Die Immatrikulation in das Fachstudium erfolgt, wenn die Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen wurden, beispielsweise durch ausreichende Deutschkenntnisse (DSH-Prüfung – Niveaustufe DSH 2 oder 3 - oder ein gleichwertiges Sprachzertifikat) oder durch das erfolgreiche Bestehen der Feststellungsprüfung (FSP).

Bitte nehmen Sie nun folgende Schritte vor:

1. Sperre aufheben – Unterlagen einreichen

Um die Sperre aufheben zu lassen, melden Sie sich im Hochschulportal an und stellen einen Antrag auf Aufhebung der Sperre: 

Mein Studium → Studienservice → Sperren → Unterlagen einreichen → Zur Aufhebung der Sperre

Laden Sie mit dem Antrag den passenden Nachweis hoch, zum Beispiel:

  • das Zeugnis über die bestandene DSH-Prüfung,
  • das Zeugnis über die Feststellungsprüfung (FSP)

 

2. Krankenversicherung 

Bitte beantragen Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland den elektronischen Nachweis über den Versicherungsstatus, sofern Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Dieser Nachweis wird direkt von der Versicherung an die Universität übermittelt und ist für die Immatrikulation zwingend erforderlich.

Weitere wichtige Informationen zur Krankenkasse finden Sie auf unserer Homepage: Krankenversicherung | TU Bergakademie Freiberg

 

3. Semestergebühr

Für die Immatrikulation müssen Sie die Semestergebühr (derzeit 107,00 EUR) und ggf. die Zweitstudiengebühr (derzeit 300,00 EUR) bezahlen. 

Informationen zur Zahlung finden Sie auf unserer Homepage: Rückmeldung | TU Bergakademie Freiberg

 

Wie es weitergeht

Sobald

  • der Nachweis zur Aufhebung der Sperre hochgeladen wurde,
  • die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung eingegangen ist und
  • der Zahlungseingang bestätigt wurde,

werden Sie ins Fachstudium immatrikuliert. 

Weitere Informationen erhalten Sie im Hochschulportal.

Bitte lesen Sie Ihren Zulassungsbescheid noch einmal sorgfältig durch.
Möglicherweise muss vor Aufnahme des Fachstudiums eine Studienfachberatung oder ein Termin in der Fakultät stattfinden. Darüber hinaus können im Bescheid Auflagen genannt sein, die während des Studiums zusätzlich zu erfüllen sind.