenbüro: studienbegleitende Beratung, z.B. Klärung Inanspruchnahme von Urlaubssemestern
  • Bildungsbeauftragte und/oder Studiendekane: falls erforderlich, Vereinbarung eines indivuduellen Studienplans

Informationen für Studierende mit Kind

Mit dem "audit familiengerechte hochschule", hat sie sich die TUBAF auch zum Ziel gesetzt, für studierende Eltern so weit wie möglich familiengerechte Vorlesungs- und Seminarzeiten anzubieten.

Ansprechpartner in der Fakultät

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder am Hochschulort betreuen und deshalb beim Besuch von Lehrveranstaltungen zeitlich eingeschränkt sind, melden sich bitte jeweils bei den für sie zuständigen Beauftragten für Bildung, um ihre Situation zu besprechen (zeitliche Beschränkungen, zu belegende Pflichtfächer u.a.).

Abschlussarbeiten

Im Infoblatt "Schwangerschaft & Abschlussarbeit" sind einige wichtige Informationen zusammengefasst.

Gesetzliche Regelungen

Alle Informationen zu den gesetzlichen Regelungen, der Finanzierung, der Organisation des Studiums, den Ansprechpersonen und vielem mehr finden Sie in übersichtlicher Form auch in der Broschüre "Studium mit Kind".

Beachten Sie, dass für Sie das Mutterschutzgesetz gilt. Der mit der Schwangerschaft beginnende Mutterschutz hat auch zur Folge, dass Sie von der Prüfungspflicht befreit sind, vorausgesetzt Sie haben der Hochschule Ihre Schwangerschaft angezeigt. Je früher die Schwangerschaft bei den zuständigen Stellen bekannt gegeben wird, umso wirkungsvoller kann der Mutterschutz greifen. Aufgrund der Meldung erfolgt in der Hochschule eine individuelle Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen der Studentin und die Einleitung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Besonders wichtig ist dies, wenn im Rahmen des Studiums Laborpraktika vorgeschrieben sind, in denen der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann.

Auslandsstudium mit Kind

Die AG Studienbedingungen und Internationales des Vereins "Familie in der Hochschule e.V." hat für Studierende mit Kind, die einen Auslandsaufenthalt planen, ein Internetportal erstellt, das praktische Informationen zur Organisation, Finanzierung und Durchführung eines Auslandsstudiums mit Kind gibt. Auf dieser Seite sind auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits mit Kind im Ausland studiert haben, veröffentlicht.

Digitale Lehrangebote

Mit dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Studium werden ergänzend zum regulären Präsenzstudium zusätzliche digitale Lernangebote angeboten. Im Fokus stehen vor allem Praktika, die aufgrund ihrer Inhalte (Laborpraktika in der Chemie und den Werkstoffwissenschaften dürfen von Schwangeren wegen der Mutterschutzbestimmungen nicht durchgeführt werden) oder der Durchführung in sogenannten Randzeiten (Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten) nicht von werdenden Müttern bzw. studentischen Eltern besucht werden können.
 

Sozialberatung

Das Studentenwerk unterstützt Studierende mit Informationen zu folgenden Themen:

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Mutterschutzfristen
  • Beurlaubung
  • sonstige soziale Hilfen und Unterstützung
  • Wohnen mit Kind
  • Kinderbetreuung

Die Homepage des Studentenwerks gibt Ihnen ebenfalls einen Überblick zum Thema "Studieren mit Kind".