Zugangsvoraussetzung
In einigen Fällen liegt zum Beginn des Semesters das Abschlusszeugnis noch nicht vor, weil noch die Bewertung der Abschlussarbeit oder die Verteidigung fehlen oder die Ausstellung des Bachelorabschlusszeugnisses noch nicht abgeschlossen ist.
Um hier einen reibungslosen Einstieg in das Masterstudium zu sichern, können Sie die Möglichkeit einer "Bedingten Immatrikulation" in den Masterstudiengang nutzen. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall unter der auflösenden Bedingung des Nichtnachweises des Abschlusszeugnisses des Bachelorstudienganges.
Wenn Sie bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudienganges das Abschlusszeugnis des Bachelorstudienganges vorlegen, können Sie sich in das zweite Semeter des Masterstudienganges rückmelden. Sollten Sie das Abschlusszeugnis innerhalb des ersten Semesters des Masterstudiums nicht nachweisen, werden Sie aus dem Masterstudium vorerst exmatrikuliert.
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerberportal wie ein externer Studienbewerber. Unter Step 3 "vorherige Zulassung" laden Sie bitte das Formular für die Immatrikulation in einen internen Masterstudiengang ausgefüllt und unterschrieben hoch.
Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldung zum jeweils nächsten Semester vorliegen muss um Sie in das Masterstudium immatrikulieren zu können.